Elternzeit und Elterngeld - Weiterbildungen
Die Elternzeit und das Elterngeld werden nach dem Gesetz zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Durch dieses Förderinstrument soll ein temporärer Berufsausstieg bzw. die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung ermöglicht werden, die aufgrund der Betreuung eines Kindes erforderlich geworden ist. Damit können Eltern bei der Sicherung ihres Lebensstandards unterstützt werden, ohne dabei größere Einschränkungen hinnehmen zu müssen. Mit der Arbeitsfreistellung nach der Geburt des Kindes, der sogenannten Elternzeit, kann die Erwerbstätigkeit vorübergehend unterbrochen werden, wobei in dieser Zeit Kündigungsschutz besteht. Im Anschluss an die Elternzeit besteht ein Anspruch auf die Rückkehr zu gleichen Arbeitsbedingungen. Einen Einblick in die gesetzliche Ausgestaltung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhalten die Teilnehmer in den nachfolgenden Seminaren.