Fachtag | 11. und 12. November 2026 in Berlin
Kindesunterhalt in der behördlichen Praxis
Übergang, Durchsetzung und Perspektiven
Fachtag(ung) für Fachkräfte der Beistandschaft (SGB VIII), der Unterhaltsvorschussstellen, der Unterhaltsstellen im Jobcenter und den Sozialämtern, Rechtspfleger*innen, Fachanwälte für Familienrecht, Mitarbeitende aus Beratungsstellen für Alleinerziehende, interessierte Praktiker*innen
Frühbucherrabatt bis 29.09.2026
Teilnahmegebühr
499,00 Euro
499,00 Euro
Ab dem 30.09.2026 gilt eine Teilnahmegebühr von 599,00 Euro.
Die Tagung soll Fachkräfte der Beistandschaft (SGB VIII), der Unterhaltsvorschussstellen, der Unterhaltsstellen im Jobcenter und den Sozialämtern, Familiengerichte und Beratungsstellen darin unterstützen, die komplexen Zusammenhänge zwischen den originären Unterhaltsansprüchen der Kinder und dem Forderungsübergang auf den jeweiligen Sozialleistungsträger besser zu verstehen, Schnittstellenprobleme rechtlich und praxisorientiert zu beleuchten, Akzeptanz der jeweiligen Interessenslagen herzustellen und gelingende Kooperationen zu entwickeln um die Handlungssicherheit für die tägliche Arbeit zu stärken. Unsere Fach-Expert:innen vermitteln Hintergründe und Wissen auf aktuellstem Stand zu politischen Entwicklungen, Rechtsprechung und Umsetzungspraxis und stellen Problemstellungen und Lösungswege vor. Die Tagung lässt den Teilnehmenden Raum für Fragestellungen und lädt zum kollegialen Austausch untereinander bzw. zur intensiven fachlichen Diskussion mit den Expert:innen ein.
Das Team des kbw. freut sich, Sie zu dieser Tagung live oder online begrüßen zu dürfen.
Mittwoch, 11. November 2026
09:15 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
09:30 Uhr
Abstammungsrecht im Wandel – was gilt nun?
Thomas Knoll-Biermann
10:45 Uhr
Kommunikationspause
11:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen und Wertungsansprüche bei übergegangenen Unterhaltsansprüchen der Sozialleistungsträger
Dr. Alexandra Reichel
12:15 Uhr
Mittagspause
13:15 Uhr
Schnittstellen zu Unterhaltsvorschuss, Unterhaltsstellen der Jobcenter und Beistandschaften
Gabriele Seiler-Warmuth
14:30 Uhr
Datenschutz in der Unterhalts- und Sozialverwaltung: Grundlagen für die Praxis
Lukas Gruszewicz
15:45 Uhr
Kommunikationspause
16:00 Uhr
Praxisfälle im Fokus: Diskussion und Austausch
Welches rechtliche Problem beschäftigt Sie gerade in der Praxis? Stellen Sie kurz das Problem dar, und wir entwickeln im Plenum eine Lösung mit den Expert:innen. Gerne können Fragen im Vorfeld übermittelt werden.
16:30 Uhr
Ende des 1. Veranstaltungstages
17:00 Uhr
Beginn des Rahmenprogramms
Für Interessierte
20:00 Uhr
Arbeitsessen
Donnerstag, 12. November 2026
Fortsetzung in 2 parallelen Fachforen
Fachforum 1
09:00 Uhr
Die unterhaltsrechtliche Beratung und Unterstützung nach § 18 SGB VIII als komplexe Aufgabe im Leistungsangebot der Jugendhilfe
Frank Steffens
10:00
Kommunikationspause
10:30 Uhr
Unterhaltsvollstreckung vs. Insolvenz
Sebastian Limbach
Fachforum 2
09:00 Uhr
Übergegangene Ansprüche
Gabriele Seiler-Warmuth
10:00 Uhr
Kommunikationspause
10:30 Uhr
Zivilprozessuale Grundlagen des Kindesunterhaltsverfahrens
Jan Prinz
11:45 Uhr
Auswertung der Fachforen und Beantwortung offener Fragen
13:00 Uhr
Mittagessen
14:00 Uhr
Ende der Veranstaltung
Moderation: Gabriele Seiler-Warmuth
Referent:innen
Sebastian Limbach
Sebastian Limbach absolvierte das Studium an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen. Anschließend war er als diplomierter Rechtspfleger an mehreren rheinland-pfälzischen Amtsgerichten in Familien-, Zwangsvollstreckungs-, Nachlass-, Straf-, Zivil-, Beratungshilfe- und Grundbuchsachen tätig. Von April 2017 bis Februar 2018 wurde er an das Oberlandesgericht Koblenz (Verwaltungssachen) berufen. Nunmehr ist er bei dem Bundesamt für Justiz in Bonn beschäftigt, hat einen Lehrauftrag an einer privaten, staatlich anerkannten Hochschule, erteilt als bundesweit agierender Referent individuell abgestimmte Fortbildungen für verschiedene Institutionen und ist als beratender Mitarbeiter in einem Notariat der Rheinischen Notarkammer tätig. Darüber hinaus ist er Mitglied der Ständigen Fachkonferenz 3 (Familienrecht und Beistandschaft, Amtsvormundschaft) des DIJuF e.V.
Jan Prinz
Jan Prinz, LL. M., ist Richter am Amtsgericht in Bottrop, Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum, Leiter von Arbeitsgemeinschaften im Juristischen Vorbereitungsdienst, Dozent im Rahmen der Richterfortbildungen an der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen, Referent im Rahmen der Fortbildung für die Fachanwaltschaft im Familienrecht, Dozent bei Fortbildungen und Inhouse-Veranstaltungen im Bereich der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe. Im Rahmen der Rechtsprechung bearbeitet er seit 2017 ein familiengerichtliches Dezernat. Darüber hinaus ist er in der Referendarausbildung sowie als Prüfer in beiden juristischen Staatsprüfungen tätig. Herr Prinz veröffentlicht regelmäßig zu aktuellen familienrechtlichen Fragestellungen und kommentiert aktuelle obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung in juristischen Fachzeitschriften.
Dr. Alexandra Reichel
Frau Dr. Alexandra Reichel ist seit 2008 Richterin am Amtsgericht Hamburg. Seither hat sie u.a. am Sozialgericht Hamburg den Vorsitz einer Kammer geführt, war an verschiedenen Amtsgerichten sowie am Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein tätig. Frau Dr. Reichel ist gelernte Mediatorin und hat Fachanwaltslehrgänge im Familienrecht sowie im Strafrecht absolviert. Sie hat in Heidelberg, Lausanne und Hamburg studiert und an der Johann-Wolfgang-von-Goethe Universität in Frankfurt zum Thema "Umgang unter Zwang" promoviert. Frau Dr. Reichel hat zahlreiche wissenschaftliche Aufsätze, Urteils- und Buchbesprechungen veröffentlicht. Zudem kommentiert sie im Beck Online Großkommentar die Paragraphen zum Umgangsrecht sowie im Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, die Bereiche zur Elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht. Nach ihren Lehrtätigkeiten an der Universität Hamburg und an der Hochschule für angewandte Wissenschaften hat Frau Dr. Reichel jahrelange Erfahrung als Dozentin im Familien-, Unterhalts- und Sozialleistungsbereich gesammelt. Außerdem ist sie u.a. Mitglied der Wissenschaftlichen Vereinigung Familienrecht und des Deutschen Familiengerichtstages.
Frank Steffens
Herr Steffens arbeitet seit 1995 im Jugendamt Berlin-Lichtenberg im Bereich kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung. Neben der Funktion als Beistand blickt er bereits auf eine langjährige Tätigkeit als Urkundsperson zurück. Seit 2010 vertritt Herr Steffens darüber hinaus als zentraler Prozessvertreter für das Jugendamt alle Verfahren im Rahmen der Beistandschaft und in Verfahren der Unterhaltsvorschussstelle vor den Familiengerichten und dem Kammergericht Berlin.
Lukas Gruszewicz
Herr Gruszewicz ist seit März 2025 Datenschutzbeauftragter der Kreisstadt Unna und des Kreises Unna sowie behördlicher Datenschutzbeauftragter des Jobcenters Kreis Unna. Nach erfolgreicher Beendigung seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität-Bochum und dem Abschluss der juristischen Ausbildung mit dem zweiten Staatsexamen im Jahr 2014, folgte ab 2016 die Tätigkeit als Leistungssachbearbeiter im Bereich SGB II für das Jobcenter Kreis Unna. 2018 wechselte Herr Gruszewicz in den Bereich Personal und Organisation und übernahm dort Ende 2020 die Teamleitung sowie die Aufgaben stellvertretender Leiter des Zentralen Service, welcher zusätzlich die Bereiche der Zentralen Einarbeitung, Digitalisierung, des Kundenreaktionsmanagements und Infrastruktur umfasste. 2023 wechselte Herr Gruszewicz die Stelle und nahm in geteilter Funktion die Rolle als behördlicher Datenschutzbeauftragter und als Fachexperte für rechtliche Grundsatzfragen in der Verwaltung beim Jobcenter Kreis Unna wahr. Nebenberuflich ist Herr Gruszewicz seit 2019 als Dozent für Datenschutzrecht tätig, u. a. bei verschiedenen überregionalen Bildungsträgern.
Tagungsinhalte
Abstammungsrecht im Wandel - was gilt nun?
Thomas Knoll-Biermann
Am 1. April 2026 ist das Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung in Kraft getreten. Parallel berät der Deutsche Bundestag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft (update vorbehalten). Darüber hinaus gibt es seit Jahren Forderungen nach weiteren Änderungen im Abstammungsrecht, auf EU-Ebene wird zudem eine Verordnung über die grenzüberschreitende Anerkennung der Elternschaft verhandelt. Das Abstammungsrecht ist im Wan-del. Im Vortrag soll dazu eine Einordnung vorgenommen werden.
Rechtliche Grundlagen und Wertungsansprüche bei übergegangenen Unterhaltsansprüchen der Sozialleistungsträger
Dr. Alexandra Reichel
Wenn ein Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Kindesunterhalt zahlt, müssen staatliche Stellen einspringen, um das Existenzminimum des Kindes zu sichern. In diesen Fällen gehen die Unterhaltsansprüche auf den Staat über. Der Vortrag widmet sich den komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen übergegangener Unterhaltsansprüche. Im Fokus stehen gesetzliche Grundlagen, Schnittstellen zwischen Unterhaltsvorschuss, SGB II/XII und Familienrecht sowie praktische Handlungs- und Verfahrensoptimierungen für die Bearbeitung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Der Vortrag bietet eine kompakte und zugleich vertiefte Orientierung für alle, die mit der Bearbeitung und Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen im behördlichen Kontext betraut sind.
Schnittstellen zu Unterhaltsvorschuss, Unterhaltsstellen der Jobcenter und Beistandschaften
Gabriele Seiler-Warmuth
Steht der Minderjährige im Sozialleistungsbezug entstehen tatsächliche und rechtliche Schnittstellen zu anderen Akteuren. So dient der Beistand in erster Linie dem Kind und der Sozialleistungsträger (UV und Grundsicherung) deckt Bedarfe und unterliegt dem Haushaltsrecht. Nicht immer sind die Ziele deckungsgleich. Der Vortrag stellt die verschiedenen Rollen dar, wirbt für Akzeptanz und zeigt Chancen und Potentiale auf.
Datenschutz in der Unterhalts- und Sozialverwaltung: Grundlagen für die Praxis
Lukas Gruszewicz
Der Vortrag gibt einen strukturierten Überblick über die datenschutzrechtlichen Regelungen im Sozialrecht, insbesondere im Zusammenspiel von SGB I, II, VIII und SGB X. Im Fokus stehen typische Schnittstellenprobleme bei der Verarbeitung und Übermittlung von Sozialdaten im Kontext des Kindesunterhalts sowie die Abgrenzung zu allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften der DSGVO.
Die unterhaltsrechtliche Beratung und Unterstützung nach § 18 SGB VIII als komplexe Aufgabe im Leistungsangebot der Jugendhilfe
Frank Steffens
Dieser Beitrag konzentriert sich auf die Anforderungen an eine fachlich fundierte Beratung und Unterstützung, insbesondere bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern und Jugendlichen. Dabei werden auch das paritätische Wechselmodell, Ansprüche betreuender Elternteile sowie die Situation junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres berücksichtigt. Zudem beleuchtet der Vortrag aktuelle Herausforderungen sowie den Umfang und die Grenzen entsprechender Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Übergegangene Ansprüche
Gabriele Seiler-Warmuth
Im Fachforum wird beleuchtet, warum der originäre Unterhaltsanspruch nur selten beim Kind verbleibt. Stattdessen treten häufig Dritte ein, wenn der Unterhaltspflichtige aus unterschiedlichen Gründen in seiner Pflicht ausfällt. Neben dem betreuenden Elternteil stehen oftmals UV-Stellen und Jobcenter im Fokus. Der Gesetzgeber hat dies in § 7 Abs. 1 UVG und § 33 SGB II normiert und auch einiges an die Hand gegeben, um Ansprüche durchzusetzen.
Unterhaltsvollstreckung vs. Insolvenz
Sebastian Limbach
In dem Vortrag werden Besonderheiten sowie Antragsmöglichkeiten bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Falle eines Insolvenzverfahrens aufgezeigt. Dabei wird auf den Eigen- und Fremdantrag sowie die Vollstreckung während des Insolvenzverfahrens und die Forderungsanmeldung eingegangen. Zudem erfolgt ein Über-blick über die Möglichkeiten nach der Restschuldbefreiung.
Zivilprozessuale Grundlagen des Kindesunterhaltsverfahrens
Jan Prinz
Der Vortrag stellt die zivilverfahrensrechtlichen Grundlagen für Verfahrens betreffend den Kindesunterhalt in den Mittelpunkt. Dabei sollen einerseits die klassischen zivilprozessualen Verfahrensgrundsätze erörtert werden. Andererseits wird ein besonderer Blick auf die in Kindesunterhaltsverfahren regelmäßig vorkommende Problematik der fehlenden Verfahrensführungsbefugnis bzw. deren Überwindung durch eine Verfahrensstandschaft gerichtet.
Tagungsort
ABACUS Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 – 400
Website Abacus Tierpark Hotel
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
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Fax +49 (0) 30 - 51 62 – 400