Fachseminar
Themenbereich: Ordnungsrecht
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - eine systematische Einführung
Inhouse-Schulung anfragen
Schwerpunkte
- Eigentümerpflichten, § 1 SchfHwG
- Schornsteinfeger, § 2 SchfHwG
- Schornsteinfegerregister, § 3 SchfHwG
- Nachweise, § 4 SchfHwG
- Bezirke, § 7 SchfHwG
- Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, § 8 SchfHwG
- Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid, §§ 14, 14a SchfHwG
- Aufgaben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, § 13 SchfHwG
- Kehrbuch, § 19 SchfHwG
- Nichterfüllung und Ersatzvornahme, §§ 25 und 26 SchfHwG
- Bestellung von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern, §§ 9, 9a, 10 SchfHwG
- Berufspflichten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers, §18 SchfHwG
- Einziehung der Gebühren, § 20 SchfHwG
- Bundeskehr- und Überprüfungsordnung
Im Seminar lernen die Teilnehmer das Verständnis für das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz kennen. Die rechtlichen Regelungen werden unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage vom 17. Juli 2017 (BGBl S. 2495) dargestellt und der sichere Umgang mit ihnen wird gefestigt. Für Konfliktsituationen werden vielfältige praktische Lösungsansätze aufgezeigt. Interessenten, die bereits über sichere Kenntnisse des Schornsteinfegerrechts verfügen, wird der Workshop (Code: ORB026
) empfohlen.
Mitarbeiter der Ordnungsämter und Aufsichtsbehörden im Bereich Schornsteinfegerwesen, bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, VwVfG, VwGO

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen gern unser Kundenservice.
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Termine
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.