Fachtag | 15. April 2026 in Berlin

4. Fachtag Zuwendungsrecht

Aktuelle Fragestellungen und Entwicklungen des Zuwendungsrechts

Bundesweiter Fachtag für Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger aus Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie sonstige Interessierte
Frühbucherrabatt bis 03.03.2026
Teilnahmegebühr
349,00 Euro
Ab dem 04.03.2026 gilt eine Teilnahmegebühr von 399,00 Euro.

Sehr geehrte Fortbildungsinteressierte,

der Fachtag Zuwendungsrecht findet 2026 zum vierten Mal in Folge statt. Die Förderlandschaft steht spürbar unter Veränderungsdruck: Digitalisierung und Vereinfachung, neue haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen, EU-Vorgaben und wachsende Nachhaltigkeitsanforderungen prägen zunehmend die Arbeit kommunaler Zuwendungsgeber und -empfänger. Dieser Fachtag bietet Ihnen die Gelegenheit, zentrale Neuerungen einzuordnen, praxistaugliche Lösungsansätze kennenzulernen und Ihre Handlungssicherheit im Zuwendungsrecht zu stärken. Renommierte Referent:innen vermitteln in fünf praxisorientierten Vorträgen fundiertes Fachwissen und konkrete Hinweise für die tägliche Förderpraxis. Ein besonderes Highlight ist die abschließende Podiumsdiskussion am Nachmittag, im Rahmen derer Sie Ihre Fragen direkt mit den Expert:innen diskutieren können. Die Tagung lebt vom Austausch: Nutzen Sie auch die Pausen, um Erfahrungen zu teilen, Kontakte zu vertiefen und neue Perspektiven für Ihre Arbeit zu gewinnen. Seien Sie gespannt auf diesen erkenntnisreichen, praxisnahen und inspirierenden Fachtag. Wir freuen uns, Sie zu dieser Veranstaltung vor Ort oder online begrüßen zu dürfen!

Tagungsorganisation

Mittwoch, 15. April 2026
09:00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
09:15 Uhr
Digitalisierung und Vereinfachung des Zuwendungsrechts: neue Standards, Stolperfallen und Grenzen
Dr. Kai Weigelt
10:15 Uhr
Verwendungsnachweisprüfung (VNP) in der Praxis: Aufgabe, Strategie, Besonderheiten
Paul Köhler
11:15 Uhr
Kommunikationspause
11:45 Uhr
Haushaltswende 2026: Investitionsprogramme und Besonderheiten bei der Zweckbindung
Sebastian Hoebel
12:45 Uhr
Mittagspause
13:45 Uhr
Aktuelle und zukünftige Anforderungen für EU-Förderungen erfolgreich nutzen!
Robin Bonsack
14:45 Uhr
Kommunikationspause
15:15 Uhr
Zuwendungen nachhaltig ausrichten: Anforderungen, Strategien und Umsetzung in der Praxis
Udo Rudolph
16:15 Uhr
Podiumsdiskussion „Das Zuwendungsrecht in der Praxis“: Teilnehmer:innen fragen – unsere Expert:innen und Publikum antworten
Gegen 16:45 Uhr
Ende der Veranstaltung
Moderation: Paul Köhler

Referent:innen

Robin Bonsack
Robin Bonsack
Robin Bonsack
Robin Bonsack (LL.M.) sind aufgrund seiner zehnjährigen Tätigkeit als Jurist in einer Förder- und Investitionsbank eine Vielzahl von Themen im Fördermittelbereich vertraut. In seiner Tätigkeit war er u. a. begleitend verantwortlich für die Bewilligung von Förderanträgen, Durchführung von Rechnungs- und Verwendungsnachweisprüfungen sowie Auszahlungen. Zusätzlich hat er als Rechtsanwalt für eine Vielzahl von Fördermittelempfängern und bewilligende Stellen individuelle Schulungsformate erstellt und durchgeführt. Neben Vorträgen im Rahmen verschiedener Fachtagungen, veröffentlicht er Beiträge und wirkt an einer Kommentierung zur Unterschwellenvergabeordnung in Ahlbach/ Müller-Wrede/ Ahlers mit. Aktuell ist Robin Bonsack in der Stabsabteilung Recht des Generalvikariats im Bistum Hildesheim tätig.
Sebastian Hoebel
Sebastian Hoebel
Sebastian Hoebel
Sebastian Hoebel ist Rechtsanwalt der SRS Schüllermann und Partner mbB sowie Mitglied der Praxisgruppe Öffentliches Wettbewerbsrecht. Im Rahmen seiner Tätigkeit berät Herr Hoebel die öffentliche Hand und ihre Einrichtungen umfassend, insbesondere in zuwendungs-, vergabe- und EU-beihilfenrechtlichen Angelegenheiten, u. a. in den Bereichen Stadtmarketing, Tourismus, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Gesundheitswirtschaft. Herr Hoebel ist darüber hinaus als Referent zuwendungs- und vergaberechtlicher Schulungen tätig.
Paul Köhler
Paul Köhler
Paul Köhler
Herr Dipl.-Volkswirt Paul Köhler ist Leitender Regierungsdirektor bei der Bezirksregierung Arnsberg in NRW und seit 10 Jahren BdH (Beauftragter des Haushalts). Er ist Autor des Fachbuchs "Haushaltsrecht des Landes NRW mit Zuwendungsrecht NRW 2021"und Fachmann für Haushalts- und Zuwendungsrecht. Seine praktischen Erfahrungen hat der in der Städtebau- und Denkmalförderung sowie bei EU-Förderprojekte in Ostasien gesammelt. Seine zuwendungsrechtlichen Lehrschwerpunkte liegen bei Speziellen Fragen des Zuwendungsrechts, der Verwendungsnachweisprüfung, der Erfolgskontrolle sowie bei der Durchführung von EU-Kofinanzierungsprojekten.
Udo Rudolph
Udo Rudolph
Udo Rudolph
Udo Rudolph ist Regierungsdirektor a. D. und seit 30 Jahren im Europäischen Beihilferecht und Zuwendungsrecht tätig. Zunächst für das Wirtschaftsministerium Brandenburg, die Investitionsbank Brandenburg und die EU-Kommission/GD Wettbewerb mit der Entwicklung und Notifizierung von Förderprogrammen und großformatigen Investitionsvorhaben betraut, berät er nun seit 15 Jahren Unternehmen in der Luft- und Raumfahrtindustrie, zudem in der Photovoltaik und in der Holzverarbeitung sowie Papierherstellung. Des Weiteren berät er Kommunen bei der Planung und Durchführung von Investitions- und Forschungsvorhaben sowie Infrastrukturen im Bildungs- und Krankenhausbereich.
Dr. Kai Weigelt
Dr. Kai Weigelt
Dr. Kai Weigelt
Dr. Kai Weigelt ist promovierter Politikwissenschaftler, u.A. mit Stationen an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften und an der Yale University. Er leitet die Zentrale Ansprechstelle Zuwendungen des Landes Berlin und hat das landesweite Projekt zur "Vereinfachung, Optimierung und Digitalisierung von Zuwendungen im Land Berlin" geleitet. Er ist mit seinem Team für die ständige Weiterentwicklung des Zuwendungsrechts sowie für die Digitalisierung verantwortlich.

Tagungsinhalte

Digitalisierung und Vereinfachung des Zuwendungsrechts: neue Standards, Stolperfallen und Grenzen

Dr. Kai Weigelt
Das Zuwendungsrecht wird vielfach sowohl aus der Verwaltung als auch von Zuwendungsempfangenden kritisiert: es sei zu kompliziert, enthalte vermeintlich zu weitreichende Vorgaben und würde die beteiligten Stellen – auch angesichts des demographischen Wandels – zunehmend überfordern. Diese Ausgangslage hat auf fast allen Ebenen in den letzten Jahren zu umfangreichen Reformbemühungen geführt. Gleichzeitig wird sich bemüht, die Abwicklung von Zuwendungen – inklusive der Anwendung von „künstlicher Intelligenz“ – zu digitalisieren, um die Anwendung weiter zu vereinfachen. Im Mittelpunkt des Vortrags stehen neue Standards, Stolperfallen sowie Grenzen des Reformprozesses im Land Berlin.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Das Reformprojekt in Berlin
  • Vereinfachung durch Änderungen von Wertgrenzen
  • Änderungen im Subsidiaritätsprinzip?
  • Grenzen bei der Anwendung von Pauschalen
  • Automatisierte Besserstellungsprüfung
  • Digitalisierung im föderalen Kontext

Verwendungsnachweisprüfung (VNP) in der Praxis: Aufgabe, Strategie, Besonderheiten

Paul Köhler
Die Prüfung von Verwendungsnachweisen hat die Aufgabe, die Wirksamkeit von steuerfinanzierten Zuwendungen zu ermitteln. Sie ist eng verknüpft mit der darauf folgenden Erfolgskontrolle. Bei Fördermittelgebern und -nehmern herrscht häufig Unsicherheit über den Stellenwert der VNP als 4. Phase des Zuwendungsverfahrens. Sie wird eher als Belastung, denn als Chance wahrgenommen. Im Vortrag werden die Anforderungen, Schwerpunkte und Problemstellungen der Prüfung praxisnah thematisiert.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Stellenwert der VNP
  • Kursorische und vertiefte Prüfung
  • Stichprobenverfahren und Prüfstrategien
  • VNP und Prüfverfahren der Rechnungshöfe
  • Besonderheiten

Haushaltswende 2026: Investitionsprogramme und Besonderheiten bei der Zweckbindung

Sebastian Hoebel
Investitionsprogramme sind zentrale Instrumente der Haushaltswende 2026 zur Umsetzung öffentlicher Vorhaben. Zuwendungsgeber verpflichten Empfänger über Zuwendungsbescheide zur zweckentsprechenden Mittelverwendung – mit besonderem Fokus auf wirtschaftliche Verwendung und Einhaltung des Vergaberechts. Häufig wird dynamisch auf aktuelles Vergaberecht verwiesen, sodass Neuerungen auf Bundes- und Landesebene direkt die Förderpraxis betreffen. Der Vortrag zeigt, wie Zweckbindungen rechtssicher gestaltet und überwacht werden, und gibt praxisnahe Hinweise zur Vermeidung von Kürzungen und Rückforderungen.
Schwerpunkte:
  • Haushaltswende 2026: Bedeutung von Investitionsprogrammen und Sondervermögen für die Förderpraxis
  • Zweckbindung im Haushalts- und Zuwendungsrecht: Vermerke, Auflagen und wirtschaftliche Mittelverwendung
  • Zweckbindung im Haushalts- und Zuwendungsrecht: Vermerke, Auflagen und wirtschaftliche Mittelverwendung
  • Praxisprobleme: Zweckverfehlung, Verstöße und deren Folgen (Kürzungen, Rückforderungen)
  • Gestaltungsspielräume: Dokumentation, Anpassungsklauseln und Abstimmung mit Projektträgern

Aktuelle und zukünftige Anforderungen für EU-Förderungen erfolgreich nutzen!

Robin Bonsack
Förderprogramme bieten enorme Chancen – doch der Weg zum bewilligten Antrag ist komplex. Förderrichtlinien, EU-Beihilferecht, formale Vorgaben und wirtschaftliche Nachweise machen die Antragstellung zu einer anspruchsvollen Aufgabe, bei der Fehler schnell zur Ablehnung oder späteren Rückforderung von bereits gewährten Fördermitteln führen können. Damit aus einer Förderidee ein Bewilligungsbescheid wird, bedarf es einer umfassenden und sorgfältigen Vorbereitung. Mit zuwendungsrechtlicher Präzision, betriebswirtschaftlicher Plausibilität und tiefem Verständnis der Förderlogik muss eine Idee in einen richtlinienkonformen und überzeugenden Antrag transformiert werden. Damit dies erfolgreich gelingt, müssen Beteiligte bereits in der Projektierungsphase ihrer Idee, die Prüfsystematik für EU-Förderungen kennen und verstehen. Zusätzlich gilt es zu beachten, dass sich die aktuelle Förderperiode langsam ihrem Ende zuneigt und die damit verbundenen Fristen für das Gelingen von Vorhaben eine besondere Bedeutung haben. Der Vortrag nimmt die verschiedenen Prüfschwerpunkte sowie deren Umfang und die damit verbundenen Anforderungen in den Blick.
Schwerpunkt
  • Prüfumfang zur Feststellung der Förderfähigkeit
  • Vorgaben der Förderkonformität an die Projektdefinition
  • Anforderungen an die wirtschaftliche Plausibilität und Meilensteinplanung eines Vorhabens
  • Relevante Maßstäbe für die zuwendungsrechtliche Weichenstellung (EU-Fondrecht, EU-Beihilferecht, Vergabe-recht und ANBest)
  • Abschlusszahlungen und EU-Fristen bis Ende 2026: Auswirkungen auf Zuwendungsverfahren

Zuwendungen nachhaltig ausrichten: Anforderungen, Strategien und Umsetzung in der Praxis

Udo Rudolph
Der Vortrag befasst sich mit der Mitteilung der EU-Kommission zum „Clean Industrial Deal Framework“ (CISAF), mit der Europäische Union und Mitgliedstaaten ihre industrie- und klimapolitischen Ziele enger miteinander verknüpfen und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wettbewerbswirtschaft fördern wollen. Der Vortrag untersucht die zentralen Aussagen des Gemeinschaftsrahmens und diskutiert die möglichen förder- und haushaltspolitischen Implikationen für Mitgliedstaaten, Länder, Kommunen und Unternehmen.
Schwerpunkte
  • Ziele des Clean Industrial Deal: Industrie-, Klima- und Förderpolitik der EU im Überblick – was kommt auf die nationale und kommunale Förderpraxis zu?
  • Der CISAF-Gemeinschaftsrahmen: zentrale Instrumente, Förderlogik und beihilferechtliche Leitplanken
  • Förderpolitische Spielräume und Umsetzungsmöglichkeiten für Bund, Länder und Kommunen
  • Auswirkungen auf nationale Zuwendungs- und Bewilligungspraxis sowie strategische Handlungsoptionen für öffentliche Stellen

Tagungsort

ABACUS Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 – 400
Website Abacus Tierpark Hotel

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Diese Zusammenstellung enthält 35 Veranstaltungen.

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4. Fachtag Zuwendungsrecht

4. Fachtag Zuwendungsrecht: Aktuelle Fragestellungen und Entwicklungen des Zuwendungsrechts
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03.12. - 04.12.2026
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Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen - Preiskalkulation nach PR Nr. 30/53 und den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) sowie Kostenabrechnung von Fördervorhaben nach NKBF und LSP
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Das neue Bürgergeld zwischen Fördern und Fordern unter besonderer Berücksichtigung der Eingliederungsleistungen SGB II/SGB III - ggf mit einem Ausblick auf die neue Grundsicherung
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17.09. - 18.09.2026
10.12. - 11.12.2026
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