Spezialseminar
Code PEA061N
Themenbereich: Personalwesen

Befristung, Teilzeit, Elternzeit - Teilzeit- und Befristungsgesetz im öffentlichen Dienst (TzBfG) - aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung

Schwerpunkte

  • Vorgesehene Neuregelungen und Verschärfungen des Befristungsrecht, Wegfall von Befristungen aus haushaltsrechtlichen Gründen, geänderte Formvorschriften, Einführung eines Zitiergebots
  • Neue Informationspflichten gegenüber der Personalvertretung
  • Das Recht der befristeten Dienstverhältnisse (TzBfG), Formen des zeitbestimmten Abschlusses, Befristung nach § 30 TVöD/TV-L, Befristungsgründe, Befristungshöchstdauer, Schriftformerfordernis
  • Änderungsentscheidung des BVerfG zur Prüfung der Zuvorbeschäftigung und geänderte Rechtsprechung zum Sachgrund "Vorübergehender Bedarf".
  • Rechtsmissbrauchskontrolle von Zeitverträgen und befristeten Arbeitszeiterhöhungen, Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung
  • Neuregelungen der Höchstdauer und Anzahl der Zeitverträge
  • Regelung des Rechts aus Teilzeitarbeit (TzBfG, TVöD, TV-L), Ansprüche aus dem Gesetz, Bedeutung des tariflichen Anspruchs (§ 11 TVöD),
  • Neuregelung einer Brückenteilzeit für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (§ 9a TzBfG)
  • Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und neue Rechtsprechung zur Inanspruchnahme von Elternzeit und Teilzeit
  • Anspruch auf Teilzeitarbeit für Schwerbehinderte (SGB IX)

Ziel des Seminars ist es, einen Überblick über die geänderten rechtlichen Möglichkeiten der Befristung von Arbeitsverträgen und über Anspruchsvoraussetzungen auf Teilzeit im öffentlichen Dienst nach den Bestimmungen des TzBfG und des BEEG sowie über die neue Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG), die seit 01.01.2019 möglich ist, zu geben. Im Rahmen dieses Seminars erhalten Sie einen Überblick zu den vorgesehenen Verschärfungen des Befristungsrechts. Vorgesehen sind insbesondere Verschärfungen bei sachgrundlosen Befristungen und Kettenbefristungen. So soll ein Arbeitsverhältnis künftig max. für 18 Monate anstatt für zwei Jahre sachgrundlos befristet werden können. Zudem sollen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten mit höchsten 2,5 Prozent der Beschäftigten sachgrundlos befristete Arbeitsverträge abschließen dürfen. In diesem Seminar wird Ihnen aktuelle Rechtslage zum Abschluss von Zeitverträgen im öffentlichen Dienst vorgestellt .

Personal- und Hauptamtsleiter:innen und deren Stellvertreter:innen; Leiter:innen von Fachämtern bzw. Vorgesetzte, die Personalverantwortung tragen; Sachbearbeiter:innen, die sich mit diesem Fragenkomplex beschäftigen müssen; Mitglieder von Personalräten

TzBfG

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Termine

13.11.2023
09:00 bis 16:30 Uhr
14.11.2023
08:00 bis 14:30 Uhr
395,00 €
Hybrid
online
Präsenz
06.05.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
07.05.2024
08:00 bis 14:30 Uhr
395,00 €
Hybrid
online
Präsenz
26.09.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
27.09.2024
08:00 bis 14:30 Uhr
450,00 €
Hamburg
Veranstaltungsort in Nähe des Hauptbahnhofs wird noch bekannt gegeben
Hamburg
Präsenz
anmelden
05.12.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
06.12.2024
08:00 bis 14:30 Uhr
395,00 €
Hybrid
online
Präsenz

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