Fachseminar
Code ORC020A
Themenbereich: Ordnungsrecht

Systematische Einführung in das Versammlungsrecht für die Bundesländer Bayern und Niedersachsen

Schwerpunkte

  • Zuständigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede in den Bundesländern
  • Grundbegriffe des Versammlungsrechts:
    • Versammlung
    • Einschränkung des Versammlungsbegriffs durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
    • Spontan- und Eilversammlung
    • Uniform- und Waffenverbot
    • Verlust des Versammlungsrechts
    • Befugnisse der Veranstalter und der Polizei
    • Rückgriff auf das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht
    • Abgrenzung zu kulturellen Veranstaltungen
  • Aufgabenteilung, insbesondere zu polizeilichen Aufgaben
  • Die Befugnisse der Behörde bei öffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen
  • Die Befugnisse der Behörde bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel:
    • Anmeldepflicht des Veranstalters und Kooperationsgebot
    • Verbot und beschränkende Verfügungen, insbesondere unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit und der Deeskalation
    • bloße Verstöße gegen die öffentliche Ordnung, also gegen die ungeschriebenen Regeln des menschlichen Zusammenlebens, als Beschränkungsmöglichkeit, insbesondere rechtsextremer, aber nicht verbotener Gruppierungen
  • Auswertung ausgewählter Gerichtsentscheidungen
  • Überblick über Gesetze, die das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit tangieren (BannmeilG, Feiertagsschutzgesetze, StVO usw.) und über das einschlägige Nebenstrafrecht

Ziel des Seminars ist die Darstellung der grundsätzlichen Rechtssituation unter Einbindung der aktuellen Rechtsprechung. Dabei sollen die häufigsten Problemlagen intensiv diskutiert und Lösungswege aufgezeigt werden. In ihrer Funktion als untere Ordnungsbehörde haben Kommune und Landkreis in fast allen Bundesländern wichtige Aufgaben im Bereich des Versammlungswesens zu erfüllen. Die keineswegs einheitliche und verschiedentlich stark interpretationsbedürftige Rechtsprechung sowie Lücken in den Versammlungsgesetzen lassen mancher Rechtsunsicherheit Raum. Im Seminar werden Beschäftigte der Behörde angeleitet, die in der Praxis häufig auftauchenden Fragen und Schwierigkeiten zu überwinden. Grundlage des Seminars sind die Versammlungsgesetze der Länder Bayern und Niedersachsen, die in einer Verwandtschaft zueinander stehen und sich sowohl vom alten Bundes-Versammlungsgesetz als auch von den Versammlungsgesetzen der übrigen Bundesländer deutlich unterscheiden.

Führungskräfte und Beschäftigte der Verwaltungen aus Bayern und Niedersachsen, die neu mit Aufgaben des Versammlungswesens betraut sind

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Termine

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02.06.2026
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03.06.2026
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08.12.2026
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