Staatsangehörigkeitsrecht 2026
379,00 Euro
Sehr geehrte Fortbildungsinteressierte,
nach dem großen Erfolg der ersten beiden Veranstaltungen setzen wir unsere Fachtagsreihe zur Umsetzung des reformierten Staatsangehörigkeitsgesetzes auch in diesem Jahr fort. Im Mittelpunkt stehen erneut die aktuellen rechtlichen und politischen Entwicklungen sowie deren konkrete Auswirkungen auf die behördliche Praxis im Einbürgerungsverfahren.
Mit dem reformierten Staatsangehörigkeitsrecht ergeben sich für Behörden zahlreiche neue Fragestellungen. Zwar hat das Bundesministerium des Innern inzwischen bundeseinheitliche Anwendungshinweise veröffentlicht, diese besitzen jedoch keinen verbindlichen rechtssicheren Regelungscharakter. Damit stehen sowohl Verwaltung als auch Gerichte vor der Herausforderung, die neuen Vorgaben praxisnah und rechtssicher auszulegen und umzusetzen.
Der Fachtag greift diese Entwicklungen auf und verbindet aktuelle Rechtsprechung im Einbürgerungsrecht mit der praktischen Umsetzung im Behördenalltag.
Wir empfehlen ausdrücklich die Teilnahme in Präsenz, um neben der Fachveranstaltung auch vom gemeinsamen
Arbeitsessen am Vorabend sowie von den vielfältigen Austauschmöglichkeiten mit Fachleuten sowie Kolleginnen und Kollegen zu profitieren.
Wir freuen uns darauf, Sie bei diesem Fachtag begrüßen zu dürfen.
Ihr Team des Kommunalen Bildungswerks e. V.
Tagungsablauf
Referent:innen
Fachliche Schwerpunkte der Veranstaltung
- Aktuelle Rechtsprechung im Einbürgerungsrecht und ihre Bedeutung für die Verwaltungspraxis sowie deren rechtssichere Anwendung des reformierten Staatsangehörigkeitsgesetzes
- Herausforderungen bei der persönlichen Befragung zum Bekenntnis sowie bei der Identitätsklärung im Einbürgerungsverfahren
- Auslegung an praxisnahen Fallbeispiele zur Lebensunterhaltssicherung als zentrale Einbürgerungsvoraussetzung
- Betrachtung des Phänomens der sogenannten „Anker“-Einbürgerungen und der notwendigen Schnittstelle zur Ausländerbehörde
Gemeinsam beleuchten wir, wie diese Anforderungen praxisnah und rechtssicher umgesetzt werden können.
- intensivere Sachverhaltsaufklärung
- erhöhte Anforderungen an eine rechtssichere Dokumentation
- klare Information der Antragstellenden über die Folgen falscher Angaben
- Sicherstellung behördenübergreifender Informationsweitergaben
- Ihr Praxiswissen zu aktuellen Entwicklungen zu vertiefen
- Erfahrungen aus dem Behördenalltag auszutauschen
- gemeinsam tragfähige und praktikable Lösungsansätze zu entwickeln
Aktuelle Rechtsprechung zum Einbürgerungsrecht ab Mitte 2025
Die Sperrfrist des neuen § 35a StAG – Verfahrensvorschläge für die Staatsangehörigkeitsbehörden
Antisemitismus und die besondere historische Verantwortung Deutschlands für die NS-Unrechtsherrschaft als Rechtsbegriffe im Staatsangehörigkeitsrecht
Die persönliche Vorsprache im Rahmen der Einbürgerung
Fachforum: Die Prüfung der Lebensunterhaltssicherung in der behördlichen Praxis - Fragen und Fallbeispiele im Diskurs
Fachforum: Praxisfragen zu “Anker”-Einbürgerungen
Tagungsort
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 – 400