Modul eines Kompaktkurses
Code BES200-10
Themenbereich: Betreuungsrecht

Kompaktkurs - Sachkundelehrgang für berufliche Betreuer:innen - Grundlagen der Kommunikation und Praxistransfer Modul 10

Schwerpunkte

Tag 1

  • Theoretische Konzepte und Methoden der Kommunikation

Tag 2

  • Grundhaltungen und Techniken der Kommunikation

Tag 3

  • Diversitätssensible Kommunikation
  • Ressourcenorientierte Kommunikation

Tag 4

  • Konfliktmanagement in der Kommunikation
  • Selbst- und Machtreflexion

Tag 5

  • in zeitlichem Abstand zu den Seminartagen findet die Modul-Prüfung statt.

Technische Voraussetzungen

  • Laptop oder PC
  • stabiler Internetzugang
  • Lautsprecher und Mikrofon (Headset)
  • Kamera bzw. Webcam
  • Hinweis: Eine Teilnahmebestätigung für Online-Module wird nur erteilt, wenn die Kamera lückenlos (mit Ausnahme der Pausenzeiten) angeschaltet ist. Gleiches gilt für das Ablegen der Modul-Prüfung.

Dauer

  • 30 Zeitstunden (inklusive 90 Minuten Online-Prüfung)

Prüfung

  • In zeitlichem Abstand zum Seminar findet eine Online-Prüfung statt. Diese dauert 90 Minuten und beinhaltet ca. 30 Multiple Choice Fragen.

Anerkennung

  • Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise unter "Ziel"!

Betreuer:innen müssen ab 1.1.2023 im Rahmen der Registrierung ihre Sachkunde nachweisen. Unterschieden wird dabei zwischen drei Gruppen von Betreuern und Betreuerinnen. 1. Alt-Betreuer:innen: Betreuer:innen, die bereits vor dem 1.1.2020 Betreuungen geführt haben - diese Betreuer:innen haben Bestandsschutz, die Sachkunde muss nicht nachgewiesen werden, die Registrierungspflicht bleibt bestehen. 2. Übergangsbetreuer:innen: Betreuer:innen, die erstmalig ab 1.1.2020 bis 31.12.2022 bestellt wurden bzw. bestellt werden. Neben der Registrierung ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Die Sachkunde kann durch Vorlage von Unterlagen erfolgen, die den Erwerb von Kenntnissen belegen, die nach Inhalt und Umgang den Modulen des Sachkundelehrgangs entsprechen (§ 15 BtRegV). 3. Neubetreuer:innen: Betreuer:innen, die erstmalig ab 1.1.2023 Betreuungen führen, müssen an einem zertifizierten Sachkundelehrgang teilnehmen. Eine Ausnahme gilt für Personen, die die Befähigung zum Richteramt haben. Die Module des Kompaktkurses entsprechen in ihrem zeitlichen Umfang und inhaltlich den Sachkundeanforderungen gem. § 3 der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) und der Anlage gem. § 3 Abs. 4 BtRegV. Beachten Sie bitte, dass dieser Lehrgang bislang nicht zertifiziert ist. Es besteht gem. § 33 BtOG die Möglichkeit einer vorläufigen Registrierung. Das Kommunale Bildungswerk e. V. wird einen Antrag auf Zertifizierung stellen, wenn die für die Genehmigung zuständige Stelle eingerichtet ist Wir empfehlen daher ausdrücklich, sich frühzeitig mit der zuständigen Betreuungsbehörde über Umfang und Inhalte des Nachweises der Sachkunde abzustimmen.

so genannte Übergangsbetreuer:innen und Neubetreuer:innen, mit der Maßgabe, sich mit der zuständigen Betreuungsbehörde über die Anrechnung abzustimmen, sonstige Interessierte

BGB ab 01.01.2023, BtOG, FamFG (Beck Texte)

Kundenservice KBW e. V.

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Termine

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