Fachseminar
Themenbereich: Personalwesen
Inklusionsbeauftragte - eine wichtige betriebliche Funktion Neu
Inhouse-Schulung anfragen
Schwerpunkte
- Rechtsgrundlagen
- Bestellung zum:zur Inklusionsbeauftragten
- Amt und Rechtsstellung
- Aufgaben
- Überwachung des Arbeitgebers hinsichtlich seiner Aufgaben
- Rechte der schwerbehinderten Beschäftigten
- Zusammenarbeit: intern und extern
Ziel des Seminars ist es, die seit wenigen Jahren bestehende betriebliche Funktion des:der Inklusionsbeauftragten umfassend zu beleuchten. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und Tipps für erfolgreiche gute Arbeit vermittelt. Der:die Inklusionsbeauftragte vertritt die Arbeitgeberseite. Unterlassen Arbeitgeber die Bestellung, dann wird ein großes Risiko für einen drohenden AGG-Prozess eingegangen.
Inklusionsbeauftragte, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten als Partner der Inklusionsbeauftragten, Personalsachbearbeiter:innen, die am Schwerbehindertenrecht Interesse haben, Personalabteilungsleiter:innen der Dienststellen, Mitglieder des Personalrats
aktueller Text des Schwerbehindertenrechts (SGB IX)

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Lubov Mordkovich gern zur Verfügung.
Termine
29.08.2022 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
30.08.2022 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
05.12.2022 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
06.12.2022 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
450,00 €
Frankfurt am Main
Veranstaltungsort in Nähe des Hauptbahnhofs wird noch bekannt gegeben
Frankfurt am Main
Präsenz
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22.06.2023 (Do)
09:00 bis 16:30 Uhr
23.06.2023 (Fr)
08:00 bis 14:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.