Modul eines Kompaktkurses
Themenbereich: Ausländerrecht
Identitätsklärung und Pass(ersatzpapier)beschaffung im ausländerrechtlichen Verfahren (Modul 4 des Kompaktkurses ORK100)
Schwerpunkte
- Begriffliche Differenzierung von Identitätspapieren und solchen, die Hinweise auf die Identität geben (könnten)
- Ausweisrechtliche Pflichten eines Ausländers
- Möglichkeiten der Ausländerbehörde zur Identitätsfeststellung und -sicherung sowie die entsprechenden Mitwirkungspflichten des Ausländers
- Mitwirkungspflichten des Ausländers und Handlungsmöglichkeiten der Ausländerbehörde bei der Passbeschaffung
- Sanktionsmöglichkeiten im Falle von Verstößen gegen die Pass- und Mitwirkungspflichten
- Aufbau und Formulierung von Bescheiden und Aktenvermerken
- Aufzeigen von Prozessen zur Erreichung eines einheitlichen behördlichen Arbeitsablaufs
Eine ungeklärte Identität oder ein fehlender Pass(ersatz) haben im Arbeitsalltag der Ausländerbehörden, vor allem im Zusammenhang mit der Erteilung von Aufenthaltstiteln oder der Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen, erhebliche Relevanz. In dem Seminar werden ein geordneter Überblick über die Pflichten des Ausländers im Rahmen der Identitätsklärung und Pass(ersatzpapier)beschaffung vermittelt und die rechtlichen Möglichkeiten der Ausländerbehörde im Falle von Verweigerungshandlungen des Ausländers aufgezeigt.
Mitarbeiter von Ausländerbehörden, die in die Materie einsteigen oder ihr Wissen verfestigen und erweitern möchten
Aufenthaltsgesetz, Aufenthaltsverordnung

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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Josefine Oley gern zur Verfügung.
Termine
17.05.2021 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
18.05.2021 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
370,00 €
Hybrid
online
Präsenz
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
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Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.