Fachtagung am 23. und 24. Juni 2022

Vollstreckungsrecht 2022

Aktuelle Rechtsentwicklung, Rechtsprechung und Praxisfragen in der Vollstreckung

Fachtagung für kommunale Kassen, Verbände, Sozialversicherungsträger und sonstige Interessierte, die mit Vollstreckungsfragen befasst sind
Das war unsere Tagung "Vollstreckungsrecht 2022".

Sehr geehrte Fortbildungsinteressent:innen,

die Fachtagung Vollstreckungsrecht – eine Gemeinschaftsveranstaltung des Kommunalen Bildungswerks e. V. und des Instituts für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege e.V. – findet im Jahr 2022 zum zehnten Male in Folge statt. Sie vermittelt den Teilnehmer:innen einen fundierten Überblick über die aktuellen Rechtsentwicklungen im Vollstreckungsrecht und greift unmittelbare Fachprobleme der Umsetzung des Vollstreckungsrechts in der Praxis auf.

Einen besonderen Wert legen wir auf die Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen den Teilnehmer:innen und auf den Praxistransfer. Auch außerhalb der Vorträge besteht die Möglichkeit, mit den Referent:innen ins Gespräch zu kommen.

Wie in den Vorjahren bietet die Tagung zu den einzelnen Themen unterschiedliche Lösungsansätze und unterstützt die Teilnehmer:innen, die komplexen und mitunter schwer nachvollziehbaren Regelungen des Vollstreckungsrechts praxisgerecht anzuwenden. Die Fachtagung Vollstreckungsrecht 2022 richtet sich sowohl an langjährige als auch erstmalig mit der Fachmaterie befasste Bedienstete. Die Teilnehmer:innen sind aufgerufen, ihre Praxisfälle in die Diskussion einzubringen.

Es besteht die Möglichkeit, diese Tagung vor Ort zu besuchen oder der Tagung online zu folgen.

Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. freut sich, Sie auf der Fachtagung begrüßen zu können.

Ihre
Katja Knorscheidt
Geschäftsführerin

Tagungsorganisation

Tagungsablauf

Donnerstag, 23. Juni 2023
10:00 Uhr
Begrüßung und Eröffnung
Prof. Ulrich Keller, Vorsitzender IWVR e. V.
10:15 Uhr
Die aktuelle Rechtsprechung zum Vollstreckungsrecht
Prof. Ulrich Keller
12:00 Uhr
Mittagspause
13:00 Uhr
„Empfänger unbekannt verzogen“: Dem Schuldner auf der Spur
Jürgen Sicking
14:30 Uhr
Kommunikationspause
15:00 Uhr
Die Vermögensauskunft als Instrument der kommunalen Vollstreckung
Prof. Rainer Goldbach
Für Interessierte
gg. 16:30 Uhr
Beginn des Rahmenprogramms
20:00 Uhr
Arbeitsessen im Tagungshotel
Freitag, 24. Juni 2023
09:00 Uhr
Das Pfändungsschutzkonto: Neues und Altes – wo finde ich was?
Prof. Brigitte Steder
10:30 Uhr
Kommunikationspause
11:00 Uhr
Die (anteilige) Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten bei der Einkommenspfändung
Stephanie Tamtelen
12:15 Uhr
Abschließende Podiumsdiskussion:
Ihre Fragen - unsere Antworten
13:15 Uhr
Arbeitsessen
gg. 14:00 Uhr
Ende der Tagung
Moderation: Prof. Ulrich Keller

Inhalte der Vorträge

Die aktuelle Rechtsprechung zum Vollstreckungsrecht

Herr Prof. Ulrich Keller
Das Zwangsvollstreckungsrecht erfuhr im letzten Jahr zahlreiche gesetzliche Neuregelungen. Durch das Gerichtsvollzieher-Schutzgesetz vom 7. Mai 2021 wurden die Tatbestände der Aufenthaltsermittlung und Vermögensermittlung des Schuldners neu geregelt und erweitert. Am 1. Dezember 2021 sind die umfangreichen Neuregelungen zur Kontenpfändung in Kraft getreten. Daneben befassten sich der Bundesgerichtshof und die Obergerichte mit Fragen zur Pfändung des Arbeitseinkommens und weiteren Einzelfragen der Zwangsvollstreckung.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Die Aufenthalts- und Vermögensermittlung im Vorfeld der Zwangsvollstreckung
  • Pfändbare und unpfändbare Gegenstände, aktuelle Gesetzgebung und aktuelle Rechtsprechung
  • Einzelfragen zur Vermögensauskunft und zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
  • Pfändung bedingt pfändbarer Bezüge (Berufsunfähigkeitsrenten, Altersvorsorgevermögen)
  • Unterhalt des Schuldners bei Pfändung wegen Unterhaltsforderungen nach § 850d ZPO
  • Die Insolvenzanfechtung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

„Empfänger unbekannt verzogen“: Dem Schuldner auf der Spur

Herr Jürgen Sicking
Die Mitarbeitenden aus allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft kennen das Problem: Der Schuldner ist unbekannt verzogen, eine Registerbereinigung oder gar das Nachkommen der Meldepflichten hat nicht stattgefunden. Der Schuldner ist quasi „wie vom Erdboden“ verschluckt. In seinem Vortrag zeigt der Referent auf, was der Gläubiger unternehmen kann und muss, um der Nachforschungspflicht Genüge zu tun. Der Referent kennt diese Sorgen aus der eigenen Tätigkeit, um sein Forderungsmanagement effektiv zu gestalten. Aber auch für Mandantschaften ist ihm diese Sorge vertraut.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Welche Optionen der Schuldnersuche gibt es noch neben den öffentlichen Registern?
  • Lohnt es sich, dem schlechten Geld noch gutes hinterherzuwerfen?
  • Wie verhält es sich mit den Erben des Schuldners?
  • Wie weit sollte man soziale Plattformen in die Suche integrieren?
  • Wie verhält es sich mit der Bestellung und dem dazugehörigen Procedere der Vertreterbestellung?

Die Vermögensauskunft als Instrument der kommunalen Vollstreckung

Herr Prof. Rainer Goldbach
Eine Zwangsvollstreckung ist in aller Regel nur dann erfolgreich, wenn der Gläubiger die Vermögensverhältnisse des Schuldners kennt. Um an entsprechende Informationen zu gelangen, hilft dem Gläubiger die als Zwangsvollstreckungsmaßnahme installierte Vermögensauskunft des Schuldners. Sie ermöglicht es, Erkenntnisse über das Schuldnervermögen zu erlangen, die für eine lohnende Zwangsvollstreckung benötigt werden. Die kommunalen Vollstreckungsbehörden dürfen im Verwaltungszwangsverfahren je nach Landesrecht dem Schuldner die Vermögensauskunft entweder selbst abnehmen oder können den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme beauftragen. In diesem Vortrag werden sowohl die Verfahrensabläufe bei der Vermögensauskunft vorgestellt, als auch der praktische Nutzen für die Vollstreckungsbehörden erörtert.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Die Abnahme der Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher
  • Das Verfahren der Vermögensauskunft im Behördenverfahren
  • Der praktische Nutzen des Verfahrens als Druckmittel
  • Das Vermögensverzeichnis
  • Einholung von Drittauskünften
  • Verhaftung des Schuldners

Das Pfändungsschutzkonto: Neues und Altes – wo finde ich was?

Frau Prof. Brigitte Steder
Zum 1. Dezember 2021 sind die Neuregelungen zum Pfändungsschutzkonto in Kraft getreten. Aus einer Norm wurden dreizehn! Diese grundlegende Umstrukturierung und Erweiterung machen das Auffinden von Altbekanntem und die Erfassung von Neuem durchaus schwierig. Der Vortrag soll daher einen systematischen Überblick geben und dem Rechtsinstitut des Pfändungsschutzkontos seine Kompliziertheit nehmen. Hierbei werden Neuerungen, wie z. B. die Regelung zum Gemeinschaftskonto, die Behandlung von Nachzahlungen, die Verpflichtung einzelner Stellen zur Ausstellung der Nachweise für Erhöhungsbeträge und in das Gesetz neu aufgenommene Geldleistungen insoweit ebenso behandelt wie Altbewährtes, das nun an anderer Stelle auffindbar ist. Weiterhin werden Antragsmöglichkeiten insbesondere für Unterhalts- und Deliktsgläubiger aber auch andere Gläubiger aufgezeigt, die zu einem erweiterten Zugriff im Rahmen der Kontopfändung führen können.

Die (anteilige) Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten bei der Einkommenspfändung

Frau Stephanie Tamtelen
Bei der Einkommenspfändung stellt sich nicht nur u.a. die Frage, wie vielen Personen gegenüber der Vollstreckungsschuldner gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist und ob er Unterhalt tatsächlich leistet, sondern auch, ob diese Personen ggf. über eigene Einnahmen verfügen. Bejahendenfalls muss der Gläubiger tätig werden, um zu erreichen, dass diese bei der Berechnung der pfändbaren Beträge nicht oder nur anteilig zu berücksichtigen sind. In der Praxis wird selten die Möglichkeit genutzt, Unterhaltsberechtigte unberücksichtigt zu lassen. Für den Gläubiger stellt sich maßgeblich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine solche Beschlussfassung möglich ist und ob diese prognostisch überhaupt zu höheren pfändbaren Beträgen führen wird. Hier sind im Vorfeld entsprechende Berechnungen insoweit vorzunehmen. Erfolgt eine derartige Beschlussfassung, stellt sich für die betreffenden Drittschuldner die Frage, wie diese rechnerisch umzusetzen ist. In dem Vortrag werden unter Beachtung der maßgeblichen Rechtsprechung verschiedene Konstellationen aufgezeigt, wann es für den Gläubiger sinnvoll sein kann, aktiv zu werden, wenn es darum geht, unterhaltspflichtige Personen des Schuldners nicht oder nur teilweise bei der Einkommenspfändung zu berücksichtigen und wie bei einer entsprechenden Beschlussfassung die Berechnung der pfändbaren Beträge erfolgen kann. Insoweit ist die Thematik nicht nur für Gläubiger, sondern gleichermaßen auch für Drittschuldner, die derartige Beschlüsse und Verfügungen umzusetzen haben, von Relevanz.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Pfändungstabelle und gesetzliche Unterhaltspflichten
  • Definition und Umfang der eigenen Einnahmen der unterhaltsberechtigten Personen
  • Berechnung: Zu welchen Anteilen können Unterhaltsberechtigte unberücksichtigt bleiben?
  • Formulierungsvorschläge
  • Möglichkeiten der Berechnung des pfändbaren Betrages nach Beschlussfassung

Referierende

Prof. Ulrich Keller
Prof. Ulrich Keller
Prof. Ulrich Keller
Herr Prof. Ulrich Keller lehrt an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht und ist Dekan des Fachbereichs Rechtspflege. Er ist im Insolvenzrecht und im Vollstreckungsrecht durch zahlreiche Publikationen und Vortragstätigkeit bestens ausgewiesen. Zu nennen sind unter anderem Keller, Lehrbuch Insolvenzrecht, 2. Aufl. 2020; Keller, Insolvenzrecht und Insolvenzverfahren, 2020; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 5. Aufl. 2021; Frege/Keller/Riedel, Handbuch der Rechtspraxis - Insolvenzrecht, 9. Aufl. 2022; Mitautorschaft in Kommentaren zur Insolvenzordnung und zum Zwangsversteigerungsgesetz Er war lange Jahre als Rechtspfleger am Vollstreckungs- und Insolvenzgericht tätig und verfügt insoweit auch über breites Wissen aus praktischer Tätigkeit. Die Fachtagung zum Insolvenzrecht begleitet er als Referent und Moderator seit rund zehn Jahren.
Platzhalter Dozent
Die Informationen zu diesem Referenten ist aktuell nicht abrufbar.
Die Informationen zu diesem Referenten ist aktuell nicht abrufbar.
Prof. Rainer Goldbach
Prof. Rainer Goldbach
Prof. Rainer Goldbach
Herr Prof. Rainer Goldbach hat die Professur für Mobiliar- und Immobiliarvollstreckungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Er verfügt sowohl als Rechtspfleger beim Vollstreckungsgericht sowie als Gläubigervertreter für öffentliche Kassen über langjährige Praxiserfahrung in der Immobiliarvollstreckung. Als Schriftleiter des Handbuchs für das Verwaltungszwangsverfahren unterstützt er den VZV-Ausschuss des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter e.V. Daneben führt er für verschiedene Anbieter bundesweit Fortbildungen zu vollstreckungsrechtlichen Themen durch.
Prof. Brigitte Steder
Prof. Brigitte Steder
Prof. Brigitte Steder
Frau Prof. Dipl.-Rechtspflegerin Brigitte Steder lehrt an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum am Fachbereich Rechtspflege u. a. die Lehrgebiete Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Kreditsicherungsrecht. Daneben ist sie als Dozentin im Rahmen von Fortbildungen und Fachtagungen tätig und publiziert zu den vorgenannten Rechtsgebieten (u. a. Keller (Hrsg.), Handbuch Zwangsvollstreckungsrecht, 2. Aufl.). Zuvor war sie einige Jahre als Diplom-Rechtspflegerin am Amtsgericht Hamburg-Mitte u. a. im Bereich der Zwangsvollstreckung tätig.
Stephanie Tamtelen
Stephanie Tamtelen
Stephanie Tamtelen
Stephanie Tamtelen ist Rechtsfachwirtin, TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Inhaberin einer Inkassozulassung gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG. Sie verfügt über eine 20-jährige Berufserfahrung in der Insolvenzverwaltung sowie im Zwangsvollstreckungsrecht und verfasst darüber hinaus Beiträge in Fachzeitschriften.

Rahmenprogramm

Führung durch das Futurium
Das Futurium ist ein Haus der Zukünfte. Hier dreht sich alles um die Frage: Wie wollen wir leben? In der Ausstellung können Besucher*innen viele mögliche Zukünfte entdecken, im Forum gemeinsam diskutieren und im Futurium Lab eigene Ideen ausprobieren. Nach dem Motto Entdecken – Ausprobieren – Diskutieren zeigt die Ausstellung, was moderne Gesellschaften in Zukunft ausmacht und macht diese Trends erfahrbar. Ob Robotik und KI, Nachhaltigkeit, Shared Economy oder Mobilität, die Themen werden auf der 1-stündigen Führung angerissen und können anschließend im Futurium Lab auf eigene Faust erkundet werden.
Führung durch den Tränenpalast
Die Ausstellung „Alltag der deutschen Teilung“ zeigt am historischen Ort, wie die Zoll- und Passkontrollen im Tränenpalast und die Überwachung am Grenzübergang Friedrichstraße funktionierten. Sie haben die Möglichkeit, den Ablauf der Grenzabfertigung nachzuvollziehen und durch eine Original-Passkontrollkabine zu gehen. Zeitzeugen schildern in Interviews, wie sie über Briefe und Pakete Kontakt zu ihren Familien im anderen Teil Deutschlands hielten, wie sie Dokumente und geheime Fotografien über die Grenze schmuggelten oder gegen das Reiseverbot in der DDR protestierten. Knapp 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung können Sie im Tränenpalast auf Spurensuche gehen.

Tagungsort

ABACUS Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 – 400
Website Abacus Tierpark Hotel

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Vermögensoffenbarung Zwangsvollstreckung Offenbahrungsverfahren

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Aktuelle Fragen der Verwaltungsvollstreckung

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Aktuelle Fragen der Verwaltungsvollstreckung
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Verbraucherinsolvenz Restschuldbefreiung - Einführung

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Systematische Einführung in die Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz - Ablauf, Verfahren, Intervention
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Abrechnungsverfahren des Arbeitgebers Lohnpfändungen Abtretungen Aufrechnungen Insolvenz

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Das Abrechnungsverfahren des Arbeitgebers bei Lohnpfändungen, Abtretungen und Aufrechnungen. Das Verhalten des Arbeitgebers im Insolvenzverfahren des:der Arbeitnehmer:in
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Brandenburg - Verwaltungsvollstreckungsgesetz Brandenburg

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Verwaltungsvollstreckungsrecht im Land Brandenburg
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Abwehr unberechtigter Ansprüche bei Insolvenzanfechtung

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Abwehr unberechtigter Ansprüche des Insolvenzverwalters bei Insolvenzanfechtungen, insbesondere Vorsatzanfechtung
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