Fachtagung Insolvenzrecht 2025: Aktuelle Entwicklungen, Rechtsprechung und Praxisfragen (Videoaufzeichnung)
Schwerpunkte
- Alternative Präsenz- oder Online-Fachtagung. Sie haben die Wahl zwischen einer Online-Zuschaltung oder einer Präsenzteilnahme. Alle Vorträge der Präsenztagung werden online übertragen.
Dienstag, 09. September 2025
10.00 Uhr - Eröffnung und Begrüßung
10.15 Uhr - Aktuelle Entwicklungen im Insolvenzrecht (Prof. Ulrich Keller)
- In den aktuellen Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten gewinnt das Insolvenzrecht (leider) wieder an Bedeutung. Insbesondere können mit Hilfe der insolvenzrechtlichen Verfahrensarten Sanierungsmaßnahmen von Unternehmen, die in Schwierigkeiten geraten, eingeleitet und umgesetzt werden. Für die Gläubiger wird es wichtig sein, zu wissen und daran mitzuwirken, wie ein insolventes Unternehmen saniert werden kann oder ob durch die Liquidation des Vermögens ihre Forderungen befriedigt werden sollen. Die Fachtagung Insolvenzrecht bringt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dem ersten Vortrag auf den aktuellen Stand wichtiger Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen im Insolvenz- und Sanierungsrecht.
- Schwerpunkte des Vortrags:
- Aktuelle Rechtsprechung zur Bestimmung von Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten
- Aktuelle Rechtsprechung zur Forderungsanmeldung und Forderungsprüfung
- Aktuelle Rechtsprechung zur Zwangsvollstreckung im Insolvenzverfahren
- Die Rechte der Absonderungsberechtigten
- Die Stellung von Kommunen in Sanierungsverfahren des StaRUG oder der InsO
- Aktuelle Rechtsentwicklungen zur Privatinsolvenz und zur Restschuldbefreiung
12.00 Uhr - Mittagspause
13.00 Uhr - Reichweite der Insolvenzmasse - aktuelle Probleme (RiAG Frank Frind)
- Der Umfang der Insolvenzmasse (§§ 80, 148 InsO) ist Gegenstand mannigfacher und ständig im Fluss befindlicher Rechtsprechung, denn die richtige und vollständige Massegenerierung sichert den Insolvenzgläubiger:innen eine möglichst hohe Verteilungsquote. Insofern sind Streitigkeiten zum Masseumfang „vorprogrammiert". Notwendig zu wissen ist, wann Insolvenzgläubiger mit einem Massezugriff des Insolvenzverwalters rechnen können und dürfen und wo sie gegebenenfalls einen solchen Nachfragen und kontrollieren müssen. Der Vortrag befasst sich beispielhaft und fokussierend mit aktuellen Rechtsprechungsentscheidungen.
- Schwerpunkte des Vortrags:
- Insolvenzmasse und Pfändungsschutzkonto
- Insolvenzmasse und Mietvertrag
- Insolvenzmasse und Lebensversicherung
- Insolvenzmasse und Arbeitseinkommen ggf. Unterhaltspflichten
- Insolvenzmasseanspruch nach Freigabe der „weiterwirtschaftenden" Tätigkeit des Schuldners
- Rechtsmittelmöglichkeiten bei Streit um den Umfang der Insolvenzmasse
14.30 Uhr - Kommunikationspause
15.00 Uhr - Aktuelle Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Insolvenzrecht (RiBGH Dr. Volker Schultz)
- Der Referent ist Mitglied des Senats und informiert aus erster Hand über die wichtigsten Entscheidungen. Die Teilnehmenden erfahren Hintergründe und Zusammenhänge und werden insgesamt auf den aktuellen Stand der insolvenzrechtlichen Rechtsprechung des IX. Zivilsenats gebracht.
- Schwerpunkte des Vortrags:
- Neues zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
- Anfechtung verfrühter Zahlungen
- Unlauteres Handeln beim Bargeschäft
- Anforderungen an den Gläubigerantrag
16.30 Uhr - Ende des 1. Veranstaltungstages
- Für Interessierte
- 16.45 Uhr - Beginn des Rahmenprogramms
- 20.00 Uhr - Arbeitsessen
Mittwoch, 10. September 2025
09.00 Uhr - Künstliche Intelligenz in der Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung - Zwischen Effizienz und Verantwortung (Prof. Dr. Volker Römermann)
- Der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz verändert die Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung grundlegend. Prof. Dr. Volker Römermann zeigt, welche Chancen und Herausforderungen damit einhergehen, wo KI bereits heute eingesetzt wird und welche rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden müssen. Im Fokus stehen dabei praxisrelevante Aspekte wie Effizienzsteigerung, Datenschutz, ethische Fragestellungen und die Rolle menschlicher Urteilsfähigkeit im Zeitalter intelligenter Systeme.
- Schwerpunkte des Vortrags:
- Einsatzbereiche von KI in der Insolvenzpraxis
- Rechtlicher Rahmen und Regulierung
- Ethische und praktische Grenzen von KI
- Zukunftsperspektiven
10.00 Uhr - Kommunikationspause
10.30 Uhr - Die Feststellung öffentlich-rechtlicher Forderungen im Insolvenzverfahren (Dipl.-Jur., Ass.jur. Peter Rothfuss)
- Der Vortrag behandelt die Problematik des Bestreitens und der Feststellung öffentlich-rechtlicher Forderungen im Insolvenzverfahren. Wird die von der Behörde zur Tabelle angemeldete öffentlich-rechtliche Forderung vom Insolvenzverwalter bestritten, kann die Feststellung zur Tabelle nur erfolgen, wenn der Widerspruch beseitigt wird. Für die weitere Vorgehensweise kommt es darauf an, in welchem „Stadium" sich ein zum Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens bereits begründeter Anspruch auf Zahlung von Abgaben (Gebühren, Steuern, Beiträge) befindet. Denkbar sind folgende Konstellationen: Die Abgabe wurde 1. begründet, aber noch nicht festgesetzt, oder 2. festgesetzt und ist unanfechtbar, oder 3. festgesetzt und ist anfechtbar, aber noch nicht angefochten, oder 4. über die Abgabe ist ein Widerspruchsverfahren anhängig, oder 5. eine Klage anhängig.
- Schwerpunkte des Vortrags:
- Bestreiten, vorläufiges Bestreiten, Tabellenberichtigung, Mitwirkungspflichten des Insolvenzverwalters
- Vergleichende Darstellung der unterschiedlichen Vorgehensweisen nach der Abgabenordnung und der Insolvenzordnung
- Verhältnis zwischen Feststellungsbescheid, Insolvenzfeststellungsklage und Feststellungsinteresse bei der Insolvenzfeststellungsklage
- Situation bei öffentlich-rechtlichen Forderungen, für die die Abgabenordnung keine Anwendung findet
11.30 Uhr - Abschließende Podiumsdiskussion Ihre Fragen - unsere Antworten
- 12.30 Uhr - Mittagessen
- Moderation: Prof. Ulrich Keller
- Die Tagung ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von KBW e.V. und IWVR e.V.
- Moderation: Prof. Ulrich Keller
- Tagungsort: Abacus Tierpark Hotel, Franz-Mett-Straße 3 - 9, 10319 Berlin
-
Teilnahmegebühren:
- 499,00 € bis 6 Wochen vor Tagungsbeginn (bei Besuch einzelner Tage 349,00 € pro Tag)
- danach 599,00 € (bzw. 399,00 €)
- Alternative Präsenz- oder Online-Fachtagung: Sie haben die Wahl zwischen einer Präsenzteilnahme, Online-Zuschaltung oder dem Tagungsvideo im Nachgang.
- Tagungsinhalte (Stand der Konzeption 2025/05 - Änderungen vorbehalten)
Dozenten für dieses Thema
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