Fachseminar
Themenbereich: Migration, Integration und Interkulturelles
Leistungsrecht für Migranten (Asylbewerberleistungsgesetz und angrenzende Sozialleistungen) - ein Seminar für Berater
Schwerpunkte
- Leistungen nach dem AsylbLG (Vermeidung von und Umgang mit Sanktionen, konkreter Leistungsumfang)
- Leistungen nach dem SGB II
- Spezifische Leistungen nach dem SGB III
- Spezifische Leistungen nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bzw. dem Einkommensteuergesetz (EStG)
- Weitere Leistungen
Ziel des Seminars ist es, den in der Beratung und Betreuung von Migranten Tätigen einen Überblick über die zur Anwendung kommenden Leistungsarten zu geben. Wer in der Integrationsarbeit tätig ist, benötigt inzwischen ein großes Repertoire an Kenntnissen aus unterschiedlichen migrationsspezifischen Rechtsgebieten. Gerade dem Leistungsrecht kommt wegen seiner existenzsichernden Funktion eine besondere Bedeutung zu.
Alle Interessenten, die entweder direkt oder indirekt Migranten bei der Durchsetzung leistungsrechtlicher Ansprüche unterstützen (ehren- oder hauptamtliche Integrationshelfer, rechtliche Betreuer, Mitarbeiter von Wohlfahrtsverbänden, Mitarbeiter von Betreuungsvereinen und -behörden, Mitarbeiter von Sozialberatungsstellen)
unkommentierte Gesetzestexte des Aufenthaltsgesetzes, Asylbewerberleistungsgesetzes

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Katrin Winkler gern zur Verfügung.
Termine
08.03.2021 (Mo)
10:00 bis 16:30 Uhr
25.10.2021 (Mo)
10:00 bis 16:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.