Spezialseminar
Themenbereich: Personalwesen
Die Praxis der Lohnpfändung für Arbeitgeber, Schuldner:innen und Gläubiger:innen
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Schwerpunkte
- Unpfändbare Teile des Arbeitseinkommens (Zeitzuschläge, Corona-Zulagen, Riesterrente, Entgeltumwandlung)
- Berechnung der pfändbaren Beträge bei Sonderfällen (Zusammenrechnung, Nachzahlungen, Vorschüsse, Lohnsteuerjahresausgleich, Abfindung, Urlaubsabgeltung)
- Berücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen mit teilweiser Nichtberücksichtigung nach § 850 c Abs. 6 ZPO
- Drittschuldnererklärung gem. § 840 ZPO
- Besonderheiten der Vorpfändung gem. § 845 ZPO
- Abtretung gem. §§ 398 - 413 BGB und Rangfolge beim Zusammentreffen von Pfändungen und Abtretung
- Aufrechnung gem. §§ 387 ff BGB und Zusammentreffen mit Pfändungen und Abtretungen
- Unterhaltspfändung gem. § 850 d ZPO und Zusammentreffen von Unterhaltspfändungen mit anderen Forderungen
- Drittschuldner:innen im Verbraucherinsolvenzverfahren - Restschuldbefreiung und Konkurrenz mit anderen Forderungen
- Pfändungsschutz für den:die Schuldner:in (Erhöhung des unpfändbaren Betrages nach § 850 f Abs. 1 ZPO, Vollstreckungsabwehrklage und Vollstreckungserinnerung)
- Lukrative Lohnpfändung aus Gläubigersicht und Umsetzung durch den:die Drittschuldner:in (Steuerklassenwahl, verschleiertes Arbeitseinkommen, Deliktsforderungen u. a.)
- Stellung des Arbeitgebers / Pflichten und Haftungsrisiken / Hinterlegung / Drittschuldnerschutz und praktische Bearbeitung einer Pfändung durch den:die Drittschuldner:in
Ziel des Seminar ist, die Teilnehmenden u. a. über die aktuellen Rechtsprechungen des Insolvenzrechtes sowie über die Pfändbarkeit bestimmter Zeitzuschläge und die Berechnung des pfändbaren Betrages bei teilweiser Berücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen zu informieren. Sie erfahren von vielen Möglichkeiten, durch Ausschöpfung der gesetzlichen Vorgaben Einfluss auf die Höhe des pfändbaren Betrages zu nehmen. Konkrete Fragen und Problemfälle können bis zwei Wochen vor Seminarbeginn beim Kommunalen Bildungswerk e. V. eingereicht werden.
Beschäftigte und Führungskräfte des Personalbereichs, die mit der Lohnabrechnung betraut sind; Beratungsstellen (z. B. Betreuer:innen, Schuldnerberater:innen, Wirtschafts- und Sozialberater:innen) und Vollstreckungsbehörden, die mit der Lohnpfändung befasst sind; sonstige Interessierte. Grundkenntnisse des Vollstreckungsrechts werden empfohlen.
Taschenrechner, ZPO, BGB, InsO

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Lubov Mordkovich gern zur Verfügung.
Termine
27.11.2023
09:00 bis 16:30 Uhr
28.11.2023
08:00 bis 14:30 Uhr
395,00 €
Hybrid
online
Präsenz
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?
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