Fachseminar
Schwerpunkte
- Zusammenarbeit zwischen Schulen, Schul- und Jugendämtern sowie Bußgeldstellen
- Einwendungen der Erziehungsberechtigten gegen die Schulpflicht
- Verfassungsrechtliche und religiöse Motive
- Eigenmächtige Urlaubsverlängerung und vorgetäuschte Krankheitsfälle
- Schule und Eltern - Ordnungsmaßnahmen der Schulen
- Ermittlung der Personensorgeberechtigten
- Kindeswohl, Jugendämter, Familiengerichte, Jugendgerichtshilfe
- Nutzen des Schulzwangs
- Zwangsgelder gegen Personensorgeberechtigte
- Geldbußen gegen Schulpflichtige und Personensorgeberechtigte
- Strafanzeigen gegen Personensorgeberechtigte
- Entziehung des Sorgerechts
- Erzwingungshaft gegen Personensorgeberechtigte
- Arbeitsauflage und sonstige Maßnahmen gegen Schulpflichtige
- Schulpflicht trotz Coronapandemie
Ziel des Seminars ist es, anhand der für die Teilnehmenden einschlägigen Landesschulgesetze zu erläutern, wie (zeitnah) Zwangsgelder gegen Erziehungsberechtigte und Geldbußen gegen Schulpflichtige und Erziehungsberechtigte festgesetzt werden. Schulzwang und Ahndung einer strafbaren Missachtung des Kindeswohls sind Maßnahmen bei notorischer Schulvermeidung. Ein zentrales Thema ist die Zusammenarbeit mit Schul- und Jugendämtern sowie Jugendgerichten. Die seit 2018 geltenden Bestimmungen zum elektronischen Rechtsverkehr im Bußgeldverfahren werden berücksichtigt. Bei Hybridseminaren ist eine Teilnahme nur möglich, wenn ein funktionsfähiges Mikrofon und eine Kamera zur Verfügung stehen. Sollte dies nicht gegeben sein, ist eine Teilnahme nicht möglich, da die Seminare des Dozenten auf einer aktiven Mitarbeit aufbauen.
Bedienstete staatlicher und kommunaler Behörden, die Bußgeldverfahren wegen Schulpflichtversäumnissen bearbeiten. Allgemeine Grundkenntnisse im Ordnungswidrigkeitenrecht werden vorausgesetzt.
keine
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anja Miatke gern zur Verfügung.
Termine
CODE 0319OWA093
19.03.2026
09:00 bis 16:00 Uhr
295,00 €
Hybrid
CODE 1119OWA093
19.11.2026
09:00 bis 16:00 Uhr
295,00 €
Hybrid
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?