Spezialseminar
Themenbereich: Rechnungsprüfung
Das Tax Compliance Management System (TCMS) als Prüfungsgegenstand - ein Intensiv-Seminar für Rechnungsprüfer und TCMS Beauftragte
Schwerpunkte
- Bedeutung und Notwendigkeit eines TCMS
- Steuerliche Risikofelder in der öffentlichen Verwaltung
- Bestandteile und Aufbau eines TCMS
- Mindestmaß Anwendungserlass zu § 153 AO und den IDW PS 980
- Prüfungsdurchführung
- Prüfungshandlungen aus der Praxis (Beispiele)
Aufgrund zunehmender steuerstrafrechtlicher Risiken für die Kommunen ist die Prüfung des Tax Compliance Management Systems als neues Aufgabenfeld im Rahmen der Rechnungsprüfung entstanden. Im Gegensatz zum Seminar "Tax Compliance für öffentliche Körperschaften" (Code: HKA171
) werden neben der praxisnahen Erläuterung der steuerlichen Risiken für Kommunen diverse Prüfungshandlungen darstellt. Dabei werden vor allem die notwendigen umzusetzenden Maßnahmen zur Einhaltung und Kontrolle der steuerlichen Verpflichtungen der öffentlichen Hand konkretisiert. Des Weiteren wird auf deren Prüfung im Rahmen von individuellen steuerlichen Risikomanagementsystemen durch die Rechnungsprüfer sowie TCMS-Beauftragten eingegangen.
Rechnungsprüfer; TCMS-Beauftragte; Leiter und Mitarbeiter aus Kämmereien, anderen Prüfungsbehörden sowie Rechnungsprüfungsausschüssen mit steuerrechtlichen Grundkenntnissen
keine

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Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Josefine Oley gern zur Verfügung.
Ergänzende Weiterbildungen
Termine
17.08.2021 (Di)
10:00 bis 16:30 Uhr
09.02.2022 (Mi)
10:00 bis 16:30 Uhr
18.08.2022 (Do)
10:00 bis 16:30 Uhr
265,00 €
Präsenz
anmelden
01.12.2022 (Do)
10:00 bis 16:30 Uhr
01.06.2023 (Do)
10:00 bis 16:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.