Fachtagung | 27. und 28. April 2026 in Berlin

Sozialrecht / SGB II

Neue Grundsicherung 2026: Zwischen gesetzlichem Auftrag und praktischer Umsetzung

Beschäftigte im Bereich Führung und Beschäftigte aus Jobcentern, Agenturen für Arbeit und Sozialämtern sowie für interessierte Personen
Frühbucherrabatt bis 15.03.2026
Teilnahmegebühr
499,00 Euro
Ab dem 16.03.2026 gilt eine Teilnahmegebühr von 599,00 Euro.

Sehr geehrte Fortbildungsinteressierte,

der Wechsel vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende markiert eine fundamentale Neuausrichtung der deutschen Arbeitsmarktpolitik mit weitreichenden Konsequenzen für die Hilfeempfänger:innen – aber auch für die tägliche Arbeit in den Jobcentern. Ab Juli 2026 soll die Vermittlung in Arbeit wieder oberste Priorität erhalten, während gleichzeitig drastisch verschärfte Sanktionsmöglichkeiten und der Wegfall von Karenzzeiten die rechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend verändern.

Unsere Tagung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich umfassend auf diese tiefgreifenden Veränderungen vorzubereiten und im intensiven Austausch mit Fachkolleg:innen praxisrelevante Lösungsansätze zu entwickeln. Wir analysieren die rechtlichen Spielräume der neuen Sanktionsregelungen, diskutieren die Herausforderungen bei der operativen Umsetzung des wiedereingeführten Vermittlungsvorrangs und erarbeiten Strategien, wie Sie Ihre Teams durch diesen anspruchsvollen Transformationsprozess führen können. Dabei beleuchten wir auch kritisch die verfassungsrechtlichen Grenzen der Reform und deren Auswirkungen auf Ihre tägliche Arbeit. In spezialisierten Fachforen können Sie Ihr Wissen zu konkreten Praxisfragen vertiefen.

Nutzen Sie die Gelegenheit zum überregionalen Erfahrungsaustausch und bringen Sie sich aktiv in die Diskussion ein. Sie können die Tagung als Teilnehmende live in Berlin verfolgen, im Web per Online-Stream oder im Nachgang die Tagungsaufzeichnung beziehen.

Das Team des kbw e. V. freut sich, Sie zu dieser Tagung begrüßen zu dürfen.

Tagungsorganisation

Tagungsablauf

27. April 2026
09:00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
09:15 Uhr
Vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld: Die Reform aus Sicht eines kommunalen Spitzenverbandes
Dr. Markus Mempel
10:30 Uhr
Diskussion: Und was sagt die Politik?
Eingeladen sind im Bundestag vertretene Parteien
11:30 Uhr
Mittagspause
12:30 Uhr
Vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld. Die SGB II-Reform auf dem richterlichen Prüfstand
Dr. Elke Roos
13:30 Uhr
Die Teilnehmer:innen haben das Wort: Ihre Fragen – unsere Expert:innen antworten
14:00 Uhr
Kommunikationspause
14:30 Uhr
Blick zurück und Blick voraus – das Bürgergeld im Praxistest: Prüfungserkenntnisse und Steuerungsfragen aus Sicht des Bundesrechnungshofes
Christine Rabenschlag, Rebecca Thees
15:30 Uhr
Die Teilnehmer:innen haben das Wort: Ihre Fragen – unsere Expert:innen antworten
15:45 Uhr
Ende des 1. Veranstaltungstages
Für Interessent:innen:
16:30 Uhr
Beginn des Rahmenprogramms
20:00 Uhr
Arbeitsessen
Dienstag, 28. April 2026
08:45 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB II
Dr. Björn Harich
09:50 Uhr
Kommunikationspause
Fortsetzung in zwei parallelen Fachforen (Block 1: 10:15 Uhr bis 11:15 Uhr)
Fachforum I
10:15 Uhr
Das Verhältnis des Anspruchs auf Leistungen nach dem SGB II zu anderen Sozialleistungen
Johannes Greiser
Fachforum II
10:15 Uhr
Praxiserfahrung des Geschäftsprozesses zum verbindlichen Umgang mit häufiger Terminuntreue
Carolin Lillie, Nadim Jaber
11:15 Uhr
Kommunikationspause
Fortsetzung in zwei parallelen Fachforen (Block 2: 11:30 Uhr bis 12:15 Uhr)
Fachforum I
11:30 Uhr
Existenzsichernde Leistungen bei ukrainischen Leistungsberechtigten – Schnittstellen zwischen SGB II, SGB XII und AsylbLG
Sabrina C. Müller
Fachforum II
11:30 Uhr
Open Space – Sie bestimmen den Inhalt!
12:15 Uhr
Kommunikationspause
12:30 Uhr
Gemeinsame Abschlussdiskussion im großen Plenum
13:15 Uhr
Ende der Veranstaltung
Für Interessent:innen:
Anschließend gemeinsames Mittagessen
Moderation: Sylvia Pfeiffer, Ellen Brümmer

Referent:innen

Ellen Brümmer
Ellen Brümmer
Ellen Brümmer
Ellen Brümmer hatte als langjährig bei der Bundesagentur für Arbeit tätige Führungskraft von Beginn an Verantwortung für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende übernommen. Bei Einführung 2004 begleitete sie in der Funktion als Geschäftsführungsmitglied einer Agentur für Arbeit den Aufbau zweier Jobcenter und den Wechsel der damals noch arbeitslosenhilfeberechtigten Menschen in die neue Grundsicherung. Dabei kam ihr zu Gute, dass sie als kommunale Beamtin im Ehrenamt über Erfahrungen in der Aufgabenerledigung beider Partner der neu zu gründenden Arbeitsgemeinschaften (heute gemeinsame Einrichtungen), kommunale Gebietskörperschaft und Agentur für Arbeit, verfügte. Mit ihrem Wechsel zur Regionaldirektion in 2007 übernahm sie dann als Geschäftsfeldleitung Grundsicherung unmittelbar operative Verantwortung für die Umsetzung des SGB II im Bezirk Nord mit den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Johannes Greiser
Johannes Greiser
Johannes Greiser
Johannes Greiser ist seit 2006 als Richter am Sozialgericht am Sozialgericht Osnabrück tätig und dort durchgehend neben anderen Rechtsgebieten für die Grundsicherung für Arbeitssuchende (jetzt: Bürgergeld) zuständig. Zudem ist er seit 2015 Lehrbeauftragter der Universität Osnabrück, von 2018 bis 2021 auch der Hochschule Fulda. Veröffentlichungen neben der Grundsicherung für Arbeitssuchende auch zum Arbeitsförderungsrecht und zum europäischen Sozialrecht.
Dr. Björn Harich
Dr. Björn Harich
Dr. Björn Harich
Dr. Björn Harich ist Richter am Bundessozialgericht, zurzeit zuständig für die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für den Kinderzuschlag (4. Senat). Vor der Wahl zum Bundesrichter war er als Richter sowohl in der Sozial- als auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig (zuletzt Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts Bremen). Autor von Veröffentlichungen insbesondere zum SGB II und zum sozialgerichtlichen Verfahren.
Platzhalter Dozent
Nadim Jaber
Nadim Jaber
Nadim Jaber ist Fachexperte im Geschäftsbereich Leistung bei Jobcenter team.arbeit.hamburg.
Platzhalter Dozent
Carolin Lillie
Carolin Lillie
Carolin Lillie ist Leiterin der Rechtsstelle von Jobcenter team.arbeit.hamburg.
Dr. Markus Mempel
Dr. Markus Mempel
Dr. Markus Mempel
Dr. Markus Mempel ist Jurist und seit 2003 beim Deutschen Landkreistag beschäftigt. Er leitet dort als Pressesprecher die Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes und ist daneben für das SGB II-Leistungsrecht, das Wohngeld, den demografischen Wandel und Seniorenpolitik zuständig.
Sabrina C.  Müller
Sabrina C. Müller
Sabrina C. Müller
Sabrina C. Müller leitet seit 01.10.2024 den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales bei der Stadt Plettenberg. Zuvor war sie über 3 Jahre Fachdienstleiterin und stellvertretende Fachbereichsleiterin bei der Stadt Meinerzhagen. Seit 2006 begleitet Frau Müller das Sozialrecht, zunächst absolvierte sie ihre Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten und war danach 7 Jahre bei der Deutschen Rentenversicherung als Sachbearbeiterin tätig. Im Anschluss wechselte sie in die Kommunalverwaltung, wo sie den Verwaltungslehrgang II mit Bestnote abschloss. Heute hält sie deutschlandweit Seminare im Bereich Sozialrecht und ist auch als Autorin für Fachzeitschriften sehr geschätzt. Seit 2021 ist Frau Müller für das KBW als Dozentin und Referentin tätig. Ihre Seminare zeichnen sich durch eine hohe Praxisnähe und eine lebhafte Gestaltung aus, so dass für die Teilnehmenden ein hoher Mehrwert für die Praxis und gleichzeitig noch Freude an der Erarbeitung der komplexen Materie entsteht.
Sylvia Pfeiffer
Sylvia Pfeiffer
Sylvia Pfeiffer
Sylvia Pfeiffer ist seit 2001 für das Kommunale Bildungswerk tätig. Sie hat fast 20 Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet und zwar in den Bereichen SGB XII ( früher BSHG ) , Schuldner - und Insolvenzrecht und ab 2005 im Jobcenter im Bereich des SGB II. Seit 2007 ist Frau Pfeiffer hauptberuflich freie Referentin für Sozialrecht und arbeitet für diverse Fortbildungsinstitute mit den Schwerpunkten SGB II, SGB XII und Verfahrensrecht SGB I und SGB X.
Christine Rabenschlag
Christine Rabenschlag
Christine Rabenschlag
Christine Rabenschlag ist Juristin und leitet die Abteilung "Arbeit und Soziales und Personalausgaben" beim Bundesrechnungshof. Sie verfügt über langjährige Prüfungserfahrung aus unterschiedlichen Prüfungsbereichen. Daneben hat sie mehrere Jahre das internationale Engagement des Bundesrechnungshofes verantwortlich mitgestaltet.
Dr. Elke Roos
Dr. Elke Roos
Dr. Elke Roos
Dr. Elke Roos ist Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht. Von 2006 bis 2010 war sie zunächst Mitglied des für die Arbeitslosenversicherung und für Insolvenzgeld-angelegenheiten zuständigen 11a./11. Senats, bis 2008 zudem Mitglied des für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 11b. Senats. 2011 wechselte Dr. Roos in den für Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung zuständigen 1. Senat, 2014 als stellvertretende Vorsitzende in den u.a. für das soziale Entschädigungsrecht, Familienleistungen und den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren zuständigen 9./10. Senat, dessen Vorsitz sie 2016 übernahm. Seit 2021 ist sie Vorsitzende des für Angelegenheiten der Unfallversicherung zuständigen 2. Senats.
Rebecca Thees
Rebecca Thees
Rebecca Thees
Rebecca Thees ist Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologin und leitet das Prüfungsgebiet "Grundsicherung für Arbeitsuchende/Bürgergeld (SGB II)" beim Bundesrechnungshof. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Visualisierung komplexer Themen sowie in der Online-Kommunikation. Zuvor war sie im Berufspsychologischen Service der BA tätig.

Tagungsinhalte

Vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld: Die Reform aus Sicht eines kommunalen Spitzenverbandes

Dr. Markus Mempel
In seinem Vortrag analysiert der Referent umfassend das 13. SGB-II-Änderungsgesetz und zeigt auf, wo das Gesetz aus Sicht der Landkreise die Balance von „Fördern und Fordern“ wieder stärkt – von Mitwirkungs-pflichten über Sanktionen bis zur klareren Ausrichtung auf bedarfsdeckende Erwerbsarbeit. Zugleich macht der Vortrag deutlich, warum die Reform beim Bürokratieabbau hinter den Erwartungen zurückbleibt und an vielen Stellen neue Prüf-, Dokumentations- und IT-Aufwände in den Jobcentern erzeugt. Anhand zentraler Streitpunkte – etwa Karenzzeiten, Unterkunftskosten, Einkommen/Vermögen und Missbrauchsbekämpfung – wird herausgearbeitet, was in der Praxis funktioniert und was nicht. Aber auch nach vorn wird der Blick ge-richtet: Welche Großbaustellen bleiben auf dem Weg zu einer tragfähigen, rechtssicheren und finanzierbaren Grundsicherung – auch im Kontext weiterer Sozialstaatsreform-Überlegungen? Dr. Markus Mempel ist Jurist und seit 2003 beim Deutschen Landkreistag beschäftigt. Er leitet dort als Pressesprecher die Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes und ist daneben für das SGB II-Leistungsrecht, das Wohngeld, den demografischen Wandel und Seniorenpolitik zuständig.

Vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld. Die SGB II-Reform auf dem richterlichen Prüfstand

Dr. Elke Roos
Mit der gesetzlichen Neuregelung erfolgt die Abkehr vom Bürgergeld. Der Gesetzgeber fokussiert unter dem neuen Namen „Grundsicherungsgeld“ wieder stärker auf das Prinzip des Forderns. Der Vortrag analysiert die geplante Reform aus der Perspektive der Sozialgerichtsbarkeit und beleuchtet, ob die verschärften Mitwirkungspflichten und Sanktionsmechanismen rechtssicher umsetzbar sind. Im Zentrum stehen dabei die neu-en, absoluten Obergrenzen für Unterkunftskosten bereits in der Karenzzeit sowie die deutliche Absenkung des Schonvermögens. Zudem wird die Einführung einer verschuldensunabhängigen Arbeitgeberhaftung bei Schwarzarbeit als neues Instrument der Missbrauchsbekämpfung kritisch gewürdigt. Die Referentin zeigt auf, wo die Neuregelungen die Gerichtspraxis entlasten könnten und an welchen Stellen neue, streitanfällige Grauzonen entstehen. Ziel des Vortrags ist eine praxisnahe Bewertung der Frage, ob der Entwurf die Balance zwischen Haushaltskonsolidierung und verfassungsrechtlichem Existenzschutz wahrt.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Systemwechsel bei Sanktionen
  • Neuregelung der Unterkunftskosten
  • Vermögensprüfung
  • Prozessuale Folgen
  • Fazit aus richterlicher Sicht

Blick zurück und Blick voraus – das Bürgergeld im Praxistest: Prüfungserkenntnisse und Steuerungsfragen aus Sicht des Bundesrechnungshofes

Christine Rabenschlag, Rebecca Thees
Der Vortrag erläutert die Prüfungstätigkeit des Bundesrechnungshofes bei Jobcentern und zentrale Prü-fungserkenntnisse in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Er zeigt wiederkehrende Muster und typische Steuerungsprobleme, etwa durch komplexe Rechtsvorschriften und geteilte Verantwortlichkeiten. Beleuchtet werden die Auswirkungen auf Wirksamkeit, Steuerungsfähigkeit und den Bundeshaushalt. Abschließend werden Ansatzpunkte für eine wirksamere und einfachere Ausgestaltung des SGB II aus Sicht der externen Finanzkontrolle vorgestellt.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Prüfungsauftrag und Vorgehen des Bundesrechnungshofes – was und wie der Bundesrechnungshof prüft am Beispiel der Jobcenter
  • Zentrale Prüfungserkenntnisse in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – übergreifende Befunde und wiederkehrende Muster bei Prüfungen im SGB II
  • Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
  • Lösungsansätze aus der Sicht der externen Finanzkontrolle / des Bundesrechnungshofes

Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB II

Dr. Björn Harich
Wie auch in den vergangenen Jahren hat das Bundessozialgericht im Schwerpunkt über die Berücksichti-gung von Einkommen und Vermögen, über Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie über Leistungsaus-schlüsse – insbesondere an der Schnittstelle zum Aufenthaltsrecht – entschieden. Zudem waren eine Reihe verfahrensrechtlicher Fragen zu klären.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • War der gesetzliche Regelbedarf (Regelbedarfsstufe 1 und 2) für das Jahr 2022 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen?
  • Ist von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen, wer eine russische Altersrente bezieht und steht der Rücknahme der Bewilligungsbescheide ggf. die Erfüllungsfiktion des § 107 SGB X entgegen, weil alternati-ve Ansprüche gegen den Sozialhilfeträger bestanden haben?
  • Wann liegt eine Entscheidung des Amtes für Ausbildungsförderung vor, die die Anwendung der Rückausnahme vom ausbildungsförderungsrechtlichen Leistungsausschluss beendet (§ 7 Abs. 6 Nr. 2 Buchstabe b SGB II)?
  • In welchem Verhältnis steht die abschließende Entscheidung gemäß § 41a Abs. 3 SGB II zu den allgemeinen Regelungen über die Aufhebung rechtswidriger Verwaltungsakte (§§ 44 ff. SGB X)?
  • Wann verjähren Ansprüche aus Erstattungsbescheiden?
  • Muss der Erstattungsverwaltungsakt bestandskräftig sein, bevor mit ihm gegen laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufgerechnet werden kann?
  • Kann ein Widerspruch per E-Mail erhoben werden und kann die Behörde sich ggf. über einen nicht formge-rechten Widerspruch hinwegsetzen, indem sie in der Sache entscheidet?
  • Unter welchen Voraussetzungen darf das Jobcenter eine anwaltliche Vollmacht im Original anfordern?

Das Verhältnis des Anspruchs auf Leistungen nach dem SGB II zu anderen Sozialleistungen

Johannes Greiser
Das Verhältnis des Anspruchs auf Leistungen nach dem SGB II zu anderen Sozialleistungen Leistungen nach dem SGB II werden nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB II nur gewährt, wenn die antragstellende Person hilfebedürftig im Sinne des § 9 SGB II ist. Nach § 9 Abs. 1 SGB II ist nicht hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt aus Leistungen anderer Sozialleistungsträger erhält. Dies konstatiert einen grundsätzlichen Vorrang anderer Sozialleistungen vor dem Anspruch nach dem SGB II. Im Vortrag wird das Verhältnis der Leistungen zueinander materiell-rechtlich genauer beleuchtet und anschließend geschaut, wie sich der Nach-rang verfahrensrechtlich in der Praxis durchsetzen lässt.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Ausgangspunkt: Problemlagen in der Praxis: Fehlende Mitwirkung des Bürgers und anderer Behörden
  • Unterschiedliche Konzepte von Vorrang und Nachrang: Alternativverhältnis und Anrechnungsverhältnis
  • Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen: Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, BAföG
  • Durchsetzung des Nachrangs des SGB II durch Ablehnung, Anrechnung, Anspruchsübergang, Versagung, Antragstellung oder Ersatzanspruch?

Existenzsichernde Leistungen bei ukrainischen Leistungsberechtigten – Schnittstellen zwischen SGB II, SGB XII und AsylbLG

Sabrina C. Müller
Der Vortrag beleuchtet die rechtlichen Abgrenzungen und die praktische Prüfungsreihenfolge bei ukrainischen Staatsangehörigen, unter besonderer Berücksichtigung von Rentenansprüchen und Erwerbsminderung. Vor dem Hintergrund der absehbaren Rückkehr ukrainischer Leistungsberechtigter in den Anwendungsbereich des AsylbLG ab 2026 eignet sich der Vortrag insbesondere für den Leistungsbestand und die Praxis der Jobcenter und Sozialhilfeträger. Beleuchtet werden hier auch die engen Bezüge zu Aufenthaltsstatus und Leistungszugang.
Schwerpunkte des Vortrages:
  • Abgrenzung existenzsichernder Leistungen: SGB II, SGB XII und AsylbLG
  • Rang- und Prüfungsfolge in Theorie und Verwaltungspraxis
  • Rentenansprüche nach ukrainischem Recht und deren sozialrechtliche Einordnung
  • Geltendmachung ukrainischer Rentenansprüche

Tagungsort

ABACUS Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 – 400
Website Abacus Tierpark Hotel

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