Fachtagung | 3. September 2026 in Berlin

Staatsangehörigkeitsrecht 2026

Das neue reformierte Staatsangehörigkeitsgesetz in der Praxis: Erfahrungen, Herausforderungen und Lösungsansätze

(neue) Beschäftigte und Führungskräfte der Einbürgerungs-, Staatsangehörigkeits-, Ordnungs- und Meldebehörden sowie Standesämter; Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen
Frühbucherrabatt bis 22.07.2026
Teilnahmegebühr
379,00 Euro
Ab dem 23.07.2026 gilt eine Teilnahmegebühr von 429,00 Euro.

Sehr geehrte Fortbildungsinteressierte,

nach dem großen Erfolg der ersten beiden Veranstaltungen setzen wir unsere Fachtagsreihe zur Umsetzung des reformierten Staatsangehörigkeitsgesetzes auch in diesem Jahr fort. Im Mittelpunkt stehen erneut die aktuellen rechtlichen und politischen Entwicklungen sowie deren konkrete Auswirkungen auf die behördliche Praxis im Einbürgerungsverfahren.

Mit dem reformierten Staatsangehörigkeitsrecht ergeben sich für Behörden zahlreiche neue Fragestellungen. Zwar hat das Bundesministerium des Innern inzwischen bundeseinheitliche Anwendungshinweise veröffentlicht, diese besitzen jedoch keinen verbindlichen rechtssicheren Regelungscharakter. Damit stehen sowohl Verwaltung als auch Gerichte vor der Herausforderung, die neuen Vorgaben praxisnah und rechtssicher auszulegen und umzusetzen.

Der Fachtag greift diese Entwicklungen auf und verbindet aktuelle Rechtsprechung im Einbürgerungsrecht mit der praktischen Umsetzung im Behördenalltag.

Wir empfehlen ausdrücklich die Teilnahme in Präsenz, um neben der Fachveranstaltung auch vom gemeinsamen

Arbeitsessen am Vorabend sowie von den vielfältigen Austauschmöglichkeiten mit Fachleuten sowie Kolleginnen und Kollegen zu profitieren.

Wir freuen uns darauf, Sie bei diesem Fachtag begrüßen zu dürfen.

Ihr Team des Kommunalen Bildungswerks e. V.

Tagungsorganisation

David Eckelmann

Telefon: (030) 29 33 50 1134

Tagungsablauf

Donnerstag, 03.09.2026
Begrüßung und Eröffnung
Denise Gräfe
09:15 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung zum Einbürgerungsrecht ab Mitte 2025
Bernd Kampmann
10:15 Uhr
Kommunikationspause
10:45 Uhr
Die Sperrfrist des neuen § 35a StAG – Verfahrensvorschläge für die Staatsangehörigkeitsbehörden
Dr. Dominik Fanatico
10:45 Uhr
Antisemitismus und die besondere historische Verantwortung Deutschlands für die NS-Unrechtsherrschaft als Rechtsbegriffe im Staatsangehörigkeitsrecht
Dr. Dušan Bačkonja
12:15 Uhr
Mittagspause
Umsetzungspraxis des StARModG
13:00 Uhr
Die persönliche Vorsprache im Rahmen der Einbürgerung
Peter Schlotzer
14:00 Uhr
Kommunikationspause
14:15 Uhr
Fachforum: Die Prüfung der Lebensunterhaltssicherung in der behördlichen Praxis - Fragen und Fallbeispiele im Diskurs
Linda Dannfald
15:15 Uhr
Kommunikationspause
15:45 Uhr
Fachforum: Praxisfragen zu “Anker”-Einbürgerungen
Denise Gräfe und Bernd Kampmann
16:15 Uhr
Open Space: Ihre Praxisfragen – Unsere Fachexperten antworten
16:30 Uhr
Ende der Veranstaltung
Moderation: Denise Gräfe
Moderation: Denise Gräfe

Referent:innen

Platzhalter Dozent
Dr. Dusan Backonja
Dr. Dusan Backonja
Dr. Dusan Backonja ist seit März 2023 Referent im Bundesministerium des Innern (Referat V II 5 - Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsrecht) und hat das Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts begleitet. Zuvor war er im Auswärtigen Amt (Zentrale) vorrangig mit passrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren befasst hat.
Platzhalter Dozent
Linda Dannfald
Linda Dannfald
Nach Abschluss Ihres Verwaltungsstudiums im Jahr 2017 begann Frau Dannfald Ihre berufliche Laufbahn als Sachbearbeiterin in der Staatsangehörigkeitsbehörde der Landeshauptstadt Dresden. So sammelte sie über viele Jahre hinweg umfassende Praxiserfahrungen in der täglichen Anwendung des Staatsangehörigkeitsrechts und entwickelte ein tiefes Verständnis für die damit verbundenen rechtlichen und persönlichen Herausforderungen. Seit Mai 2024 leitet sie den Fachbereich der Staatsangehörigkeitsbehörde der Landeshauptstadt Dresden mit großem Engagement und Leidenschaft für ihre Arbeit. Die dynamischen Entwicklungen und zunehmende Komplexität des Staatsangehörigkeitsrechts der vergangenen Jahre hat sie aktiv begleitet und in der Praxis mitgestaltet. Besondere Expertise besitzt sie unter anderem in den Bereichen Identitäts- und Staatsangehörigkeitsklärung sowie bei der Prüfung der Lebensunterhaltssicherung. Ihr Anliegen ist es, praxisnahes Wissen verständlich zu vermitteln und ihre langjährigen Erfahrungen mit Freude, Authentizität und einem Blick für die Herausforderungen des Berufsalltags weiterzugeben.
Dr. Dominik Fanatico
Dr. Dominik Fanatico
Dr. Dominik Fanatico
Dominik Fanatico ist Leiter der Gruppe Ausländerrecht im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Er verantwortet dort u.a. die Themen Einwanderung und Integration, trategische Ausrichtung der Ausländerbehörden und des Staatsangehörigkeitsrechts. Vor dieser Tätigkeit war er u.a. stellvertretender Leiter der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund und Leiter des Büros des deutsch-französischen Kulturbevollmächtigen.
Denise Gräfe
Denise Gräfe
Denise Gräfe
Frau Gräfe leitet seit Mai 2024 die Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten der Landeshauptstadt Dresden. Bereits seit November 2016 stand sie an der Spitze der Staatsangehörigkeitsbehörde der Stadt Dresden und prägte deren fachliche und organisatorische Weiterentwicklung maßgeblich. Ihre berufliche Laufbahn begann sie in der Sachbearbeitung. Dadurch kennt sie die Abläufe und Herausforderungen der Verwaltung aus erster Hand und hat ihr fachliches Fundament "von der Pike auf" erworben. Diese umfassende Praxiserfahrung verbindet sie heute mit strategischer Führungskompetenz. Seit vielen Jahren vertritt Frau Gräfe die Landeshauptstadt Dresden in zahlreichen Arbeitsgruppen und Fachforen zu Fragen des Staatsangehörigkeits- und Ausländerrechts. Besonders intensiv begleitete sie die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAGModG) und brachte dabei ihre Expertise in den fachlichen Austausch auf Landes- und Bundesebene ein.
Bernd Kampmann
Bernd Kampmann
Bernd Kampmann
Herr Bernd Kampmann war Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster und bearbeitete dort das Staatsangehörigkeits-, Pass-, Ausweis-, Melde-, Schul-, Bestattungs- und Friedhofsrecht sowie weitere Rechtsgebiete. Der 19. Senat, dem er angehörte, zählt seit 2017 zu den bundesweit ersten Spruchkörpern, welche die Gerichtsakten ausschließlich elektronisch führen. Herr Kampmann ist Mitautor des Gesamtkommentars zum Schulgesetz NRW, der im Wingen-Verlag erschienen ist. Seit 2001 leitet er für das Kommunale Bildungswerk e. V. Seminare zum Staatsangehörigkeits- und Straßenverkehrsrecht, insbesondere zur Fahrzeugzulassung.
Peter Schlotzer
Peter Schlotzer
Peter Schlotzer
Regierungsdirektor Peter Schlotzer ist Leiter des Einbürgerungsdezernats beim Regierungspräsidium Darmstadt (größte Einbürgerungsbehörde Deutschlands). Er verantwortet zudem die Fachaufsicht für Staatsangehörigkeitsrecht, Pass - und Meldewesen des Regierungsbezirks. Herr Schlotzer ist seit über 25 Jahren nebenamtlicher Dozent für Staatsangehörigkeits- sowie Einbürgerungsrecht und hat ein Praxishandbuch zum Staatsangehörigkeitsrecht herausgegeben.

Fachliche Schwerpunkte der Veranstaltung

Im Rahmen der Tagung erwarten Sie unter anderem folgende Themen:
  • Aktuelle Rechtsprechung im Einbürgerungsrecht und ihre Bedeutung für die Verwaltungspraxis sowie deren rechtssichere Anwendung des reformierten Staatsangehörigkeitsgesetzes
  • Herausforderungen bei der persönlichen Befragung zum Bekenntnis sowie bei der Identitätsklärung im Einbürgerungsverfahren
  • Auslegung an praxisnahen Fallbeispiele zur Lebensunterhaltssicherung als zentrale Einbürgerungsvoraussetzung
  • Betrachtung des Phänomens der sogenannten „Anker“-Einbürgerungen und der notwendigen Schnittstelle zur Ausländerbehörde

Gemeinsam beleuchten wir, wie diese Anforderungen praxisnah und rechtssicher umgesetzt werden können.

Ein besonderer Fokus liegt auf den Auswirkungen des neuen § 35a StAG. Die Neuregelung sieht erstmals eine zehnjährige Sperrfrist bei vorsätzlich unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Einbürgerungsverfahren vor. Dies hat erhebliche Konsequenzen für die Verwaltungspraxis:
  • intensivere Sachverhaltsaufklärung
  • erhöhte Anforderungen an eine rechtssichere Dokumentation
  • klare Information der Antragstellenden über die Folgen falscher Angaben
  • Sicherstellung behördenübergreifender Informationsweitergaben
Der Fachtag bietet Ihnen einen kollegialen Rahmen, um
  • Ihr Praxiswissen zu aktuellen Entwicklungen zu vertiefen
  • Erfahrungen aus dem Behördenalltag auszutauschen
  • gemeinsam tragfähige und praktikable Lösungsansätze zu entwickeln

Aktuelle Rechtsprechung zum Einbürgerungsrecht ab Mitte 2025

Bernd Kampmann
Anknüpfend an die erfolgreichen ersten beiden Fachtage wird Herr Bernd Kampmann (ehemaliger Vorsitzender Rich-ter am OVG in NRW) die seit Mitte 2025 ergangene Rechtsprechung zum Einbürgerungsrecht beleuchten. Dabei wird er ausgewählte Gerichtsentscheidungen zum fortentwickelten Stufenmodell des BVerwG betreffend die Klärung von Identität und bisheriger Staatsangehörigkeit, zu den wichtigsten anderen Einbürgerungsvoraussetzungen und zu Form- und Verfahrensfragen des Einbürgerungsantrags analysieren. Diese wird Herr Kampmann mit Hinweisen für deren Umsetzung in die Behördenpraxis ergänzen. Auch die neueste Rechtsprechung zu Untätigkeitsklagen nach § 75 VwGO wird er vorstellen.

Die Sperrfrist des neuen § 35a StAG – Verfahrensvorschläge für die Staatsangehörigkeitsbehörden

Dr. Dominik Fanatico
Seit dem 24.12.2025 sind Antragsteller für zehn Jahre von einer Einbürgerung ausgeschlossen, wenn sie im Einbürgerungsverfahren u.a. arglistig getäuscht oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Einbürgerungsvoraussetzungen gemacht haben. Die neue Norm stellt Staatsangehörigkeitsbehörden vor vielfältige Herausforderungen: „Wann und zu welchem Zeitpunkt sind Handlungen sanktionierbar?“, „Ist eine Feststellung auch nach zurückgenommenen Einbürgerungsantrag möglich?“ Im Fokus steht ein praxisorientierter Überblick über die Anwendung des § 35a StAG und typische Fallkonstellationen aus der Verwaltungspraxis. Ziel des Vortrags ist es, Handlungssicherheit im Umgang mit der Norm zu vermitteln

Antisemitismus und die besondere historische Verantwortung Deutschlands für die NS-Unrechtsherrschaft als Rechtsbegriffe im Staatsangehörigkeitsrecht

Dr. Dušan Bačkonja
Mit dem Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die NS-Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie mit der Klarstellung, dass antisemitisch motivierte Handlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a und Satz 3 StAG), hat der Gesetzgeber ein deutliches Signal gesetzt: Antisemitismus, gerade auch der israelbezogene, steht jeder Einbürgerung in den deutschen Staatsverband entgegen. Dr. Bačkonja gibt im Rahmen seines Vortrages Hin-weise zum inhaltlichen Verständnis und zur Auslegung von „Antisemitismus“, „Besonderer historischer Verantwortung Deutschland für die NS-Unrechtsherrschaft und ihre Folgen“ und „Schutz jüdischen Lebens“ als Rechtsbegriffe im Staatsangehörigkeitsrecht.

Die persönliche Vorsprache im Rahmen der Einbürgerung

Peter Schlotzer
Immer mehr Einbürgerungsanträge können digital gestellt werden – doch für eine rechtssichere Umsetzung bleibt die persönliche Vorsprache unverzichtbar. Insbesondere bei sicherheitsrelevanten Fragestellungen kann sie zwingend erforderlich sein. Die Teilnehmenden erhalten Hinweise zu den maßgeblichen Kriterien und zur rechtlichen Bewertung. Anschließend gibt es die Möglichkeit zu einem kurzen Erfahrungsaustausch. Regierungsdirektor Peter Schlotzer ist Leiter des Einbürgerungsdezernats beim Regierungspräsidium Darmstadt (größte Einbürgerungsbehörde Deutschlands). Er verantwortet zudem die Fachaufsicht für Staatsangehörigkeitsrecht, Pass - und Meldewesen des Regierungsbezirks. Herr Schlotzer ist seit über 25 Jahren nebenamtlicher Dozent für Staatsangehörigkeits- sowie Einbürgerungsrecht und hat ein Praxishandbuch zum Staatsangehörigkeitsrecht herausgegeben.

Fachforum: Die Prüfung der Lebensunterhaltssicherung in der behördlichen Praxis - Fragen und Fallbeispiele im Diskurs

Linda Dannfald
Die Prüfung der Lebensunterhaltssicherung gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen im Einbürgerungsverfahren. Das Fachforum bietet Raum für den gemeinsamen Austausch zu aktuellen Problemstellungen, praktischen Herausforderungen und typischen Fallbeispielen aus dem Behördenalltag. Ziel ist eine praxisnahe und rechtssichere Anwendung im täglichen Verwaltungshandeln.

Fachforum: Praxisfragen zu “Anker”-Einbürgerungen

Denise Gräfe und Bernd Kampmann
In der staatsangehörigkeitsrechtlichen Praxis gewinnen Konstellationen an Bedeutung, in denen minderjährige Kinder selbstständig eingebürgert werden sollen, um für ihre Eltern ein einbürgerungsgeeignetes Aufenthaltsrecht abzuleiten. Das Fachforum beleuchtet typische Fallgestaltungen vor dem Hintergrund der Einbürgerungsvoraussetzungen nach § 10 Abs. 1 StAG sowie die aufenthaltsrechtlichen Folgen, insbesondere im Licht von § 29 Abs. 3 AufenthG. Diskutiert werden rechtliche Grenzen, behördliche Handlungspflichten und aktuelle Praxisfragen an der Schnittstelle von Einbürgerungs- und Aufenthaltsrecht.

Tagungsort

ABACUS Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 – 400
Website Abacus Tierpark Hotel

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