Fachtagung am 10. November und 11. November 2025 in Berlin

Fachtagung Sozialhilferecht / SGBXII 2025

Das SGB XII in der Praxis – Aktuelle Fragen, rechtssichere Anwendung, fachlicher Austausch

Fachtagung für Führungskräfte und Mitarbeiter:innen aus Sozialämtern, von örtlichen und überörtlichen Trägern, von Leistungserbringern
Das war unsere Tagung "Fachtagung Sozialhilferecht / SGBXII 2025".

Sehr geehrte Fortbildungsinteressierte,

die Arbeit im Bereich des SGB XII erfordert ein hohes Maß an Fachkenntnis, rechtlicher Sicherheit und Sorgfalt. Auch ohne grundlegende gesetzliche Änderungen wirft die tägliche Praxis immer wieder komplexe Fragen auf – sei es durch aktuelle Rechtsprechung, schwierige Fallkonstellationen oder Schnittstellen zu anderen Leistungsbereichen. Unsere Fachtagung bietet Ihnen die Gelegenheit, sich kompakt und praxisnah über aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen im SGB XII zu informieren. Im Mittelpunkt stehen rechtlich fundierte Einordnungen, praxisrelevante Beispiele und der fachliche Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus dem gesamten Bundesgebiet. Erfahrende Referentinnen und Referenten vermitteln wertvolle Impulse für die Anwendung des SGB XII im Arbeitsalltag.

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen zu vertiefen, neue Perspektiven zu gewinnen und offene Fragen zu diskutieren. Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. freut sich, Sie zu dieser Tagung live oder online begrüßen zu dürfen.

Kombinieren Sie Ihren Tagungsbesuch doch mit dem nachgelagerten Fachtag

BTHG - Umsetzung 2025

 

Tagungsorganisation

Tagungsablauf

Montag, 10. November 2025
09:45 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
10:00 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung des BSG – Pflege, Erwerbsminderung, Elternunterhalt: Was sagt das BSG aktuell zum SGB XII?
Jutta Siefert
11:00 Uhr
Kommunikationspause
11:15 Uhr
Rechtssicherer Umgang mit Leistungsmissbrauch im SGB XII. Worauf es in der Praxis ankommt
Hans Jürgen Drews
12:15 Uhr
Mittagspause
13:15 Uhr
Kosten der Unterkunft Im SGB XII und SGB II – eine Schnittstelle, die es in sich hat …. und die nicht die Einzige ist
Marion Laqua und Jörg Kirchhoff
14:15 Uhr
Kommunikationspause
14:30 Uhr
Über Geschmack lässt sich streiten – über Geld auch: Vermögenseinsatz und Schonvermögen im SGB II, IX und XII
Antje Groß
15:30 Uhr
Abschlussdiskussion: Ihre Fragen aus der Praxis – unsere Expert:innen antworten
16:00 Uhr
Ende des 1. Veranstaltungstages
Für Interessierte:
16:15 Uhr
Beginn des Rahmenprogramms
20:00 Uhr
Abendessen (optional)
Dienstag, 11. November 2025
09:00 Uhr
Grenzenlos arbeiten, Grenzenlos absichern: EU‐Arbeitnehmer:innen in der SGB XII-Praxis
Aleksandra Kuhn
10:00 Uhr
Was der Tod mit der Rente und den Leistungen nach dem SGB XII und SGB II zu tun hat
Sabrina C. Müller
11:00 Uhr
Kommunikationspause
11:15 Uhr
Digitale Transformation im Sozialamt – Zwischenbetrachtung aus zwei Perspektiven
Stephan Idel und Sebastian Hömberg
12:30 Uhr
Ende der Veranstaltung
Für Interessierte:
Anschließend gemeinsames Mittagessen (optional)

Referent:innen

Hans Jürgen Drews
Hans Jürgen Drews
Hans Jürgen Drews
Herr Drews ist Leiter des sozialen Bereichs bei der Stadt Erkelenz. Zuvor leitete er beim Jobcenter der Städteregion Aachen den Bereich Leistungsmissbrauch mit den Schwerpunkten Ordnungswidrigkeiten, Strafsachen, Ermittlungsdienst, zentraler Datenabgleich. Herr Drews ist seit vielen Jahren als Dozent zu sozialrechtlichen Themenbereichen tätig.
Platzhalter Dozent
Die Informationen zu diesem Referenten ist aktuell nicht abrufbar.
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Platzhalter Dozent
Die Informationen zu diesem Referenten ist aktuell nicht abrufbar.
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Sabrina C.  Müller
Sabrina C. Müller
Sabrina C. Müller
Sabrina C. Müller leitet seit 01.10.2024 den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales bei der Stadt Plettenberg. Zuvor war sie über 3 Jahre Fachdienstleiterin und stellvertretende Fachbereichsleiterin bei der Stadt Meinerzhagen. Seit 2006 begleitet Frau Müller das Sozialrecht, zunächst absolvierte Sie ihre Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten und war danach 7 Jahre bei der Deutschen Rentenversicherung als Sachbearbeiterin tätig. Im Anschluss wechselte sie in die Kommunalverwaltung, wo sie den Verwaltungslehrgang II mit Bestnote abschloss. Heute hält sie deutschlandweit Seminare im Bereich Sozialrecht und ist auch als Autorin für Fachzeitschriften sehr geschätzt. Seit 2021 ist Frau Müller für das KBW als Dozentin und Referentin tätig. Ihre Seminare zeichnen sich durch eine hohe Praxisnähe und eine lebhafte Gestaltung aus, so dass für die Teilnehmenden ein hoher Mehrwert für die Praxis und gleichzeitig noch Freude an der Erarbeitung der komplexen Materie entsteht.
Christian Scherney
Christian Scherney
Christian Scherney
Christian Scherney verbrachte rd. die Hälfte seines Berufslebens in der Sozialverwaltung. Verschiedenste Tätigkeiten, vom Sachbearbeiter und Fallmanager zum Pressesprecher, gehörten dazu. Als Co-Autor eines Fachbuches zum Thema Kosten der Unterkunft konnte er auch seine Kompetenz in diesem Spezialgebiet unter Beweis stellen. Großprojekte, wie die Organisation der UEFA EURO 2024 in Dortmund, der Landesgartenschau Lünen sowie die jetzige Position als Projektleiter in der Internationalen Gartenschau (IGA) 2027 in Dortmund prägten die andere Hälfte seines beruflichen Lebens. Marketing, Projektmanagement, Kommunikation und Kultur gehören aktuell zu den Hauptthemen seines beruflichen Alltags.
Platzhalter Dozent
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Tagungsinhalte

Aktuelle Rechtsprechung des BSG – Pflege, Erwerbsminderung, Elternunterhalt: Was sagt das BSG aktuell zum SGB XII?

Jutta Siefert
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in jüngster Zeit mehrere richtungsweisende Urteile zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) gefällt. Dabei standen insbesondere Fragen zur Pflege, Erwerbsminderung und zum Elternunterhalt im Fokus. Die Urteile geben wichtige Orientierung für Praxis und Verwaltung im Umgang mit dem SGB XII. Die besonders relevanten werden durch die vortragende Richterin im Überblick dargestellt.

Rechtssicherer Umgang mit Leistungsmissbrauch im SGB XII. Worauf es in der Praxis ankommt

Hans Jürgen Drews
Um Fälle von Leistungsmissbrauch im SGB XII zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren, bedarf es neben den rechtlichen Kenntnissen auch eines gewissen Spürsinns. Die Mitarbeiten-den eines Sozialamtes tragen oftmals das Gefühl mit sich herum, dass in dem einen oder anderen Fall etwas faul sein und nicht mit rechten Dingen zugehen könnte. Diese „faulen Fälle“ gilt es, gezielt unter die Lupe zu nehmen und genauer zu betrachten. Dabei obliegt den Sozialbehörden die Verantwortung für die rechtmäßige Erbringung ihrer Leistungen. Dieser Verantwortung können sie nur dann gerecht werden, wenn sie den Missbrauch von Sozialleistungen konsequent und nachhaltig bekämpfen. In seinem Vortrag schlägt der Referent einen Bogen von den rechtlichen Grundlagen über die typischen Handlungsfelder bis zur Zusammenarbeit mit anderen Stellen und Behör-den.
Schwerpunkte:
  • Möglichkeiten zur Aufklärung, Feststellung und Dokumentation solcher Sachverhalte
  • Auskunftsverfahren gegenüber Leistungsberechtigten, Arbeitgebern, Angehörigen, Betreuern und Institutionen wie Banken, Versicherungen
  • Amtshilfe und Mitwirkungen anderer Behörden
  • Strafrechtliche Hintergründe und Verfolgung bei Sozialleistungsmissbrauch

Kosten der Unterkunft Im SGB XII und SGB II – eine Schnittstelle, die es in sich hat …. und die nicht die Einzige ist

Marion Laqua und Jörg Kirchhoff
Mit Einführung der Leistungen nach dem SGB II wurde erwartet, dass der Bereich des SGB XII, da dort ja nur noch eine geringere Anzahl an Leistungsberechtigten betreut wurde, wesentlich weniger Aufwand verursachen würde und man sich „in Ruhe“ um die dort anspruchsberechtigten Personen kümmern könnte. Dem war nicht so. Ob in gemischten Bedarfsgemeinschaften, beim Wechsel zwischen den Leistungssystemen oder bei parallelen Zuständigkeiten: Die Schnittstellen zwischen SGB XII und SGB II sind rechtlich komplex und in der Umsetzung häufig schwierig. Die nachfolgenden gesetzlichen Änderungen haben das nicht verbessert. Der Vortrag beleuchtet einige typische Problemkonstellationen, zeigt auf, wo Schnittstellen nicht sauber greifen – und warum gerade dieser Bereich weiterhin hohe fachliche Aufmerksamkeit verlangt.

Über Geschmack lässt sich streiten – über Geld auch: Vermögenseinsatz und Schonvermögen im SGB II, IX und XII

Antje Groß
Unbestimmte Rechtsbegriffe und unterschiedliche Regelungen beim Bürgergeld, der Sozial- und der Eingliederungshilfe sorgen für bürokratischen Aufwand, Unsicherheit bei Rechtsanwendern und Betroffenen und für zunehmende Rechtstreitigkeiten. Der Beitrag soll auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung einen Überblick über die Vermögensregelungen in den verschiedenen Gesetzbüchern geben und zur Frage Stellung nehmen, ob und in welcher Form eine Vereinheitlichung möglich und sinnvoll wäre.

Grenzenlos arbeiten, Grenzenlos absichern: EU‐Arbeitnehmer:innen in der SGB XII-Praxis

Aleksandra Kuhn
EU-Bürgerinnen und -Bürger erwerben nach der Freizügigkeitsrichtlinie bereits ab Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung in Deutschland den Arbeitnehmerstatus im unionsrechtlichen Sinne und damit Anspruch auf ergänzende Leistungen nach SGB XII. Anders als der deutsche Begriff kennt der EU-Arbeitnehmerbegriff keine Alters- oder Mindestarbeitszeit-Grenzen – selbst Minijobs genügen. Der Schwerpunkt liegt darauf, was der EU-Arbeitnehmerbegriff im Kontext des § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB XII praktisch bedeutet – von den Grundsatzurteilen Lawrie-Blum, Collins und Trojani bis zu seinem Vorrang vor deutschem Recht. Sie erfahren, wie sich dieser Status auf die Bedürftigkeitsprüfung nach SGB XII auswirkt und warum EU-Beschäftigte sogar bei Minijobs sofort ergänzende Leistungen erhalten können. Anhand der EuGH-Entscheidungen Dano und Alimanovic wird erläutert, wann Leistungsausschlüsse für reine Arbeitssuchende zulässig sind. Sie bekommen Einblick in zentrale BSG-Urteile (B 4 AS 37/12 R, B 4 AS 43/15 R, B 14 AS 25/20 R u. a.), etwa zu Minijobs, Härtefällen und Scheinbeschäftigung.

Was der Tod mit der Rente und den Leistungen nach dem SGB XII und SGB II zu tun hat

Sabrina C. Müller
Die Zuständigkeit ist glasklar - Hinterbliebenenrenten nach dem SGB VI haben keine Auswirkung auf die Zuständigkeiten nach dem SGB II und XII. Alles klar oder doch nicht? Leistungen nach dem SGB XII sind grundsätzlich nachrangig im Sozialrecht. Das bedeutet, dass vorrangige Einkommen und Sozialleistungen wie Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- oder Waisenrente) zuerst in Anspruch werden müssen, bevor ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht. Hierzu gibt es eine Beratungspflicht nach §14 SGB I. Klingt logisch und einfach oder? Aber was ist mit der Hinterbliebenenrente nach dem vorletzten oder geschiedenen Ehegatten? Oder der Erziehungsrente? Oder eine Rückabwicklung des Versorgungsausgleiches? Wenn das für Sie neu klingt, ist der Vortrag genau das richtige! Er gibt einen Überblick über die verschiedenen Renten wegen Todes und deren Voraussetzungen. In diesem Zusammenhang werden praxistaugliche Kniffe und Hilfen im Hinblick deren Prüfung und Geltendmachung gegeben.

Digitale Transformation im Sozialamt – Zwischenbetrachtung aus zwei Perspektiven

Stephan Idel und Sebastian Hömberg
Seit 2017 versucht der Bund u. a. mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG), die Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durch digitale Angebote einfach, sicher und jederzeit von überall erreichbar zu gestalten. In Teilen ist das gelungen – in vielen Bereichen jedoch nicht. Auch im Bereich der Sozialämter wurden Antragsstrecken und Digitalisierungsprozesse für die Leistungen nach dem SGB XII OZG-konform entworfen, jedoch bislang nur teilweise umgesetzt. Während einzelne Kommunen erste digitale Lösungen in ihren Sozialämtern einführen, bleibt der flächendeckende digitale Fortschritt aus. Die Gründe dafür sind vielfältig: Sie reichen von strukturellen Herausforderungen innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung über technische und organisatorische Hürden bis hin zu fehlenden Standards und Koordinierung auf Landes- und Bundesebene. Der Referent wirft einen Blick aus Mikro- wie Makroperspektive auf den bisherigen Digitalisierungsprozess in den Sozialämtern. Lassen sich aus dieser Analyse Bedingungen für eine erfolgreiche und beschleunigte digitale Transformation kommunaler Sozialverwaltungen ableiten? Nach einem Einstieg mit mehreren Impulsen soll dies gemeinsam mit den anwesenden Praktikerinnen und Praktikern anhand ihrer Erfahrungen und Fragen vertiefend diskutiert werden.

Rahmenprogramm

Historische Geländeführung Charité
Charité - das heißt Barmherzigkeit und steht für das Weltzentrum der Medizin. Charité - das bedeutet 133.000 qm Vergangenheit und Zukunft, Geschichte und Geschichten, Tradition und Moderne. Charité - das zeigt gnadenlos den Kampf zwischen Leben und Tod, hart die Grenze zwischen Ost und West, real das Wunschdenken und unerträgliche Wirklichkeit. Unsere gemeinsame Geländebegehung führt uns in die Abgründe bis nach ganz oben hinaus. Von den Anfängen und der Gründung vor über 300 Jahren bis in die aktuell genutzten Hörsäle der Studierenden der Charité. Von lachen bis weinen, vom Schwangerschaftstest bis zur Beisetzung bietet die Charité einen kompakten Ort der Superlative. Wir besuchen, erkunden und entdecken den Campus Mitte und staunen am Ende über alle Mitarbeitenden, welche tagtäglich im Arbeitseinsatz für Forschung und Medizin sind, die unglaublichen Tatsachen von Einzelschicksalen und nicht zuletzt über uns selbst! Charité - ein „Markenname“ - dieser Begriff steht wie kein zweites Wort weltweit für die bundesdeutsche Hauptstadt Berlin.
Bundeskanzleramt - Führung
Das spektakuläre Gebäudeensemble des neuen Bundeskanzleramtes wurde von den Berliner Architekten Axel Schultes und Charlotte Frank in Kanzler Helmut Kohls Amtszeit (1982–1998) entworfen. Es ist eines der imposantesten Bauwerke im neu entstandenen Regierungsviertel. Die gläsernen Fassaden des Bundeskanzleramtes vermitteln vor allem eines – Transparenz. Die Führung gibt Einblicke in die Architektur des Gebäudes, vermittelt Informationen zu den spezifischen Besonderheiten des Gebäudes und unterschiedlichen Bestimmungen der Räumlichkeiten.

Tagungsort

ABACUS Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 – 400
Website Abacus Tierpark Hotel

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15.10. - 16.10.2026
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