Wirtschaftliche Jugendhilfe 2025
Auf unserem diesjährigen Fachtag stehen die Rechtsprechung in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, sowie die neuesten Entwicklungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Fokus. Diese Themen sind von zentraler Bedeutung für die praktische Umsetzung und rechtliche Absicherung der entsprechenden Leistungen. Die §§ 86ff und 89ff SGB VIII regeln die Zuständigkeit und Kostenerstattung bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Aktuelle Urteile haben die Auslegung dieser Vorschriften weiter präzisiert und bieten wichtige Orientierungspunkte für die Praxis. Die §§ 14ff SGB IX betreffen die Zuständigkeitsklärung und Kostenerstattung im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Hierbei geht es um die Koordination und Finanzierung von Leistungen, die verschiedenen Trägern zugeordnet sind. Die jüngste Rechtsprechung hat auch hier wesentliche Klarstellungen gebracht. Der Einsatz zweckgleicher Leistungen in der Kostenheranziehung ist ein weiteres zentrales Thema, das die Effizienz und Wirksamkeit der Leistungserbringung beeinflusst. Durch die gezielte Nutzung solcher Leistungen können Ressourcen optimal eingesetzt und die finanzielle Belastung der Träger reduziert werden. In diesem Jahr richten wir zudem ein besonderes Augenmerk auf eigene Fragestellungen der Teilnehmenden. Sie dürfen gern Ihre Anliegen aus der Praxis zur Diskussion im Plenum und mit den Dozierenden mitbringen. Es ist auch möglich, die Fragen schon vorab einzureichen. Wir freuen uns auf einen regen Austausch und spannende Diskussionen.
Sie können die Tagung 2025 online verfolgen und/oder eine Videoaufzeichnung erwerben.
Wir weisen Sie auch gern auf unsere Tagung zur Kinder-und Jugendhilfe am 25.11.2025 hin.
Jugendhilfe 2025
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