Spezialseminar
Themenbereich: Buchführung und Bilanz / Kosten- und Leistungsrechnung
Stundung, Erlass und Niederschlagung von kommunalen öffentlich-rechtlichen Forderungen
Schwerpunkte
-
Stundung:
- Wesen und Voraussetzungen der Stundung
- Gegenstand der Stundung
- erhebliche Härte, sachliche und persönliche Stundungsgründe
- Anspruchsgefährdung, Sicherheitsleistung
- Folgen einer Stundung
- Stundungszinsen
-
Erlass:
- Gegenstand des Erlasses
- Unbilligkeit, sachliche und persönliche Billigkeitsgründe
- Wirkung des Erlasses
- Erlass von Nebenleistungen
-
Niederschlagung:
- Voraussetzungen, Zuständigkeit, Verfahren
- befristete und unbefristete Niederschlagung
Alle bestandskräftig festgesetzten öffentlich-rechtlichen Forderungen können gestundet werden. Die dafür notwendige Prüfung der Voraussetzungen (erhebliche Härte und Nichtgefährdung des Anspruchs) sowie das Verwaltungsverfahren werden im Seminar intensiv erarbeitet. Gleichermaßen ausführlich wird auf die Voraussetzungen und das Verfahren der (befristeten und unbefristeten) Niederschlagung sowie des Erlasses von öffentlich-rechtlichen Forderungen eingegangen.
Mitarbeiter der Kassen und/oder der Fachämter, die Gläubigerfunktion haben und Entscheidungen vorbereiten bzw. treffen müssen
keine

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anita Baron gern zur Verfügung.
Termine
17.05.2021 (Mo)
09:00 bis 16:00 Uhr
18.05.2021 (Di)
09:00 bis 14:30 Uhr
02.09.2021 (Do)
09:00 bis 16:00 Uhr
03.09.2021 (Fr)
09:00 bis 14:30 Uhr
410,00 €
Präsenz
anmelden
08.11.2021 (Mo)
09:00 bis 16:00 Uhr
09.11.2021 (Di)
09:00 bis 14:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.