Einführungsseminar
Themenbereich: Zuwendungsrecht
Systematische Einführung in das Zuwendungsrecht
Inhouse-Schulung anfragen
Schwerpunkte
- Grundbegriffe des Zuwendungsrechts (§§ 23 und 44 BHO/LHO)
- Haushaltsmäßige Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen
- Antragsverfahren
- Zuwendungsbescheid und Nebenbestimmungen
- Auszahlungsverfahren, Überwachung und Nachweis der Verwendung
- Prüfung von Verwendungsnachweisen
- Widerruf und Rücknahme des Bescheids; Rückforderung der Zuwendung
Im Fachseminar werden auf systematische Weise haushalts-, zuwendungs- und verfahrensrechtliche Grundkenntnisse zum Antrags-, Bewilligungs-, Abwicklungs- und Prüfungsverfahren bei Förderungsmaßnahmen vermittelt. Die Strukturen des Zuwendungsrechts werden umfassend erläutert. Die Bearbeitung von Praxisfällen unterstützt die Wissensvermittlung. Spezielle Fragestellungen werden im Aufbauseminar (Code: ZWR010
) vertieft.
Beschäftigte der Verwaltung, die die Bewilligung und Abwicklung von Zuwendungen sowie die Prüfung von Verwendungsnachweisen bearbeiten und sich systematisch in das Fachgebiet einarbeiten möchten. Das Seminar ist auch für Zuwendungsempfänger:innen geeignet.
§§ 7, 23, 44 LHO oder BHO und die darauf bezogenen Verwaltungsvorschriften

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Christine Lahde gern zur Verfügung.
Termine
10.10.2022 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
11.10.2022 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
20.02.2023 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
21.02.2023 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
08.05.2023 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
09.05.2023 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
09.10.2023 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
10.10.2023 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.