Fachseminar
Code ORC020C
Themenbereich: Ordnungsrecht

Systematische Einführung in das Versammlungsrecht für die Bundesländer NRW, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin

Schwerpunkte

  • Zuständigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede in den Bundesländern
  • Grundbegriffe des Versammlungsrechts:
    • Versammlung
    • Einschränkung des Versammlungsbegriffs durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
    • Spontan- und Eilversammlung
    • Uniform- und Waffenverbot
    • Verlust des Versammlungsrechts
    • Befugnisse des:der Veranstalter:in und der Polizei
    • Rückgriff auf das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht
    • Abgrenzung zu kulturellen Veranstaltungen
  • Aufgabenteilung, insbesondere in Abgrenzung zu polizeilichen Aufgaben
  • Die Befugnisse der Behörde bei öffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen
  • Die Befugnisse der Behörde bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel:
    • Anmeldepflicht des Veranstalters und Kooperationsgebot
    • Verbot und beschränkende Verfügungen, insbesondere unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit und der Deeskalation
    • bloße Verstöße gegen die öffentliche Ordnung, also gegen die ungeschriebenen Regeln des menschlichen Zusammenlebens, als Beschränkungsmöglichkeit, insbesondere rechtsextremer aber nicht verbotener Gruppierungen
  • Auswertung ausgewählter Gerichtsentscheidungen
  • Überblick über Gesetze, die das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit tangieren (BannmeilG, Feiertagsschutzgesetze, StVO usw.) und über das einschlägige Nebenstrafrecht

Ziel des Seminars ist die Darstellung der grundsätzlichen Rechtssituation unter Einbindung der aktuellen Rechtsprechung. Dabei sollen die häufigsten Problemlagen intensiv diskutiert und Lösungswege aufgezeigt werden. In ihrer Funktion als untere Ordnungsbehörde haben Kommune und Landkreis in fast allen Bundesländern wichtige Aufgaben im Bereich des Versammlungswesens zu erfüllen. Die keineswegs einheitliche und verschiedentlich stark interpretationsbedürftige Rechtsprechung sowie die Lücken in den Versammlungsgesetzen lassen mancher Rechtsunsicherheit Raum. Im Seminar werden Beschäftigte der Behörde angeleitet, die in der Praxis häufig auftauchenden Fragen und Schwierigkeiten zu überwinden. Grundlage des Seminars sind die einander ähnlichen, miteinander verwandten Versammlungsgesetze der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Berlin.

Führungskräfte und Beschäftigte aus NRW, Hessen, Sachsen, SH und Berlin, die neu mit Aufgaben des Versammlungswesens betraut sind

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Termine

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16.06.2026
09:00 bis 16:30 Uhr
17.06.2026
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395,00 €
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10.11.2026
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11.11.2026
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