Spezialseminar
Code ZWR199
Themenbereich: Zuwendungsrecht

Verwendungsnachweise - Regelungen für die Auswahl zur vertieften Prüfung nach Nr. 11 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Landes /Bundeshaushaltsordnung

Schwerpunkte

  • Prüfung von Zwischen-/Verwendungsnachweisen: Inhalt, Prüfungsebenen, Prüfungsverfahren, Prüfungsablauf
  • Voraussetzungen für eine stichprobenartige Auswahl vertieft zu prüfender Zwischen-/Verwendungsnachweise: Kriterien, Arten der Auswahl, Quotenmerkmale, Untersuchungsmerkmale
  • Inhalt einer Regelung für eine stichprobenartige Auswahl vertieft zu prüfender Zwischen-/Verwendungsnachweise: Ziel und Zweck, Vorteile von Stichproben, Ausgangslage, Umfang und Inhalt

Ziel des Seminars ist es, anhand von Fallbeispielen Muster-Regelungen für die Auswahl von Zwischen-/Verwendungsnachweisen zur vertieften Prüfung zu erarbeiten. Die Prüfung von Zwischen-/Verwendungsnachweisen ist bei den Ländern und beim Bund in Nr. 11 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Landes-/Bundeshaushaltsordnung geregelt. Dabei wird in Nr. 11.1.3 der VV zu § 44 BHO sowie in einzelnen Landeszuwendungsrechten eine Stichprobenauswahl der vertieft zu prüfenden Zwischen-/Verwendungsnachweise verlangt. Für die Stichprobenauswahl muss eine Regelung - nach Anhörung des Bundesrechnungshofes ggf. Landesrechnungshof - zur Auswahl der Nachweise getroffen werden.

Beschäftigte von Einrichtungen/Organisationen, die Projektförderungen bewilligen und prüfen. Vorkenntnisse im Zuwendungsrecht (Projektförderung) sind erforderlich.

keine

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Allgemeines

Dieses Webinar wird mit Zoom durchgeführt. Den Link zur Veranstaltung erhalten Sie mit der verbindlichen Einladung. Diese wird an die angegebene E-Mail-Adresse des/der Teilnehmenden verschickt. Sie erwerben mit der Buchung einen Teilnahmeplatz. Das Betreten des virtuellen Schulungsraums ist bereits 15 Minuten vor Start der Online-Schulung möglich.

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Termine

CODE 0112ZWR199
12.01.2026
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
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18.05.2026
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
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Inhouse-Schulung

Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch.