Spezialseminar
Themenbereich: Kommunale Wirtschaft und Einrichtungen, Beihilferecht
Steuerung und Kontrolle kommunaler Unternehmen - eine systematische Einführung in das Beteiligungscontrolling
Inhouse-Schulung anfragen
Schwerpunkte
- Rechtliche und gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen für ein Beteiligungscontrolling nach den Gemeindeordnungen und dem Gesellschaftsrecht, insbesondere nach dem GmbH-Gesetz
-
Kompetenzen der Organe:
- Geschäftsführer, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung
- Informationsrechte und Pflichten
- Gesellschafterversammlungen und deren Wahrnehmung in den und durch die Verwaltungen, Rechtsprechung
- Berichterstattung durch wirtschaftliche Unternehmen
- Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag und in der Gesellschaftssatzung
- Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
- Entwicklungstendenzen in der deutschen Corporate Governance für öffentliche Unternehmen
- Instrumente für die Einführung eines kommunalen Beteiligungscontrollings
- Notwendigkeit und Ziele des Beteiligungscontrollings
- Instrumente und Methoden der Steuerung kommunaler Beteiligungen
- Rolle der Abschlussprüfer; Informationen aus Prüfungsberichten
- Organisation der Beteiligungsverwaltung
- Beteiligungsberichte
Seit langem stehen die ausgegliederten Betriebe der Kommunen, sei es in Form von Eigenbetrieben, Eigengesellschaften oder Beteiligungen, im Spannungsfeld zwischen Kommunal- und Gesellschaftsrecht. Die Interessenlage zwischen Trägergemeinde und den Geschäftsführungen und Vorständen ist dabei oft unterschiedlich. Die Diskussion dazu ist weder ausgetragen noch gefestigt. Daher kommt der Einführung und der Durchführung eines Beteiligungscontrollings ein wichtiger Stellenwert zu. Dies setzt eine organisierte Beteiligungsverwaltung voraus, die noch nicht überall erfolgreich durchgeführt wird. Anhand praktischer Beispiele zur Einführung des Beteiligungscontrollings und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung wird den Teilnehmern das Instrumentarium aufgezeigt, wie die Kontrolle und Steuerung von öffentlichen Unternehmen erfolgreich wahrgenommen werden kann.
Bürgermeister, Geschäftsführer, Betriebsleiter, von der Gemeinde entsandte Aufsichtsräte; vor allem Mitarbeiter in Kämmereien, Hauptämtern und Rechnungsprüfungsämtern, die sich mit der Einführung und Durchführung eines Beteiligungscontrollings beschäftigen
GemO des jeweiligen Bundeslandes, HGB, GmbH-Gesetz

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen gern unser Kundenservice.
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Telefon: 030 - 29 33 50 0
Termine
19.02.2020 (Mi)
09:00 bis 16:30 Uhr
20.02.2020 (Do)
08:00 bis 14:30 Uhr
24.08.2020 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
25.08.2020 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
03.12.2020 (Do)
09:00 bis 16:30 Uhr
04.12.2020 (Fr)
08:00 bis 14:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.