Fachseminar
Themenbereich: Personalvertretungsrecht / Gleichstellungsfragen
Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung - Mitbestimmungsrechte (be-)achten
Schwerpunkte
- Die Bedeutung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat
- Anspruch des Personalrats auf Informationen und Beteiligung
- Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren sowie Initiativrecht
- Tatbestände der Mitbestimmung und der Mitwirkung/Benehmensherstellung
- Handlungsalternativen
- Initiativrecht
- Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Dozent für dieses Thema
Helmut Jungclaus
Herr Jungclaus, zertifizierter Dozent und Digital-Trainer, hat in den 90er Jahren die Verwaltungsausbildung und anschließend verschiedene Stufen in …
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Dienststelle und Personalvertretung sind per Gesetz zur partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. In einem ersten Schritt sollten Personalsachbearbeitende und Führungskräfte die für die Personalräte geltenden Rechtsgrundlagen kennen, um den vorgezeichneten Rahmen aus Information und Beteiligung ausfüllen zu können. Regelmäßige Gespräche zwischen Dienststelle(nleitung) und Personalvertretung sichern dabei die beidseitige rechtzeitige und umfassende Information, um die vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren einzuleiten, aber auch voneinander abzugrenzen. Im Seminar wird ein Überblick über die Beteilungungsrechte und deren Grenzen mit ausgewählten Beispielen aus der Verwaltungspraxis gegeben. Die Teilnehmenden in Präsenz haben zusätzlich die umfassende Möglichkeit, vor Ort mit dem Dozenten ins Gespräch zu kommen und sich mit Fachkolleg:innen auszutauschen.
Personalsachbearbeitende und Führungskräfte unterschiedlicher Ebenen bei Kommunen, Bundesverwaltungen, Landesbehörden und in öffentlichen Einrichtungen, Dienststellenleitungen, die für die Beteiligung des Personalrats verantwortlich sind.
keine
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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Claudia Rey gern zur Verfügung.
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