Spezialseminar
Themenbereich: Personalwesen
Die Praxis der Lohnpfändung für Arbeitgeber, Schuldner und Gläubiger
Inhouse-Schulung anfragen
Schwerpunkte
- ·Unpfändbare Teile des Arbeitseinkommens (Zeitzuschläge, Corona-Zulagen, Riesterrente, Entgeltumwandlung)
- ·Berechnung der pfändbaren Beträge bei Sonderfällen (Zusammenrechnung, Nachzahlungen, Vorschüsse, Lohnsteuerjahresausgleich, Abfindung, Urlaubsabgeltung)
- ·Berücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen mit teilweiser Nichtberücksichtigung nach § 850 c Abs. 6 ZPO
- ·Drittschuldnererklärung gem. § 840 ZPO
- ·Besonderheiten der Vorpfändung gem. § 845 ZPO
- ·Abtretung gem. §§ 398 - 413 BGB und Rangfolge beim Zusammentreffen von Pfändungen und Abtretung
- ·Aufrechnung gem. §§ 387 ff BGB und Zusammentreffen mit Pfändungen und Abtretungen
- ·Unterhaltspfändung gem. § 850 d ZPO und Zusammentreffen von Unterhaltspfändungen mit anderen Forderungen
- ·Drittschuldner im Verbraucherinsolvenzverfahren - Restschuldbefreiung und Konkurrenz mit anderen Forderungen
- ·Pfändungsschutz für den Schuldner (Erhöhung des unpfändbaren Betrages nach § 850 f Abs. 1 ZPO, Vollstreckungsabwehrklage und Vollstreckungserinnerung)
- ·Lukrative Lohnpfändung aus Gläubigersicht und Umsetzung durch den Drittschuldner (Steuerklassenwahl, verschleiertes Arbeitseinkommen, Deliktsforderungen u. a.)
- ·Stellung des Arbeitgebers / Pflichten und Haftungsrisiken / Hinterlegung / Drittschuldnerschutz und praktische Bearbeitung einer Pfändung durch den Drittschuldner
Ziel des Seminar ist, die Teilnehmer u. a. über die aktuellen Rechtsprechungen des Insolvenzrechtes sowie über die Pfändbarkeit bestimmter Zeitzuschläge und die Berechnung des pfändbaren Betrages bei teilweiser Berücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen zu informieren. Sie erfahren von vielen Möglichkeiten, durch Ausschöpfung der gesetzlichen Vorgaben Einfluss auf die Höhe des pfändbaren Betrages zu nehmen. Konkrete Fragen und Problemfälle können bis zwei Wochen vor Seminarbeginn beim Kommunalen Bildungswerk e. V. eingereicht werden.
Mitarbeiter und Führungskräfte aus Personalabteilungen, Beratungsstellen (z. B. Betreuer, Schuldnerberater, Wirtschafts- und Sozialberater) und Vollstreckungsabteilungen, die mit der Lohnpfändung befasst sind; sonstige Interessenten. Grundkenntnisse des Vollstreckungsrechts werden empfohlen.
Taschenrechner, ZPO, BGB, InsO

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Lubov Mordkovich gern zur Verfügung.
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Die Pfändung von Arbeitseinkommen nach der Zivilprozessordnung, der Abgabenordnung und nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen unter Berücksichtigung der InsO
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Termine
28.11.2022 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
29.11.2022 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
13.03.2023 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
14.03.2023 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
27.11.2023 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
28.11.2023 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?
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Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.