Spezialseminar
Themenbereich: Verwaltungsvollstreckung / Insolvenzverfahren
Die Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf Unterhaltsansprüche
Schwerpunkte
- Das Verbraucherinsolvenzverfahren (Verfahrensabläufe), insbesondere Abgrenzung der Verbraucher- von der Regelinsolvenz
- Die Durchsetzung von Unterhaltsrückständen nach Maßgabe der InsO
- Die Restschuldbefreiung und ihre Folgen für den Unterhaltsanspruch
- Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf Maßnahmen der Einzelvollstreckung wegen Unterhalts, insbesondere Verbot der Einzelzwangsvollstreckung; Sicherungsmaßnahmen; Rückschlagsperre; Besonderheiten bei der Lohnpfändung
Die Insolvenzordnung (InsO) ermöglicht dem sich wohlverhaltenden Unterhaltsschuldner einen wirtschaftlichen Neubeginn. Durch den gesetzlichen Forderungsübergang nach § 7 UVG, § 94 SGB XII, § 33 SGB II werden die Mitarbeiter der Sozial- und Jugendämter mit den Regelungen der InsO konfrontiert. Die sich aus der Verfahrenseröffnung ergebenden Rechtsfolgen haben erhebliche Auswirkungen auf den materiellen und formellen Bestand der Unterhaltsforderung. In dem Seminar werden praxisnah und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung der Umgang mit Unterhaltsrückständen sowie die Zwangsvollstreckung künftig fällig werdender Unterhaltsansprüche während der Dauer des Verbraucherinsolvenzverfahrens dargestellt.
Mitarbeiter der Sozial- und Jugendämter, Rechts- und Prüfungsämter der Landkreise, Städte sowie von Landes- bzw. Bundesverwaltungen, die bereits über Grundkenntnisse des Sozialhilferechts, der Zwangsvollstreckung nach der ZPO sowie über praktische Erfahrungen verfügen; Mitarbeiter bei Vollstreckungsbehörden, die mit der zwangsweisen Durchsetzung von Unterhaltsforderungen befasst sind
InsO, ZPO (Gesetzestext)

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Termine
15.03.2021 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
16.03.2021 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
370,00 €
Hybrid
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Präsenz
24.06.2021 (Do)
09:00 bis 16:30 Uhr
25.06.2021 (Fr)
08:00 bis 14:30 Uhr
370,00 €
Präsenz
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13.12.2021 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
14.12.2021 (Di)
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370,00 €
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Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.