Spezialseminar
Themenbereich: Rechnungsprüfung
Die Prüfung von Vergaben im Liefer- und Dienstleistungsbereich - typische Verfahrensfehler
Inhouse-Schulung anfragen
Schwerpunkte
- Praktische Umsetzung vergaberechtlicher Vorschriften in der Rechnungsprüfung
- Checkliste zur systematischen Prüfung von Vergabevorgängen
- Formulierung von Prüfungsfeststellungen anhand von Praxisbeispielen
Ziel des Seminars ist es, für die Prüfung des Vergabewesens in der Rechnungsprüfung die Prüfer:innen zu sensibilisieren sowie deren Kompetenz zu festigen und zu erweitern. Neben einer Einführung in die rechtlichen Grundlagen und der Behandlung praxisnaher Fragestellungen werden die Teilnehmenden mit dem neuesten nationalen Recht und dem EU-Vergaberecht vertraut gemacht. Im Seminar wird insbesondere die Problematik des Beschaffungswesens aus der Sicht der Rechnungsprüfung behandelt. Die Teilnehmenden können Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsgebiet in das Seminar einfließen lassen.
Rechnungsprüfer:innen, Prüfer:innen von Verwendungsnachweisen für Zuwendungen
UVgO, GWB, VgV

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Christine Lahde gern zur Verfügung.
Termine
13.07.2022 (Mi)
09:00 bis 15:30 Uhr
19.10.2022 (Mi)
09:00 bis 15:30 Uhr
02.11.2022 (Mi)
09:00 bis 15:30 Uhr
295,00 €
Nürnberg
Veranstaltungsort in Nähe des Hauptbahnhofs wird noch bekannt gegeben
Nürnberg
Präsenz
anmelden
18.01.2023 (Mi)
09:00 bis 15:30 Uhr
12.07.2023 (Mi)
09:00 bis 15:30 Uhr
295,00 €
Nürnberg
Veranstaltungsort in Nähe des Hauptbahnhofs wird noch bekannt gegeben
Nürnberg
Präsenz
anmelden
17.08.2023 (Do)
09:00 bis 15:30 Uhr
11.12.2023 (Mo)
09:00 bis 15:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.