Pfändung: Wenn die Zwangsvollstreckung droht

Häufig führt eine Erkrankung oder ein Unfall dazu, dass eine Person nicht mehr selbst für sich sorgen kann und ein Betreuer nötig wird, der als gesetzlicher Vertreter des Betroffenen agiert. Medikamente, eine gute Versorgung etc., auf die Betroffene angewiesen sind, sind oft teuer. Oft führt dies dazu, dass Schulden angehäuft werden. Nicht umsonst gelten Unfälle und Erkrankungen neben Arbeitslosigkeit sowie Scheidung zu den häufigsten Auslösern einer Überschuldung. Davon wird gesprochen, wenn das Einkommen und Vermögen einer Person nicht mehr ausreichen, um sämtliche Verbindlichkeiten zu decken.

Bleiben Zahlungen aus, schreibt ein Gläubiger in der Regel zunächst eine Mahnung. Reagiert der Schuldner dann immer noch nicht und weigert sich zu zahlen, kann der Gläubiger staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, um doch noch an sein Geld zu kommen. Dieses Verfahren wird Zwangsvollstreckung genannt. Damit diese möglich ist, muss der Gläubiger zunächst einen sogenannten Vollstreckungstitel - beispielsweise einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil - erwirken.

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung kann es zu einer Pfändung kommen. Doch was passiert dabei und was haben Schuldner zu befürchten? Allgemein gesprochen bedeutet eine Pfändung, dass ein Gegenstand oder eine Forderung beschlagnahmt und verwertet wird. Das Geld erhält dann der Gläubiger.

Pfändung von Sachen vs. Pfändung von Forderungen

Grundsätzlich kann zwischen zwei Formen der Pfändung unterschieden werden: der Pfändung von Sachen und der Pfändung von Forderungen sowie anderen Vermögensrechten. Ersteres wird in der Regel von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt. Dieser wird sich zu einem Termin in der Wohnung des Schuldners anmelden, in dessen Rahmen die aktuelle Situation besprochen wird.

Kann der Betroffene seine Schulden nicht bezahlen oder ist keine Einigung auf eine Ratenzahlung zu erzielen, wird die eigentliche Pfändung in die Wege geleitet. Der Gerichtsvollzieher wird dann die Wohnung nach Gegenständen durchsuchen, die verpfändet werden können. Kleinere Dinge nimmt er sofort mit, an größere wird ein Pfandsiegel angebracht. Diese Markierung bedeutet, dass der Gegenstand beschlagnahmt ist. Auch Bargeld kann unter Umständen gepfändet werden. Schuldner sollten jedoch wissen, dass der Gerichtsvollzieher nicht einfach sämtliche Wertgegenstände mitnehmen kann. Dinge wie Kleidung oder Küchengeräte, die für die Lebensführung benötigt werden, dürfen nicht gepfändet werden.

 

Neben der Sachpfändung gibt es noch die Pfändung von Forderungen sowie anderen Vermögensrechten. Am bekanntesten sind hierbei wohl die Konto- und die Lohn- bzw. Gehaltspfändung. Bei Ersterem bekommt der Gläubiger Zugriff auf das auf dem Konto vorhandene Guthaben. Sollte eine Kontopfändung drohen, sollten Schuldner deshalb so schnell wie möglich tätig werden. Sie haben nämlich die Möglichkeit, ihr Konto wenigstens zum Teil vor der Pfändung zu schützen. Hierzu müssen sie ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto - kurz P-Konto genannt - einrichten. Jedes herkömmliche Girokonto lässt sich zu einem solchen umstellen, es kann aber auch ein neues Konto eröffnet werden. Nach der Einrichtung des P-Kontos ist ein Freibetrag von mindestens 1.133,80 Euro pro Monat geschützt.

Bei der Gehalts- bzw. Lohnpfändung erhält der Gläubiger einen Teil des Einkommens des Schuldners. Hierzu wendet sich Ersterer direkt an den Arbeitgeber des Betroffenen. Der Arbeitgeber ist dann dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil des Einkommens direkt an den Gläubiger zu überweisen. Wie bereits angeklungen ist, bedeutet dies jedoch nicht, dass der Schuldner völlig leer ausgeht. Ihm muss immer noch ausreichend Geld zur Verfügung stehen, um damit seine Lebenshaltungskosten zu tragen und gegebenenfalls vorliegenden Unterhaltspflichten nachzukommen. Grundlage hierfür ist die sogenannte Pfändungstabelle. Dieser ist zu entnehmen, wie viel Geld gepfändet werden darf. Einflussgrößen sind die Höhe des Einkommens sowie die Anzahl der Personen, denen der Schuldner gegenüber unterhaltspflichtig ist.

 Nähere Informationen rund um das Thema „Pfändung“ finden Sie im Ratgeber von schuldnerberatung.de. Dort erfahren Sie unter anderem, wann das Finanzamt eine Pfändung wegen Schulden veranlassen kann.

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OWiG - Vollstreckung von Bußgeldbescheiden

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Pfändung von Arbeitseinkommen - Kontopfändung unter Berücksichtigung der InsO (Modul 3 des Kompaktkurses VLK100)
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Die Vollstreckung in das Grundbuch und in das unbewegliche Vermögen - von der Pfändung einer Grundschuld über die Sicherungshypothek bis zur Zwangsversteigerung
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Die Forderungspfändung - neue Möglichkeiten und Wege für die Erhöhung der Erfolgschancen
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Auskunftsansprüche Unterhaltsansprüche - Durchsetzung

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Zwangsvollstreckungsrecht - die zwangsweise Durchsetzung von Auskunfts- und Unterhaltsansprüchen für Beistand:innen (inkl. neue Formulare ab dem 01.12.23)
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Das Abrechnungsverfahren des Arbeitgebers bei Lohnpfändungen, Abtretungen und Aufrechnungen. Das Verhalten des Arbeitgebers im Insolvenzverfahren des:der Arbeitnehmer:in
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Brandenburg - Verwaltungsvollstreckungsgesetz Brandenburg

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Verwaltungsvollstreckungsrecht im Land Brandenburg
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Zwangsvollstreckung in der praktischen Umsetzung für Vollstreckungs-/Vollziehungsbeamte
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Kompaktkurs Vollstreckungsrecht, Zwangsvollstreckung

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Zwangsvollstreckung (kommunal) - berufliches Grundwissen für Vollstreckungssachbearbeiter:innen
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Die neue Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - die neuen Formulare bei der Vollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen richtig anwenden
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Pfändung Girokonten Kontopfändungsschutz Vollstreckung

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Aktuelle Probleme bei der Pfändung von Girokonten und anderen Forderungen gegen Banken und Kreditinstitute (Reform des Kontopfändungsschutzes)
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Die erfolgreiche Kfz-Pfändung
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Prüfung zum Kompaktkurs "Zwangsvollstreckung (kommunal) - berufliches Grundwissen für Vollstreckungssachbearbeiter:innen"
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Lohnpfändung, Pfändung

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Lohnpfändung - Berechnung und Arbeitgeberpflichten
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Altersvorsorge in Zwangsvollstreckung und Insolvenz
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Fachtag Lohnpfändung 2024: Aktuelle Fragestellungen zum Recht der Lohnpfändung - Rechtsprechung und Praxisfragen für Drittschuldner, Gläubiger und Schuldner (Videoaufzeichnung)
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