Kompaktkursmodul
Code BES200-11
Themenbereich: Betreuungsrecht

Sachkundelehrgang für Berufliche Betreuer:innen - Modul 11: Betreuungsspezifische Kommunikation/Methoden der unterstützten Entscheidungsfindung

Schwerpunkte

Tag 1 (nur in Präsenz in Berlin)

  • Auswirkungen spezifischer krankheits- bzw. beeinträchtigungsbedingter Einschränkungen auf die Fähigkeit der Kommunikation und der Entscheidungsfindung

Tag 2 (nur in Präsenz in Berlin)

  • Bedeutung sozialer und umweltbedingter Einflussfaktoren auf Autonomie und Entscheidungsfindung von betreuten Menschen

Tag 3 (online)

  • Methoden zur kommunikativen Verhinderung von Ausschlussmechanismen
  • Barrierefreie Kommunikation, leichte Sprache

Tag 4 (online)

  • Drei- oder Mehrparteien-Interaktion mit betreuten Menschen

Tag 5 (online)

  • Erkennen und Ermitteln von Wunsch, Wille und Präferenzen von betreuten Menschen in der Kommunikation einschließlich biographischer Aspekte und Werthaltungen

Tag 6 (online)

  • Methoden der Unterstützung bei der Entscheidungsfindung betreuter Menschen und praktische Erprobung

Tag 7 (online)

  • Modul-Prüfung

Technische Voraussetzungen

  • Laptop oder PC
  • stabiler Internetzugang
  • Lautsprecher und Mikrofon (Headset)
  • Kamera bzw. Webcam
  • Hinweis: Eine Teilnahmebestätigung für Online-Module wird nur erteilt, wenn die Kamera lückenlos (mit Ausnahme der Pausenzeiten) angeschaltet ist. Gleiches gilt für das Ablegen der Modul-Prüfung.

Dauer

  • 45 Zeitstunden (inklusive 120 Minuten Online-Prüfung)

Prüfung

  • In zeitlichem Abstand zum Seminar findet eine Online-Prüfung statt. Diese dauert 120 Minuten.

Betreuer:innen müssen ab 1.1.2023 im Rahmen der Registrierung ihre Sachkunde nachweisen. Unterschieden wird dabei zwischen drei Gruppen von Betreuern und Betreuerinnen. 1. Alt-Betreuer:innen: Betreuer:innen, die bereits vor dem 1.1.2020 Betreuungen geführt haben - diese Betreuer:innen haben Bestandsschutz, die Sachkunde muss nicht nachgewiesen werden, die Registrierungspflicht bleibt bestehen. 2. Übergangsbetreuer:innen: Betreuer:innen, die erstmalig ab 1.1.2020 bis 31.12.2022 bestellt wurden bzw. bestellt werden. Neben der Registrierung ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Die Sachkunde kann durch Vorlage von Unterlagen erfolgen, die den Erwerb von Kenntnissen belegen, die nach Inhalt und Umgang den Modulen des Sachkundelehrgangs entsprechen (§ 15 BtRegV). 3. Neubetreuer:innen: Betreuer:innen, die erstmalig ab 1.1.2023 Betreuungen führen, müssen an einem zertifizierten Sachkundelehrgang teilnehmen. Davon gibt es Ausnahmen. Die Module des Kompaktkurses entsprechen in ihrem zeitlichen Umfang und inhaltlich den Sachkundeanforderungen gem. § 3 der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) und der Anlage gem. § 3 Abs. 4 BtRegV. Wir empfehlen ausdrücklich, sich frühzeitig mit der zuständigen Betreuungsbehörde über Umfang und Inhalte des Nachweises der Sachkunde abzustimmen.

so genannte Übergangsbetreuer:innen und Neubetreuer:innen, mit der Maßgabe, sich mit der zuständigen Betreuungsbehörde über die Anrechnung abzustimmen, sonstige Interessierte

BGB ab 01.01.2023, BtOG, FamFG (Beck Texte)

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Termine

CODE 1104BES200-11
04.11.2024
08:00 bis 16:30 Uhr
05.11.2024
08:00 bis 16:30 Uhr
11.11.2024
08:30 bis 16:30 Uhr
12.11.2024
08:30 bis 16:30 Uhr
18.11.2024
08:30 bis 16:30 Uhr
19.11.2024
08:30 bis 16:30 Uhr
25.11.2024
10:00 bis 12:00 Uhr
Achtung Termine nicht zusammenhängend !
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