Sozialrecht - BTHG/SGB IX 2026
349,00 Euro
Sehr geehrte Fortbildungsinteressierte,
in der Praxis führt die Abgrenzung von Eingliederungshilfe und Pflege immer wieder zu Problemen. Zuständigkeiten sind nicht immer eindeutig geregelt und werden zwischen den beteiligten Stellen diskutiert. Dies belastet zum einen die Antragstellenden, die notwendige Unterstützung nicht oder nicht rechtzeitig erhalten und deren Teilhabe erschwert wird. Zum anderen bindet es bei Leistungsträgern und Leistungserbringern Zeit und Arbeitskraft, führt zu Frustration und wirft Fragen der Zuständigkeit und Verantwortung auf.
Die Tagung bringt unterschiedliche Perspektiven zusammen und eröffnet einen umfassenden Blick auf aktuelle Fragestellungen zur Eingliederungshilfe in Abgrenzung zu anderen Sozialleistungen. Dabei steht insbesondere die Abgrenzung von Assistenzleistungen der Sozialen Teilhabe und Leistungen der Pflege im Fokus. Gerade hier sieht das Gesetz eine Gleichrangigkeit der Leistungen vor, die in der Praxis häufig zu Herausforderungen führt.
Erfahrene Fachreferent:innen geben praxisnahe Impulse und zeigen Wege auf, komplexe Regelungen sicher und nachvollziehbar einzuordnen.
Ziel der Tagung ist es, die unterschiedlichen Akteure miteinander ins Gespräch zu bringen, den fachlichen Austausch zu fördern und gemeinsam praktikable Lösungsansätze für die Herausforderungen an der Schnittstelle von Pflege und Eingliederungshilfe zu entwickeln.
Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. freut sich, Sie zu dieser Tagung live oder online begrüßen zu dürfen.
Referent:innen
Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung im Sozialrecht - SGB IX
Die kommunale soziale Daseinsvorsorge und die Rolle der Kommunen - vom Verwalter zum Gestalter von Teil-habe und Pflege vor Ort
- Bedeutung der Prävention
- Gemeinsame Verantwortung auf kommunaler Ebene (§ 8, 8a SGB XI)
- Steuerung auf der Fallebene: Teilhabe- und Pflege-Beratungsverantwortung auf kommunaler Ebene bündeln und koordinieren
- Steuerung auf der Systemebene: Erkenntnisse und Erträge aus der Teilhabe-, Gesamt-, Hilfe- und Versorgungsplanung systematisch aufbereiten
- Pflege- und Assistenzleistungen – Verzahnungsgebot
- Sozialraumorientierte Teilhabe- und Pflegestrukturplanung (§ 9 SGB XI) mit bedarfsorientierten integrierten Versorgung- und Teilhabekonzepten
- Förderung und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, des Ehrenamts, der Selbsthilfe und der Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken
Das Lebenslagenmodell (§ 103 Abs. 2 SGB IX)
Pflege oder Eingliederungshilfe? Wie kommen Antragstellende und Leistungserbringer zusammen?
- Voraussetzungen des Antragsverfahrens
- Verfahrensbeschleunigung
- Verantwortlichkeiten des gesetzlichen Betreuers
- Haftung von Mitarbeitenden aufgrund (fehlerhaften) Rats
Die ICF und die Abgrenzung/Feststellung von Pflegebedarf (online)
Tagungsort
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 – 400