Spezialseminar
Code
SOB068
Themenbereich: Seminare zum SGB II und zu angrenzenden Gesetzen
Eingliederungsleistungen des SGB II und SGB III - unter Berücksichtigung der neuen Förderinstrumente (§§ 16e und 16i SGB II)
Schwerpunkte
- Zuständigkeiten für die Eingliederungsleistungen bei ALG I-Aufstockern
- Begriffe, Inhalte und Grundsätze der Beratung und Vermittlung, Rechte und Pflichten der Arbeitsuchenden
- Überblick über die Voraussetzungen der Ermessensleistungen und die Maßstäbe der Ermessensausübung
- Möglichkeiten der weiteren Förderung nach § 16 g SGB II
- Eingliederungsvereinbarung (Form und Inhalt)
-
Eingliederungsleistungen nach dem SGB II:
- kommunale Eingliederungsleistungen
- Einstiegsgeld
- Leistungen für Selbstständige
- Arbeitsgelegenheiten
- Förderung von Arbeitsverhältnissen
- freie Förderung, die neuen Leistungen nach § 16e, das Förderinstrument § 16h, die neuen Leistungen nach § 16i
-
Eingliederungsleistungen nach SGB III in Verbindung mit dem SGB II:
- Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB)
- Eingliederungszuschüsse (EGZ) inkl. Sonderregelung für schwerbehinderte Menschen
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) - einschließlich Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (unter Berücksichtigung der Förderdauer von Maßnahmen bei Arbeitgebern)
- Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) (unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Stärkung der Weiterbildung - AWStG), Einstiegsqualifizierung (EQ)
- Leistungen zur Berufsausbildung
Dozent und Dozentin für dieses Thema

Michael Hafenrichter
Herr Hafenrichter ist seit Februar 2015 Bereichsleiter für operative Querschnittsaufgaben im Jobcenter StädteRegion Aachen (gemeinsame Einrichtung). …

Sylvia Pfeiffer
Sylvia Pfeiffer ist seit 2001 für das Kommunale Bildungswerk tätig. Sie hat fast 20 Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet und zwar in den Bereichen …
Die sogenannten aktiven Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind für den Vollzug des SGB II von größter Bedeutung. Sie zielen darauf ab, zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit, beizutragen. Das SGB II bezieht sich über § 16 SGB II in weiten Teilen auf das SGB III. Spezielle Eingliederungsleistungen, ausschließlich für den Rechtskreis des SGB II, finden sich in den §§ 16 a bis 16 f SGB II wieder. Die Teilnehmer erhalten im Seminar einen systematischen Überblick über die Eingliederungsleistungen. Die genaue Kenntnis der Rechtsgrundlagen ist zwingende Voraussetzung, um den beruflichen Anforderungen gerecht werden zu können. Die neuen Förderinstrumente nach der neuen Fassung des § 16e SGB II und nach dem neuen § 16i SGB II werden im Seminar behandelt.
Mitarbeiter von SGB II-Behörden; Mitarbeiter von Rechnungsprüfungsämtern; weitere Interessenten, z. B. Betreuer
SGB II, SGB III, SGB I, SGB X

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Telefon: 030 - 29 33 50 0

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Dr. Marion Lindner gern zur Verfügung.
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Termine
18.06.2019 (Di)
09:00 bis 16:30 Uhr
19.06.2019 (Mi)
08:00 bis 14:30 Uhr
25.06.2019 (Di)
09:00 bis 16:30 Uhr
26.06.2019 (Mi)
08:00 bis 14:30 Uhr
28.10.2019 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
29.10.2019 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
07.11.2019 (Do)
09:00 bis 16:30 Uhr
08.11.2019 (Fr)
08:00 bis 14:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
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