Webinar
Themenbereich: Verwaltungsvollstreckung / Insolvenzverfahren
Webinar
Insolvenzrecht aus kommunaler Sicht (Vertiefung)
Schwerpunkte
- Einordnung von öffentlich-rechtlichen Forderungen in das insolvenzrechtliche System
- Unterscheidung der unterschiedlichen „Vermögensmassen“ (inkl. Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit gem. § 35 Abs. 2 InsO)
- Besonderheiten bei der Geltendmachung von ungesicherten Insolvenzforderungen
- Vollstreckungsverbot
- Rückschlagsperre
- Aufrechnung
- Geltendmachung nachrangiger Forderungen
- Besonderheiten der Verwertung von Immobilien im Insolvenzverfahren
- Überblick Insolvenzanfechtung
Das Seminar vertieft die Grundkenntnisse und bespricht Besonderheiten bei der Beabrietung von Insolvenzsachverhalten aus kommunaler Sicht. Neben der Bedeutung des Vollstreckungsverbots und der Rückschlagsperre werden die Grundzüge der Aufrechnung unter insolvenzrechtlichen Vorzeichen sowie die der Insolvenzanfechtung besprochen. Das Online-Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
Mitarbeiter der Vollstreckungsbehörden, Wirtschafts- und Rechnungsprüfungsämter; weitere Interessenten. Vorkenntnisse im Insolvenzrecht oder Vorkenntnisse aus dem Grundlagenseminar (Code: WEVLB045-1
) sind wünschenswert.
keine

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anita Baron gern zur Verfügung.
Ergänzende Weiterbildungen
Termine
26.01.2021 (Di)
11:00 bis 12:30 Uhr
17.05.2021 (Mo)
11:00 bis 12:30 Uhr
22.11.2021 (Mo)
11:00 bis 12:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.