Workshop
Themenbereich: Jugendhilfe
Wirtschaftliche Jugendhilfe: Zuständigkeit und Kostenerstattung - schwierige Fallkonstellationen
Schwerpunkte
- Leistungen und andere Aufgaben der Jugendhilfe
- Örtliche Zuständigkeit
- Kostenerstattung
- Abgrenzung zu anderen (Sozial-)Leistungen
Dozent und Dozentin für dieses Thema

Wilfried Ziegler
Wilfried Ziegler, Oberverwaltungsrat a.D., war 40 Jahre lang bei örtlichen und überörtlichen Trägern der Jugendhilfe mit dem Schwerpunkt …

Diana Eschelbach
Frau Diana Eschelbach ist Juristin und freie Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht so-wie Gutachterin für das Deutsche Institut für Jugendhilfe …
Ziel des Seminars ist die Diskussion komplexer Sachverhalte. In der Praxis der Wirtschaftlichen Jugendhilfe treten hinsichtlich der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit immer wieder rechtlich komplizierte Fallkonstellationen auf. Kostenerstattungsansprüche sowohl innerhalb der Jugendhilfe als auch gegen andere (Sozial-)Leistungsträger müssen erkannt und gegebenenfalls realisiert werden, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. Um eine eingehende Beantwortung von Fragestellungen zu ermöglichen, wird gebeten, Fallschilderungen bis vier Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim Kommunalen Bildungswerk e. V. einzureichen.
Mitarbeiter aus Jugendämtern, die ihre vorhandenen Kenntnisse gezielt vertiefen wollen
Textausgabe SGB VIII

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anja Miatke gern zur Verfügung.
Termine
18.03.2021 (Do)
10:00 bis 16:30 Uhr
265,00 €
Präsenz
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19.05.2021 (Mi)
10:00 bis 16:30 Uhr
265,00 €
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20.07.2021 (Di)
10:00 bis 16:30 Uhr
245,00 €
Hybrid
online
Präsenz
22.09.2021 (Mi)
10:00 bis 16:30 Uhr
265,00 €
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06.10.2021 (Mi)
10:00 bis 16:30 Uhr
265,00 €
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Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.