Fachseminar
Code SOB065V

Vollstreckung von Bußgeldbescheiden der Jobcenter

Schwerpunkte

  • Jobcenter (Agentur für Arbeit), Inkassoservice und Hauptzollämter
  • Verwaltungsvollstreckung - Forderungs- und Mobiliarpfändung
  • Unauffindbarkeit des Vollstreckungsschuldners
  • Vollstreckung im Ausland (EU-Staaten und sonstiges Ausland)
  • Anordnung der Erzwingungshaft und Umwandlung der Geldbuße in Auflagen
  • Berechnung der Vollstreckungsverjährung
  • Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren, Restschuldbefreiungsverfahren
  • Vollstreckungsverbote, Rückschlagsperre und Anfechtung durch Insolvenzverwalter
  • Geldbußen vor und nach dem Eröffnungsbeschluss

Ziel des Seminars ist es, in die von der Verwaltungsvollstreckung erheblich abweichende bußgeldrechtliche Vollstreckung einzuführen. Jobcenter sind als vollstreckungsleitende Behörden für die Vollstreckung ihrer Bußgeldbescheide zuständig, arbeiten aber in der Regel mit einem externen Forderungsmanagent als Vollzugsbehörde zusammen. Das Seminar geht auf die Formen der Zusammenarbeit, die verschiedenen Möglichkeiten der Verwaltungsvollstreckung und die Besonderheiten des Bußgeldverfahrens wie der Erzwingungshaft unter Berücksichtigung der einschlägigen fachlichen Weisungen der BA ein. Dabei werden auch die in der Vollzugspraxis immer bedeutsameren Schwierigkeiten während eines Insolvenz- und Restschuldbefreitungsverfahrens berührt. Auch der seit 2026 aufgrund der Einführung der E-Akte bei der Justiz vorgesehene elektronische Rechtsverkehr wird mit zahlreichen Mustern erläutert.

Beschäftigte aus Vollstreckungsstellen der Jobcenter. Vorausgesetzt werden Kenntnisse der Verwaltungsvollstreckung.

keine

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Termine

CODE 0318SOB065V
18.03.2026
10:00 bis 16:30 Uhr
295,00 €
Hybrid
online
Präsenz

Inhouse-Schulung

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