Kurzwebinar
Themenbereich: Steuern/ Gebühren/ Beiträge
Feuerwehrleistungen und Umsatzsteuer nach dem neuen § 2b UStG
Schwerpunkte
- Rechtliche Grundlagen, bisherige Umsatzbesteuerung
- Neues Umsatzsteuerrecht, insbes. § 2b UStG, Bedeutung für Feuerwehrleistungen, Übergangsregelung
- Unternehmereigenschaft, maßgebliches Kriterium: die möglichen größeren Wettbewerbsverzerrungen
- Hilfsgeschäfte und Nebenleistungen, die evtl. nichtunternehmerisch sind, Marginalgrenze
- Mögliche Steuerbefreiungen
- Individuelle Betrachtung häufig vorkommender Leistungen bei den Feuerwehren
- Gestaltungsmöglichkeiten allgemein und bei bestimmten Leistungen
Durch den Wegfall des § 2 Abs. 3 UStG sowie den neuen § 2b UStG ergeben sich grundlegende Änderungen bei der Besteuerung der öffentlichen Hand, für die meisten juristischen Personen des öffentlichen Rechts nach Auslaufen der Übergangsregelung ab 01.01.2025. Städte, Gemeinden und Landkreise haben Feuerwehren oder sind zumindest Funktionsträger für den Brandschutz. Neben den Pflichtaufgaben nehmen die Feuerwehren häufig auch freiwillige Aufgaben planmäßig oder individuell wahr, für die sie Leistungsentgelte erhalten. Dabei handelt es sich um Leistungen gegenüber Bürgern, aber auch gegenüber anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Ein Teil der Leistungen kann ab 2025 umsatzsteuerpflichtig werden. Daher ist es wichtig, rechtzeitig bestehende Leistungsinhalte, Satzungen und Verträge zu untersuchen in Hinblick auf Gestaltungsmöglichkeiten, um zusätzliche Belastungen zu vermeiden oder zu verringern. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
Kämmerer; mit der Umsatzsteuer befasste Mitarbeiter/innen in Kämmereien und bei den Feuerwehren
Feuerwehrleistungen und Umsatzsteuer nach dem neuen § 2b UStG
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