Spezialseminar
Schwerpunkte
- Ziele des BTHG und die Einordnung der neuen Eingliederungshilfe in die Sozialgesetzbücher
- Maßgebliche, durch das BTHG geänderte Inhalte des ersten und dritten Teils des SGB IX
- Neues Leistungsrecht der Eingliederungshilfe (SGB IX, Teil 2), einschl. einzelner Leistungsbereich (medizinische Rehabilitation - §§ 109, 110, 42 - 48 SGB IX; Teilhabe am Arbeitsleben - § 111, 49 - 62 SGB IX; Teilhabe an Bildung - §§ 112, 75 SGB XI; Leistungen der Sozialen Teilhabe - §§ 113 - 116, 76 - 84 SGB IX
- Änderungen beim Einkommens- und Vermögenseinsatz
- Grundsätze der Eingliederungshilfe und Änderungen durch BTHG (insbesondere Nachrang, Wunsch- und Wahlrecht, Antragsprinzip, Vereinbarungs- und Sicherstellungsprinzip, Personenzentrierung)
- Trennung der Fachleistungen von existenzsichernden Leistungen und die Auswirkungen
- Neugestaltung des leistungsberechtigten Personenkreises (§ 99 SGB IX)
- Das neue Gesamtplanverfahren (§§ 117 - 122 SGB IX) und die Abgrenzung zur Teilhabeplanung
- Neue Beratungs- und Unterstützungsangebote des BTHG (§§ 32, 106 SGB IX)
- Zusammentreffen von Leistungen der EGH mit Pflegeleistungen (§ 103 SGB IX)
- Überblick über die neuen vertraglichen Grundlagen für die Leistungen der EGH (§§ 123 - 134 SGB IX)
Mit dem BTHG soll das SGB IX verstärkt auf die konkreten Belange von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet werden. Im Teil 2 des SGB IX sind die Leistungen der Eingliederungshilfe geregelt, die von den existenzsichernden Leistungen des SGB XII getrennt wurden. In diesem Seminar wird ein Gesamtüberblick über die Leistungen der Eingliederungshilfe und die Änderungen durch das BTHG vermittelt.
Beschäftigte der Sozialämter, Gesundheitsämter; Rechnungsprüfer:innen; Betreuer:innen nach dem BTG; Beschäftigte von Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder von Behindertenverbänden und -einrichtungen mit Vorerfahrungen in der Eingliederungshilfe. Für neue Beschäftigte ohne Vorkenntnisse ist das Seminar Code: SOC115N geeignet. Beschäftigten der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie Leitungskräften der Jugendämter, die die EGH nach § 35a SGB VIII bearbeiten, werden die Seminare Code: JUE110N und Code: JUE111 empfohlen.
BTHG, SGB XII, SGB IX
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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Ulrike Schwarz gern zur Verfügung.
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