Berliner Betreuungsforum 2023
125,00 Euro
Sehr geehrte Fortbildungsinteressierte, sehr geehrte Betreuer:innen,
das Betreuungsrecht strebt an, die Selbstbestimmung und Autonomie der betreuten Person zu wahren und nur so weit wie nötig in ihre Rechte einzugreifen. Durch das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht zum 1. Januar 2023 soll u.a. die Selbstbestimmung von betreuten Menschen gestärkt und eine höhere Qualität in der rechtlichen Betreuung erreicht werden.
Die Zielsetzung der Reform, den Willen und Wunsch der Betroffenen konkreter in den Fokus zu rücken, stellt alle beteiligten Akteure in der Praxis wie auch bisher vor Herausforderungen. Darüber hinaus sieht das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) für die Ausübung der Tätigkeit beruflicher Betreuer:innen nunmehr die Registrierung und den Nachweis ausreichender Sachkunde vor.
Auf unserem Fachtag Betreuungsrecht wollen wir auch in diesem Jahr eine Bestandsaufnahme vornehmen sowie Fragestellungen zur aktuellen Entwicklung aufgreifen und aus verschiedenen Perspektiven betrachten. Neben Vorträgen und Erfahrungsberichten haben wir ausreichend Zeit für Fragen aus dem Teilnehmendenkreis - insbesondere im Rahmen der Podiumsdiskussion - eingeplant.
Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. freut sich, Sie zu dieser Tagung live oder online begrüßen zu dürfen.
Tagungsorganisation
Tagungsablauf
Inhalt der Vorträge
Die Betreuungsrechtsreform 2023 in der praktischen Umsetzung - Praxiserfahrungen aus der Sicht der örtlichen Betreuungsbehörde Berlin - Reinickendorf
- Umsetzung des Modellprojekts gemäß § 11 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 2 BtOG im Rahmen der erweiterten Unterstützung
- Registrierungsverfahren beruflicher Betreuer:innen gemäß § 24 BtOG
- Zusammenarbeit der beteiligten Akteure
- Chancen und aktuelle Grenzen der Umsetzungsbemühungen
Ehegattenvertretung - weniger Bürokratie im Notfall
- Voraussetzungen und Handlungsspielräume der Ehegattennotvertretung
- Aufgabenverlagerung und Selbstbestimmung - Kompromisse und Kritik
- Ideen für die zukünftige Ausgestaltung
Überblick über das Bürgergeld nach dem SGB II - Alter Wein in neuen Schläuchen?
- Leistungsarten
- Regelbedarfsstufen im Vergleich zum bisherigen Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
- Mehrbedarfe
- Einkommen (sanrechnung)
- Vermögensberücksichtigung
- Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen
- Änderungen zum 01. Juli 2023
Podiumsdiskussion - "Betreuungsrechtsreform - Prädikatswein oder Traubensaft?"
- Wunschbefolgungs-und Besprechungspflicht
- Erweiterte Berichtspflichten - Anfangs-, Jahres- und Schlussbericht
- Hürden der Bürokratie und Grenzen der Machbarkeit
Referent:innen



Tagungsort

Berliner Allee 125
D-13088 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 29 33 50 – 0
Fax +49 (0) 30 - 29 33 50 – 39