Fachseminar
Code RTB021

Gebührenkalkulation für die Feuerwehr im Land Brandenburg

Schwerpunkte

  • Historische Herleitung - insbesondere zu den Motiven für eine Gesetzesänderung
  • Systematische Einordnung:
    • Bisheriger Weg über Kostenersätze
    • Änderungen der Rahmenbedingungen über das KAG Brandenburg - ein direkter Vergleich (vorher/nachher)
    • Bewertung der alten Rechtsprechung: Berücksichtigung im Gebührenrecht?
  • Aufbau einer konformen Kosten- und Leistungsrechnung:
    • geeignete Umlageschlüssel
    • Behandlung der sog. Vorhaltekosten
    • Empfehlungen zum Ansatz des Kostendeckungsgrades inkl. Szenarioanalysen
    • das "öffentliche Interesse"
  • Empfehlungen zur Satzungsstruktur:
    • Mindestinhalte
    • Verweisungen

Der Landtag Brandenburg hat mit dem Gesetzesentwurf vom 28.02.2019 einen wesentlichen Umbruch in der Finanzierung im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes in Brandenburg eingeleitet. In der nun gültigen Fassung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) können die Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes gem. § 45 Abs. 1 BbgBKG Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz aufgrund eigener Satzung anstatt wie zuvor mittels eines Kostensatzes erheben. Als Begründung für diese neue Gebührensystematik wurden die Erhöhung der Refinanzierungsquote sowie die Rechtssicherheit bei der Erstellung von Gebührenbescheiden und die Konzentration auf die Kernaufgaben für Feuerwehren im Land Brandenburg angeführt. Am Ende der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, individuelle Probleme zu erörtern und gemeinsam einen Lösungsweg für die jeweilige Praxis zu erarbeiten.

Beschäftigte der Gemeinden und Gemeindeverbände in Brandenburg, die mittelbar wie unmittelbar mit der Gebührenkalkulation im Bereich des BbgBKG befasst sind

Örtliche Gebührensatzung und Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG

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Termine

CODE 1121RTB021
21.11.2024
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
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