Dr. Björn Harich ist Richter am Bundessozialgericht, zurzeit zuständig für die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für den Kinderzuschlag (4. Senat). Vor der Wahl zum Bundesrichter war er als Richter sowohl in der Sozial- als auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig (zuletzt Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts Bremen). Autor von Veröffentlichungen insbesondere zum SGB II und zum sozialgerichtlichen Verfahren.