Fachseminar
Code SOA014Z

Vorrangige Leistungen nach § 12a SGB II erkennen

Schwerpunkte

  • Gesetzliche Pflicht der Inanspruchnahme von vorrangigen Leistungen nach § 12a SGB II
  • Besonderheiten bei der Antragstellung von Amtswegen
  • Wegfall und Minderung der Hilfebedürftigkeit durch vorrangige Leistungen
  • Abgrenzung SGB II/SGB XII
  • Ausschluss von Auszubildenden im SGB II
  • Übersicht über folgende vorrangige Leistungen:
    • Arbeitslosengeld
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag
    • Kindergeld
    • Unterhaltsvorschuss
    • Renten jeglicher Art (Übersicht der einzelnen Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, ausländische Renten)
    • Elterngeld
    • BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe

Das Erkennen vorrangiger Leistungen gehört zum gesetzlichen Auftrag der Beschäftigten in Jobcentern. Dies dient auch der Reduzierung von Aufgaben und der Verminderung von Fallbeständen. Die Vielzahl an vorrangigen Sozialleistungen zu erkennen, erfordert eine vertiefte Kenntnis der angrenzenden Rechtsgebiete zum SGB II.

Beschäftigte aus Jobcentern sowie Rechnungsprüfungsämtern

keine

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12.12.2024
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13.12.2024
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27.11.2025
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