Kompaktkursmodul
Code BES200-09
Themenbereich: Betreuungsrecht

Sachkundelehrgang für berufliche Betreuer:innen - Modul 9: Sozialrecht 2 Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis

Schwerpunkte

Tag 1

  • Teilhabeleistungen vor allem nach SGB IX
  • Teilhabe- und Gesamtplanverfahren
  • Rehabilitations- und Teilhabeleistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger

Tag 2

  • Leistungsformen der Eingliederungshilfe (z. B. Teilhabe am Arbeitsleben, medizinische Rehabilitation, Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe)

Tag 3

  • Besondere Wohnformen und ambulant betreute Wohngemeinschaften
  • Pflegeleistungen in Kombination mit anderen SGB-Leistungen

Tag 4

  • Leistungen der Pflegeversicherung einschließlich Aufklärung, Auskunft und Pflegeberatung nach den §§ 7 ff. SGB XI
  • Verhältnis zu anderen Sozialleistungen nach § 13 SGB XI

Tag 5

  • Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
  • Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Pflegefall (z. B. häusliche Krankenpflege und weitere Leistungen nach den §§ 37 ff. SGB V, medizinische Rehabilitation)

Tag 6

  • Leistungen der Eingliederungshilfe im Pflegefall
  • Methoden zur fallbezogenen Erschließung und Nutzung von Sozial- und Hilfestrukturen sowie von Netzwerken

Tag 7

  • Onlineprüfung (120 Minuten)

Technische Voraussetzungen

  • Laptop oder PC
  • stabiler Internetzugang
  • Lautsprecher und Mikrofon (Headset)
  • Kamera bzw. Webcam
  • Hinweis: Eine Teilnahmebestätigung für Online-Module wird nur erteilt, wenn die Kamera lückenlos (mit Ausnahme der Pausenzeiten) angeschaltet ist. Gleiches gilt für das Ablegen der Modul-Prüfung.

Dauer

  • 45 Zeitstunden (inklusive 120 Minuten Online-Prüfung und 15 % Selbstlernphase)

Selbstlernphase

  • Zur Vertiefung des Seminarinhaltes und zur Vorbereitung auf die zeitversetzte Prüfung schließt sich eine Selbstlernphase anhand der bereitgestellten Unterlagen an.

Prüfung

  • In zeitlichem Abstand zum Seminar findet eine Online-Prüfung statt. Diese dauert 120 Minuten.

Betreuer:innen müssen ab 1.1.2023 im Rahmen der Registrierung ihre Sachkunde nachweisen. Unterschieden wird dabei zwischen drei Gruppen von Betreuern und Betreuerinnen. 1. Alt-Betreuer:innen: Betreuer:innen, die bereits vor dem 1.1.2020 Betreuungen geführt haben - diese Betreuer:innen haben Bestandsschutz, die Sachkunde muss nicht nachgewiesen werden, die Registrierungspflicht bleibt bestehen. 2. Übergangsbetreuer:innen: Betreuer:innen, die erstmalig ab 1.1.2020 bis 31.12.2022 bestellt wurden bzw. bestellt werden. Neben der Registrierung ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Die Sachkunde kann durch Vorlage von Unterlagen erfolgen, die den Erwerb von Kenntnissen belegen, die nach Inhalt und Umgang den Modulen des Sachkundelehrgangs entsprechen (§ 15 BtRegV). 3. Neubetreuer:innen: Betreuer:innen, die erstmalig ab 1.1.2023 Betreuungen führen, müssen an einem zertifizierten Sachkundelehrgang teilnehmen. Davon gibt es Ausnahmen. Die Module des Kompaktkurses entsprechen in ihrem zeitlichen Umfang und inhaltlich den Sachkundeanforderungen gem. § 3 der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) und der Anlage gem. § 3 Abs. 4 BtRegV. Wir empfehlen ausdrücklich, sich frühzeitig mit der zuständigen Betreuungsbehörde über Umfang und Inhalte des Nachweises der Sachkunde abzustimmen.

so genannte Übergangsbetreuer:innen und Neubetreuer:innen, mit der Maßgabe, sich mit der zuständigen Betreuungsbehörde über die Anrechnung abzustimmen, sonstige Interessierte

BGB ab 01.01.2023, BtOG, FamFG (Beck Texte)

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Termine

CODE 0821BES200-09
21.08.2024
09:00 bis 16:00 Uhr
22.08.2024
09:00 bis 16:00 Uhr
27.08.2024
09:00 bis 16:00 Uhr
10.09.2024
09:00 bis 16:00 Uhr
08.10.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
09.10.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
Achtung Termine nicht zusammenhängend !
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