Spezialseminar
Schwerpunkte
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Allgemeine praktische Fragen:
- Handlungsfähigkeit Minderjähriger
- Formblattantrag
- Antragszeitpunkt
- Behördenzuständigkeit
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Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit:
- Materielle Voraussetzung
- Verfahrensmäßiger Nachweis, insbesondere Mitwirkungspflichten
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Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG):
- 5jähriger rechtmäßiger gewöhnlicher Inlandsaufenthalt (Berechnung, Aufenthaltstitel, Unterbrechungen, nachträgliche Erteilung)
- Verfassungstreuebekenntnis
- Verantwortungsbekenntnis (neu)
- Lebensunterhalt (JobCenter-Anfrage, Nachhaltigkeitsprognose, Vertretenmüssen)
- deutsche Sprache (Nachweis, Ausnahmen, Pflichtverletzungen)
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Ermessenseinbürgerung (§ 8 StAG):
- Mindestvoraussetzungen
- unverschuldete Unterhaltsunfähigkeit als besondere Härte
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Straffreiheit:
- Bindung an Strafurteil
- Tilgung im BZR
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Ausschlussgründe (§ 11 StAG):
- Persönliche Befragung immer oder nur bei Anhaltspunkten
- Fragenkatalog
- Umgang mit erheblichem Antragsrückstand und Untätigkeitsklagen
- Rücknahme rechtswidriger Einbürgerungen
- Staatsangehörigkeitsausweis: gesetzliche Erwerbs- und Verlustgründe
Aus der aktuellen Gesetzgebung und den AH-StAG 2025 in der geänderten Fassung des BMI-Länderrundschreibens vom 18. August 2025 ergeben sich neue Herausforderungen mit weit reichender praktischer Bedeutung: Mit dem ab 27. Juni 2024 geltenden StARModG hat der Bund die Einbürgerungsfrist von acht auf fünf Jahre verkürzt und die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit vorgeschrieben, andererseits aber die Anforderungen an die Verfassungstreue und den Lebensunterhalt verschärft. Im 6. StAÄndG verändert der Gesetzgeber einzelne Neuregelungen des StARModG erneut. Zugleich besteht der extreme Antragsdruck auf die Einbürgerungsbehörden fort und hat sich inzwischen eine breite Rechtsprechung zu Untätigkeitsklagen entwickelt. Das Seminar gibt einen systematischen Überblick, stellt die Neuerungen des StARModG und des 6. StAÄndG sowie die AH-StAG 2025 vor, bespricht den aktuellen Stand der Rechtsprechung und gibt Hinweise für deren praktische Umsetzung.
Beschäftigte der Ordnungs-, Ausländer-, und Rechtsämter sowie deren Aufsichtsbehörden und weitere Interessierte, die mit Entscheidungen in Einbürgerungsverfahren und/oder sonstigen staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren befasst sind
StAG, AH-StAG des BMI vom 01. Mai 2025 (wenn möglich)
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anja Miatke gern zur Verfügung.
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Termine
CODE 0518OPA020N
18.05.2026
09:00 bis 16:30 Uhr
19.05.2026
08:00 bis 14:30 Uhr
395,00 €
Präsenz
CODE 1109OPA020N
09.11.2026
09:00 bis 16:30 Uhr
10.11.2026
08:00 bis 14:30 Uhr
395,00 €
Präsenz
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?