Fachtagung am 09. und 10. September 2021

Insolvenzrecht 2021

Aktuelle Rechtsentwicklung - Rechtsprechung - Praxis

Fachtagung für Führungskräfte und Mitarbeiter, die mit der Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren befasst sind, Mitarbeiter der Finanzämter, Fachanwälte für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter und Mitarbeiter in Inkassounternehmen sowie in Vollstreckungsabteilungen von Banken und Versicherungen
Das war unsere Tagung "Insolvenzrecht 2021".

Sehr geehrte Damen und Herren,


die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist trotz der Corona-Rezession auf den tiefsten Stand seit rund 21 Jahren
gesunken. Das darf aber nicht täuschen. Experten sind sich einig, dass diese auf den ersten Blick positive Entwicklung bedingt ist durch die während der Corona-Pandemie ausgesetzte Insolvenzantragspflicht sowie durch das geringe Zinsniveau im Geldmarkt. Auch wenn die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch das COVInsAG bestimmten sachlichen Voraussetzungen unterliegt, die sicher nicht alle Unternehmen erfüllten, führte sie zunächst zu einem Versiegen der Insolvenzverfahren, langfristig zum Schaden der Gläubiger und zum Schaden der Volkswirtschaft.

Unsere Fachtagung Insolvenzrecht 2021 wird sich diesen aktuellen Entwicklungen des Insolvenzgeschehens in der Corona-Pandemie widmen. Sie wird zugleich in bewährter Weise einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen im Insolvenzrecht werfen und einen Überblick über die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geben. Darüber hinaus stehen aktuelle Fragen der Anwendung des Insolvenzrechts aus der Praxis im Mittelpunkt. Namhafte Referenten aus Rechtsprechung,
Wissenschaft und Praxis stehen den Teilnehmenden Rede und Antwort.

Zum Zeitpunkt der Drucklegung steht noch nicht fest, ob die Tagung in hybrider Form (der Kombination von Präsenz- und/oder Online-Teilnahme) oder nur in digitaler Form (mittels des Konferenztools BigBlueButton) stattfinden kann.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an dieser gemeinsamen Tagung des Kommunalen Bildungswerks e.V. und des Instituts für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.


Ihre
Katja Knorscheidt
Geschäftsführerin Kommunales Bildungswerk e. V

Eine Gemeinschaftsveranstaltung des Instituts für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege e.V. an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und des Kommunalen Bildungswerks e. V.

Tagungsorganisation

Tagungsablauf

Donnerstag, 09. September 2021
10:15 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Herr Prof. Ulrich Keller
10:30 Uhr
Neues Restrukturierungsrecht durch das SanInsFoG – Gesetzesanspruch und Gesetzeswirklichkeit
Herr Prof. Ulrich Keller
anschließend Fragen und Diskussion
12:00 Uhr
Mittagspause
13:00 Uhr
Schnellerer Neustart nach einer Insolvenz – zur Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens
Frau Prof. Brigitte Steder
anschließend Fragen und Diskussion
14:30 Uhr
Kommunikationspause
14:50 Uhr
Podiumsdiskussion: Reformen ohne Ende? Wie sieht es in der Praxis aus?
gegen 16:00 Uhr
Ende des ersten Tagungstages
ca. 17:00 Uhr
Rahmenprogramm (je nach Pandemielage) und Arbeitsessen im Tagungshotel
Freitag, 10. September 2021
09.00 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Insolvenzrecht
Herr Dr. Volker Schultz
anschließend Fragen und Diskussion
10:30 Uhr
Kommunikationspause
11.00 Uhr
Die Kriterien der Einigung der Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen natürlicher Personen. Mitwirkungsrechte, Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten
Herr Peter Rothfuss
anschließend Fragen und Diskussion
12:30 Uhr
Ihre Fragen - Experten antworten. Das Praxisforum
gegen 13:30
Ende der Tagung

Neues Restrukturierungsrecht durch das SanInsFoG – Gesetzesanspruch und Gesetzeswirklichkeit

Herr Prof. Ulrich Keller
Am 1. Januar 2021 ist als weiterer Baustein des insolvenzrechtlichen Rahmens das Unternehmensrestrukturierungs- und -stabilisierungsgesetz (StaRUG) in Kraft getreten; es ist Teil des sog. SanInsFoG vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S: 3256), das auch Änderungen der Insolvenzordnung insbesondere zur Eigenverwaltung enthält. Mit dem neuen StaRUG sollen Unternehmer die Möglichkeit erhalten, durch Abschluss eines Restrukturierungsplans mit den Gläubigern eine Zahlungsunfä- higkeit und damit eine Insolvenz zu vermeiden. Ein gerichtliches Verfahren kann dies durch gerichtliche Vorprüfung, Planabstimmung oder Bestätigung begleiten, es können aber auch Vollstreckungssperren gegenüber Gläubigern angeordnet werden (sog. Stabilisierungsanordnungen). Der Vortrag stellt die Verfahrensregelungen des StaRUG aus Sicht eines Gläubigers eingehend dar und beleuchtet praktische Vor- und Nachteile des künftigen Verfahrens.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Die vorinsolvenzliche Sanierung im europäischen Rechtsrahmen
  • Die Initiative des Schuldners für ein Restrukturierungsverfahren
  • Die Einbeziehung von Gläubigern, Absonderungsanwartschaftsberechtigten oder Inhabern von Mitgliedschaftsrechten
  • Der mögliche Inhalt eines Restrukturierungsplans
  • Die fakultativen gerichtlichen Verfahren zur Unterstützung
  • Das gerichtliche Verfahren zur Stabilisierung

Schnellerer Neustart nach einer Insolvenz – zur Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens

Frau Prof. Brigitte Steder
Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22.12.2020 hat der Gesetzgeber erneut erhebliche Änderungen des Restschuldbefreiungsverfahrens vorgenommen. Der Vortrag stellt die neue Rechtslage vor und geht auf die sich stellenden Praxisfragen ein.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Für wen gilt die Verkürzung der Abtretungsfrist von sechs auf drei Jahre?
  • Muss eine Mindestquote erreicht werden?
  • Wer unterfällt der sogenannten Staffellösung?
  • Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
  • Welche Verkürzungsmöglichkeiten bestehen weiterhin?
  • Ist die Verkürzung für Verbraucher befristet?
  • Welche Fristen gelten bei einer Zweitinsolvenz?
  • Inwieweit wurde das Versagungsrecht verschärft und erweitert?

Aktuelle Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Insolvenzrecht

Dr. Volker Schultz
Der Referent informiert über die wichtigsten Entscheidungen des vergangenen Jahres – ein Muss für jeden, der insolvenzrechtlich tätig ist
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Entwicklungen im Insolvenzanfechtungsrecht
  • Neues aus dem Eröffnungsverfahren und dem Verfahren über das Vermögen natürlicher Personen

Die Kriterien der Einigung der Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen natürlicher Personen. Mitwirkungsrechte, Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten

Herr Peter Rothfuss
Die Insolvenzordnung verfolgt bei Verbrauchern und Selbstständigen drei teilweise diametrale Ziele. Neben dem Ziel der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger und der weiteren Möglichkeit eines gewissen Interessenausgleichs im Rahmen eines Insolvenzplans, ist ein Schwerpunkt in der Insolvenzordnung als drittes Ziel festgeschrieben, dem redlichen Schuldner die Möglichkeit zu eröffnen, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien. Hierzu bietet die Insolvenzordnung wiederum bei Verbrauchern drei und bei Selbstständigen davon einen speziellen Verfahrensabschnitt. Neben den sich hier zwangsläufig ergebenden rein tatsächlich ergebenden Reibungspunkten sind auch die rechtlichen Hintergründe von Bedeutung, die aufgrund der unterschiedlichen Rechtswirkungen für Schuldner und für Gläubiger in ihrer Konsequenz äußerst unterschiedlich sind. Im Vortrag werden diese Problemfelder aus Sicht des Gläubigers und des Schuldners /Schuldnerberaters beleuchtet und diskutiert.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Der außergerichtliche Einigungsversuch (Voraussetzungen, Sinnhaftigkeit, Kriterien des BMF für Abgaben und allgemein für die öffentliche Hand, Auswirkungen auf Gesamtschuldner, Haftungsschuldner, Gläubiger privilegierter und besonderer Forderungen, die sog. Drittwirkung eines Vergleichs)
  • Der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan (das Obstruktionsverbot, Auswirkungen auf Gläubigerforderungen im Hinblick auf den Charakter der Forderung)
  • Der Insolvenzplan (Konzipiert für Firmen, Brauchbarkeit dieses Regelungsbereichs bei Verbrauchern, rechtliche Konsequenzen, bisher kaum genutzte Chancen für Schuldner)

Referenten

Prof. Ulrich Keller
Prof. Ulrich Keller
Prof. Ulrich Keller
Herr Prof. Ulrich Keller lehrt an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht und ist Dekan des Fachbereichs Rechtspflege. Er ist im Insolvenzrecht und im Vollstreckungsrecht durch zahlreiche Publikationen und Vortragstätigkeit bestens ausgewiesen. Zu nennen sind unter anderem Keller, Lehrbuch Insolvenzrecht, 2. Aufl. 2020; Keller, Insolvenzrecht und Insolvenzverfahren, 2020; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 5. Aufl. 2021; Frege/Keller/Riedel, Handbuch der Rechtspraxis - Insolvenzrecht, 9. Aufl. 2022; Mitautorschaft in Kommentaren zur Insolvenzordnung und zum Zwangsversteigerungsgesetz Er war lange Jahre als Rechtspfleger am Vollstreckungs- und Insolvenzgericht tätig und verfügt insoweit auch über breites Wissen aus praktischer Tätigkeit. Die Fachtagung zum Insolvenzrecht begleitet er als Referent und Moderator seit rund zehn Jahren.
Prof. Brigitte Steder
Prof. Brigitte Steder
Prof. Brigitte Steder
Frau Prof. Dipl.-Rechtspflegerin Brigitte Steder lehrt an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum am Fachbereich Rechtspflege u. a. die Lehrgebiete Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Kreditsicherungsrecht. Daneben ist sie als Dozentin im Rahmen von Fortbildungen und Fachtagungen tätig und publiziert zu den vorgenannten Rechtsgebieten (u. a. Keller (Hrsg.), Handbuch Zwangsvollstreckungsrecht, 2. Aufl.). Zuvor war sie einige Jahre als Diplom-Rechtspflegerin am Amtsgericht Hamburg-Mitte u. a. im Bereich der Zwangsvollstreckung tätig.
Platzhalter Dozent
Dr. Volker Schultz
Dr. Volker Schultz
Herr Richter am Bundesgerichtshof Dr. Volker Schultz ist seit Anfang 2020 Mitglied des für das gesamte Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs. Er ist daher ein ausgewiesener Kenner der Materie und weiß um die Hintergründe der getroffenen Entscheidungen. Vor seinem Eintritt in die Justiz im Jahre 2005 war Herr Dr. Schultz einige Jahre als Rechtsanwalt tätig.
Peter Rothfuss
Peter Rothfuss
Peter Rothfuss
Herr Stadtrechtsdirektor a.D., Dipl.-Jur., Ass.jur. Peter Rothfuss war über 20 Jahre Leiter der zentralen Beitreibungsabteilung der Landeshauptstadt Stuttgart. Sein beruflicher Werdegang verlief über die Assistenz an mehreren juristischen Lehrstühlen und die Tätigkeit als gerichtlich bestellter Anwaltsvertreter in einer Rechtsanwaltskanzlei. Neben seinen bisherigen beruflichen Verpflichtungen nimmt Herr Rothfuss die Beratung und Betreuung öffentlich-rechtlicher Körperschaften und auch Lehraufgaben in der Fortbildung wahr. Er ist Autor mehrerer Sachbücher und seit 1997 Referent beim Kommunalen Bildungswerk.

Tagungsort

Abacus Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Website Abacus Tierpark Hotel

Ergänzende Seminare zum Tagungsthema

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