Fachtagung am 15. und 16. September 2022 in Berlin

Insolvenzrecht 2022

Aktuelle Entwicklungen, Rechtsprechung und Praxisfragen

Fachtagung für Führungskräfte und Mitarbeitende, die mit der Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren befasst sind, Mitarbeitende der Finanzämter, Fachanwält:innen für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter:innen und Mitarbeitende in Inkassounternehmen sowie in Vollstreckungsabteilungen von Banken und Versicherungen
Das war unsere Tagung "Insolvenzrecht 2022".

Sehr geehrte Tagungsinteressierte,

nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland weiterhin rückläufig. Die Insolvenzzahlen waren im Verlauf der Corona-Pandemie durch gesetzliche Sonderregelungen und Wirtschaftshilfen zeitweise deutlich zurückgegangen; seit Mai 2021 sind keine Sonderregeln aufgrund der Corona-Pandemie mehr in Kraft. Ist somit auf Dauer eine Entspannung zu erwarten oder ist es die Ruhe vor dem Sturm? Die Auswirkungen der globalen Krisen und Kriege sind zudem noch nicht absehbar.

Unsere Fachtagung Insolvenzrecht 2022 wird sich erneut den aktuellen Entwicklungen des Insolvenzgeschehens widmen. Sie wird einen Überblick über die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geben. Namhafte Referenten aus Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis stehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Rede und Antwort. Ein besonderes Anliegen dieser Tagung ist die Netzwerkbildung und -pflege zwischen den Anwesenden Praktikern.

Die Insolvenzrechtstagung 2022 wird in hybrider Form stattfinden. Interessenten können somit entscheiden, ob sie in Präsenz oder online teilnehmen. Zudem ist es auch möglich, nur einzelne Vorträge online zu verfolgen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an dieser gemeinsamen Tagung des Kommunalen Bildungswerk e.V. und des Instituts für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.

Ihre
Katja Knorscheidt
Geschäftsführerin Kommunales Bildungswerk e. V.

Tagungsorganisation

Tagungsablauf

Donnerstag, 15. September 2022
09:00 Uhr
Begrüßung und Eröffnung
Prof. Ulrich Keller, IWVR Institut (Hochschule für Wirtschaft und Recht)
09:15 Uhr
Insolvenzrecht und Insolvenzwirklichkeit im Jahr 2022
Prof. Ulrich Keller
10:30 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Insolvenzrecht
Dr. Volker Schulz
12:00 Uhr
Mittagessen
13:00 Uhr
Neue Praxisprobleme zum Umfang der Insolvenzmasse – Pfändbare Sonderzuschüsse, Umfang der Masse beim weiterwirtschaftenden Schuldner nach gesetzl. Neuregelung, Vollstreckungshindernisse
Frank Frind
14:30 Uhr
Kommunikationspause
15:00 Uhr
Spielarten der Immobiliarvollstreckung unter insolvenzrechtlichen Vorzeichen
Sylvia Wipperfürth
16:45 Uhr
Ende des 1. Veranstaltungstages
Für Interessenten:
17:00 Uhr
Beginn des Rahmenprogramms (optional)
20:00 Uhr
Arbeitsessen im Tagungshotel
Freitag, 16. September 2022
09:00 Uhr
Fazit des 1. Tagungstages
Prof. Ulrich Keller
09:45 Uhr
Haftung der Geschäftsleiter für kommunale Steuern und Abgaben unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz
Prof. Dr. Jens M. Schmittmann
11:45 Uhr
Podiumsdiskussion – Ihre Fragen, unsere Experten antworten. Das Praxisforum
gg. 13:15 Uhr
Ende der Tagung
Moderation: Prof. Ulrich Keller

Tagungsinhalt

Insolvenzrecht und Insolvenzwirklichkeit im Jahr 2022

Herr Prof. Ulrich Keller
Nach den umfangreichen Änderungen des Sanierungsrechts zum 1. Januar 2021 sind keine weiteren Änderungen im Insolvenzrecht erfolgt. Ist damit auch Ruhe in der Insolvenzpraxis eingetreten? Wie haben sich insbesondere in den Nachwirkungen der sogenannten Corona-Pandemie die Zahlen an Insolvenzverfahren entwickelt? Gibt es einen Ansturm auf Restschuldbefreiungsverfahren? Gilt die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen überhaupt noch? Hat sich die Eigenverwaltung für Sanierungsverfahren etabliert? Was ist eigentlich ein Zombie-Unternehmen? Welche Formvorschriften gelten seit 1. Januar 2022 für Behörden? Diese übergreifenden Fragen behandelt und beantwortet Prof. Ulrich Keller in seinem Praxisvortrag.
Schwerpunkte:
  • Die vorinsolvenzliche Sanierung seit 1.1.2021
  • Die Eigenverwaltung als besonderes Verfahrensinstrument
  • Die Entwicklung der Insolvenzstatistik und Rückschlüsse auf die praktische Tätigkeit
  • Der Umgang mit so genannten Zombie-Unternehmen
  • Die Pflicht zum elektronischen Rechtsverkehr seit 1.1.2022
  • Aktuelle Fragestellungen der Rechtsprechung zum Insolvenzrecht

Aktuelle Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Insolvenzrecht

Herr Dr. Volker Schulz
Der Referent informiert über die wichtigsten Entscheidungen des vergangenen Jahres – ein Muss für jeden, der insolvenzrechtlich tätig ist.
Schwerpunkte:
  • Vorsatzanfechtung – Die Neuausrichtung der Rechtsprechung geht voran
  • Neues aus dem Eröffnungsverfahren und dem Verfahren über das Vermögen natürlicher Personen
  • Vollstreckung und Insolvenz – Das Schicksal von Pfändungspfandrechten in der Insolvenz und der Wohlverhaltensphase

Neue Praxisprobleme zum Umfang der Insolvenzmasse – Pfändbare Sonderzuschüsse, Umfang der Masse beim weiterwirtschaftenden Schuldner nach gesetzl. Neuregelung, Vollstreckungshindernisse

Herr Frank Frind
Der Referent befasst sich mit aktuellen Fragen des Umfanges der Insolvenzmasse (§§ 80, 35, 36 InsO) unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung.
Schwerpunkte:
  • Neues zu „pfändbar/unpfändbar“ bei der Reichweite der Insolvenzmasse, auch mit Blick auf coronabedingte Sonderzuschüsse
  • Zahlungen aus dem „Unpfändbaren“ – anfechtbar?
  • Neue Forderungen und Forderungsurrogate beim „weiterwirtschaften Schuldner“ nach Freigabe – Was bleibt für die Neugläubiger „übrig“? Was geschieht mit dem Girokonto des Schuldners, was geschieht nach Betriebseinstellung? Was ist mit den Betriebsgegenständen?
  • Vollstreckungshindernis Insolvenzeröffnung – Wie lange hält es an? Reichweite der „Verstrickung“? Reichweite einer Restschuldbefreiung?

Spielarten der Immobiliarvollstreckung unter insolvenzrechtlichen Vorzeichen

Frau Sylvia Wipperfürth
Die Referentin beleuchtet Fallalternativen der Zwangsvollstreckung im Zusammenhang mit Grundvermögen abseits des „Klassikers“, der Verwertung des Grundstücks selber. Sie konzentriert sich hierbei auf Fallgestaltungen, die mit der möglichen Perspektive der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vollstreckungsschuldners für eine gute Ausgangsposition der Kommune als Vollstreckungsgläubiger geeignet sein können.
Schwerpunkte:
  • Das Grundstück als Vollstreckungsobjekt und im Insolvenzverfahren
  • Eigentumsverhältnisse (Alleineigentum, Miteigentum, Gesamthandseigentum)
  • Verwertungsoptionen unter Insolvenzvorzeichen
  • Was kann "sonst noch so im Topf sein", z.B. ein Eigentümergrundpfandrecht? ein Rückübertragungsanspruch? Mietforderungen?
  • Welche Auswirkungen hat die Freigabe des Grundstücks in Bezug Eigentümergrundpfandrechte, Rückübertragungsansprüche und Mietforderungen?

Haftung der Geschäftsleiter für kommunale Steuern und Abgaben unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz

Herr Prof. Dr. Jens M. Schmittmann
Am 1. Januar 2021 ist das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) in Kraft getreten, das nicht nur das Unternehmensrestrukturierungs- und stabilisierungsgesetz (StaRUG) mit neuen Instrumenten der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen geschaffen, sondern auch die Insolvenzordnung (InsO) umfassend geändert hat. In Krise und Insolvenz bleiben Steuern und Abgaben oftmals unbezahlt und können bei der GmbH oder Aktiengesellschaft nicht mehr erfolgreich beigetrieben werden. Der Referent erläutert, wie die Verwaltung rechtssicher Haftungstatbestände ermitteln und durchsetzen kann. Er versetzt die Mitarbeitenden der Finanzbehörden sowie der anderen Steuer- und Abgabengläubiger unter Berücksichtigung der Neuregelung in § 15b Abs. 8 InsO in den Stand, Haftungstatbestände zu erkennen, das Tatsachenmaterial aufzuarbeiten und Haftungsbescheide zu erstellen.
Schwerpunkte
  • Grundlagen der steuerlichen Haftung der Geschäftsleiter
  • Haftung der Geschäftsleiter in der Krise
  • Besonderheiten bei der Haftung für kommunale Steuern und Abgaben
  • Auswertung der Insolvenzakte als Informationsquelle
  • Erstellung von Haftungsbescheiden
  • Rechtsschutz gegen Haftungsbescheide

Referierende in der Reihenfolge der Vorträge

Prof. Ulrich Keller
Prof. Ulrich Keller
Prof. Ulrich Keller
Herr Prof. Ulrich Keller lehrt an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht und ist Dekan des Fachbereichs Rechtspflege. Er ist im Insolvenzrecht und im Vollstreckungsrecht durch zahlreiche Publikationen und Vortragstätigkeit bestens ausgewiesen. Zu nennen sind unter anderem Keller, Lehrbuch Insolvenzrecht, 2. Aufl. 2020; Keller, Insolvenzrecht und Insolvenzverfahren, 2020; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 5. Aufl. 2021; Frege/Keller/Riedel, Handbuch der Rechtspraxis - Insolvenzrecht, 9. Aufl. 2022; Mitautorschaft in Kommentaren zur Insolvenzordnung und zum Zwangsversteigerungsgesetz Er war lange Jahre als Rechtspfleger am Vollstreckungs- und Insolvenzgericht tätig und verfügt insoweit auch über breites Wissen aus praktischer Tätigkeit. Die Fachtagung zum Insolvenzrecht begleitet er als Referent und Moderator seit rund zehn Jahren.
Platzhalter Dozent
Dr. Volker Schultz
Dr. Volker Schultz
Herr Richter am Bundesgerichtshof Dr. Volker Schultz ist seit Anfang 2020 Mitglied des für das gesamte Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs. Er ist daher ein ausgewiesener Kenner der Materie und weiß um die Hintergründe der getroffenen Entscheidungen. Vor seinem Eintritt in die Justiz im Jahre 2005 war Herr Dr. Schultz einige Jahre als Rechtsanwalt tätig.
Frank Frind
Frank Frind
Frank Frind
Herr RiAG Frank Frind hat über 26 Jahre gerichtliche Erfahrung im Insolvenzrecht und publiziert fortlaufend zu dessen Problemen. Er ist Mitglied des Vorstandes des "Bundesarbeitskreises der Insolvenzgerichte e.V.", Beiratsmitglied des "Norddeutschen Insolvenzforums e.V.", sowie Herausgeber und Mitverfasser von Lehrbüchern zum Insolvenzrecht, ist Mitherausgeber der "ZInsO" und war Sachverständiger des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags. In seinen Fortbildungsvorträgen beschäftigt er sich mit allen Facetten des Insolvenzrechts, insbesondere mit der Rezeption aktueller praktischer insolvenzrechtlicher Fragen.
Sylvia Wipperfürth
Sylvia Wipperfürth
Sylvia Wipperfürth
Dipl.-Rechtspflegerin (FH) Sylvia Wipperfürth, LL.M. (Com.) ist Leiterin des SachverständigenInstituts für Insolvenz- und Wirtschaftsrecht, Referentin, Autorin und Mediatorin BM®. Sie verfügt über langjährige Berufspraxis in der Abwicklung von Insolvenzverfahren und einschlägige Erfahrungen in den Bereichen des Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzrechts, ist ausgewiesen durch zahlreiche Veröffentlichungen zu insolvenzrechtlichen Spezialfragen und Autorin diverser Fachbücher sowie Mitwirkende beim Insolvenzrechtskommentar (Kübler/Prütting/Bork). Frau Wipperfürth ist Mitherausgeberin der InsbürO und Mitglied im "Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.", "Bundesvereinigung der Sachbearbeiter in Insolvenzsachen e.V.", "Neue Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands e.V." sowie im "Ausschuss für Mediation und Konfliktmanagement des Aachener Anwaltsvereins".
Prof. Dr. Jens Schmittmann
Prof. Dr. Jens Schmittmann
Prof. Dr. Jens Schmittmann
Prof. Dr. Jens M. Schmittmann lehrt an der FOM Hochschule Essen Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Steuerrecht. Daneben ist er als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht sowie als Steuerberater in Essen tätig. Er verfügt über eine mehr als 15-jährige Praxis als Insolvenzverwalter. Herr Prof. Schmittmann ist Vizepräsident des RIFAM Rhein-Ruhr-Instituts für angewandte Mittelstandsforschung e.V., Essen/Düsseldorf, Mitglied des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs, Gastdozent an der Bundesfinanzakademie Bonn/Berlin und der Justizakademie Nordrhein-Westfalen sowie Verfasser und Mitherausgeber verschiedener Fachbücher zu insolvenzrechtlichen Fragen.

Rahmenprogramm

Führung „Weltretter-Tour°“
Im Tierpark Berlin versetzt Sie die abenteuerliche Welt der Tiere immer wieder auf’s Neue ins Staunen. Rund 10.000 Tiere können in Europas größtem Landschaftstierpark besucht werden. Mit den neuen Erlebniswelten, darunter das neu gestaltete "Himalaya Gebirge", das Regenwald-Haus, der Streichelzoo oder der Vari-Wald bietet der Tierpark eindrückliche Erlebnisse für Jung und Alt. Wir nehmen Sie mit auf unsere 90-minütige Führung unter dem Motto "Tierwelt erhalten". Immer mehr Tierarten stehen durch die Zerstörung ihrer Lebensräume kurz vor dem Aussterben. Der Tierpark Berlin engagiert sich aktiv, um das zu verhindern. Gehen Sie auf eine Artenschutz-Expedition und nehmen Sie die wichtige Arbeit moderner Tierparks genauer unter die Lupe.

Tagungsort

ABACUS Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 – 400
Website Abacus Tierpark Hotel

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Entschuldungsverfahren und Restschuldbefreiung - Wissen kompakt
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