Spezialseminar
Themenbereich: Seminare zum SGB II und zu angrenzenden Gesetzen
Eingliederungsleistungen des SGB II und SGB III
Schwerpunkte
- Zuständigkeiten für die Eingliederungsleistungen bei Alg I-Aufstockern
- Begriffe, Inhalte und Grundsätze der Beratung und Vermittlung, Rechte und Pflichten der Arbeitsuchenden
- Überblick über die Voraussetzungen der Ermessensleistungen und die Maßstäbe der Ermessensausübung
- Möglichkeiten der weiteren Förderung nach § 16 g SGB II
- Eingliederungsvereinbarung (Form und Inhalt)
-
Eingliederungsleistungen nach dem SGB II:
- kommunale Eingliederungsleistungen
- Einstiegsgeld
- Leistungen für Selbstständige
- Arbeitsgelegenheiten
- Förderung von Arbeitsverhältnissen
- freie Förderung, die neuen Leistungen nach § 16e, das Förderinstrument § 16h, die neuen Leistungen nach § 16i
-
Eingliederungsleistungen nach SGB III in Verbindung mit dem SGB II:
- Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB)
- Eingliederungszuschüsse (EGZ) inkl. Sonderregelung für schwerbehinderte Menschen
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) - einschließlich Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (unter Berücksichtigung der Förderdauer von Maßnahmen bei Arbeitgebern)
- Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) (unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Stärkung der Weiterbildung - AWStG), Einstiegsqualifizierung (EQ)
- Leistungen zur Berufsausbildung
Dozentin und Dozent für dieses Thema

Sylvia Pfeiffer
Sylvia Pfeiffer ist seit 2001 für das Kommunale Bildungswerk tätig. Sie hat fast 20 Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet und zwar in den Bereichen …

Michael Hafenrichter
Herr Hafenrichter ist seit Februar 2015 Bereichsleiter für operative Querschnittsaufgaben im Jobcenter StädteRegion Aachen (gemeinsame Einrichtung). …
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern einen systematischen Überblick über die Eingliederungsleistungen zu vermitteln. Die genaue Kenntnis der Rechtsgrundlagen ist zwingende Voraussetzung, um den beruflichen Anforderungen gerecht werden zu können. Die sogenannten aktiven Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind für den Vollzug des SGB II von größter Bedeutung. Sie zielen darauf ab, zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit, beizutragen. Das SGB II bezieht sich über § 16 SGB II in weiten Teilen auf das SGB III. Spezielle Eingliederungsleistungen, ausschließlich für den Rechtskreis des SGB II, finden sich in den §§ 16a bis 16f SGB II wieder. Die neuen Förderinstrumente nach der neuen Fassung des § 16e SGB II und nach dem neuen § 16i SGB II werden im Seminar behandelt.
Mitarbeiter von SGB II-Behörden; Mitarbeiter von Rechnungsprüfungsämtern; weitere Interessenten, z. B. Betreuer. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf den Problemstellungen der Mitarbeiter der Jobcenter.
SGB II, SGB III, SGB I, SGB X

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Termine
04.02.2021 (Do)
09:00 bis 16:30 Uhr
05.02.2021 (Fr)
08:00 bis 14:30 Uhr
06.05.2021 (Do)
09:00 bis 16:30 Uhr
07.05.2021 (Fr)
08:00 bis 14:30 Uhr
410,00 €
Präsenz
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07.06.2021 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
08.06.2021 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
08.11.2021 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
09.11.2021 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.