Spezialseminar
Themenbereich: Rechnungsprüfung
Prüfungsberichte - ihre effiziente Erarbeitung und Abfassung (vom IDR e. V. anerkannt als Modul A, Teil 1, Tag 5)
Schwerpunkte
- Der Prüfungsprozess
- Anforderungen an den Prüfungsbericht
- Dokumentation der Prüfungshandlungen
- Kommunikation, Sprache und Stil
- Aufbau eines Prüfungsberichtes und Follow-up
- Typische Fehler
Dieses Modul wird vom IDR e.V. im Rahmen seiner Fortbildung für Rechnungsprüfer als Ausbildung des Grundlagen-Moduls A, Teil 1, Tag 5 anerkannt.
Die Wirksamkeit einer Prüfung hängt nicht allein von deren fachlicher Richtigkeit ab. Das Ergebnis der Arbeit muss vielmehr in Bezug auf den jeweiligen Adressaten auch in Form und Sprache verständlich und überzeugend wiedergegeben werden, um so Akzeptanz zu erreichen. Zur fachlichen Kompetenz eines Prüfers gehört daher auch die Fähigkeit, nachvollziehbar und zielführend darstellen zu können. Der Prüfungsbericht sollte dabei als Teil des Prüfungsprozesses verstanden werden und nicht nur als Ergebnis der Prüfung. Das Seminar vermittelt, unter Berücksichtigung der genannten Grundsätze, die verschiedenen Stationen des Prüfungsverfahrens und ihre jeweilige Bedeutung für den zu erstellenden Prüfungsbericht.
Mitarbeiter von Rechnungsprüfungs- bzw. Revisionsämtern, von Rechnungshöfen, Innenrevisionen sowie von vergleichbaren Einrichtungen. Grundkenntnisse des Prüfungswesens sind empfehlenswert.
keine

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Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anita Baron gern zur Verfügung.
Termine
03.06.2021 (Do)
09:00 bis 16:30 Uhr
04.06.2021 (Fr)
08:00 bis 14:30 Uhr
370,00 €
Präsenz
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18.11.2021 (Do)
09:00 bis 16:30 Uhr
19.11.2021 (Fr)
08:00 bis 14:30 Uhr
370,00 €
Präsenz
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Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.