Spezialseminar
Themenbereich: Personalwesen
Versorgungsbezüge - die Ruhens- und Anrechnungsvorschriften im Beamtenversorgungsgesetz
Schwerpunkte
- Zusammentreffen von Erwerbseinkommen mit Versorgung
- Zusammentreffen von mehreren Versorgungsbezügen
- Zusammentreffen von Renten mit Versorgung
- Zusammentreffen von Betriebsrenten mit Versorgungsbezügen
- Zusammentreffen von Mindestversorgung und Renten
Die beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge treffen sehr häufig mit anderen Einkünften zusammen, sei es mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit, anderen Versorgungsbezügen oder mit Renten. Dadurch ergeben sich Konsequenzen für die versorgungsrechtlichen Bezüge. Das Ziel des Seminars ist es, die hochkomplizierten und komplexen Zusammenhänge und Rechenvorgänge zu verdeutlichen und verständlich zu machen.
Mitarbeiter der Personalämter; Mitglieder der Personalvertretungen. Vorkenntnisse im Versorgungsrecht werden vorausgesetzt.
Bundesbeamtenversorgungsgesetz, Taschenrechner

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Lubov Mordkovich gern zur Verfügung.
Ergänzende Weiterbildungen
Beamtenversorgung: Wie errechnet sich das Ruhegehalt der Beamten?
Versorgungsbezüge - die Ruhens- und Anrechnungsvorschriften im Beamtenversorgungsgesetz
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Versorgungsbezüge - die Ruhens- und Anrechnungsvorschriften im Beamtenversorgungsgesetz
Termine
03.05.2021 (Mo)
10:00 bis 16:30 Uhr
06.12.2021 (Mo)
10:00 bis 16:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.