Einführungsseminar
Themenbereich: Zuwendungsrecht
Einführung in das Zuwendungsrecht (Projektförderung) - kompakt vermittelt für Neu- und Quereinsteiger
Schwerpunkte
- Rechtsgrundlagen des Zuwendungsrechts: haushaltsrechtliche und verwaltungsverfahrensrechtliche Bestimmungen
- Antragsprüfverfahren und Antragsprüfvermerk
- Bewilligungsverfahren und Zuwendungsbescheid
- Allgemeine und Besondere Nebenbestimmungen
- Überwachungspflichten und Mitteilungspflichten
- Verwendungsnachweisverfahren und Prüfung von Verwendungsnachweisen
- Aufhebungsverfahren und Rückforderungen
Die Gewährung von Zuwendungen nach §§ 23, 44 BHO/LHO verlangt eine sorgfältige Anwendung haushalts- und verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben. Von der Antragsprüfung über die Bescheiderteilung bis hin zur Prüfung von Verwendungsnachweisen und möglichen Rückforderungen sind zahlreiche formelle und materielle Anforderungen zu beachten. Unklare Dokumentation, fehlerhafte Nebenbestimmungen oder Unsicherheiten im Aufhebungsverfahren können rechtliche und haushaltsrechtliche Risiken nach sich ziehen. Das Seminar vermittelt die maßgeblichen Rechtsgrundlagen des Zuwendungsrechts und ordnet sie praxisnah in den Verwaltungsablauf ein. Behandelt werden insbesondere das Antragsprüfverfahren einschließlich Antragsprüfvermerk, das Bewilligungsverfahren und der rechtssichere Erlass von Zuwendungsbescheiden, die Gestaltung Allgemeiner und Besonderer Nebenbestimmungen sowie die Überwachungs- und Mitteilungspflichten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Verwendungsnachweisverfahren, der sachgerechten Prüfung von Verwendungsnachweisen sowie auf Aufhebungsverfahren und Rückforderungen. Ziel ist es, die einzelnen Verfahrensschritte rechtlich fundiert einzuordnen und in der Praxis sicher umzusetzen.
Das Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. (Veranstalter) und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
GIBT Colleg e.V. und KBW e.V. stehen für die handlungsorientierte Vermittlung anspruchsvoller Fachthemen in der beruflichen Praxis.
Mitarbeiter, die mit der Bewilligung von Zuwendungen befasst sind oder befasst werden sollen. Mitarbeiter von Zuwendungsempfängern, die Förderanträge stellen und mit der Abwicklung von Zuwendungsverfahren befasst sind. Bedienstete (bspw. neu eingesetzte Rechnungsprüfer, Bereichsleiter, etc.), die für ihre Tätigkeit einen Überblick über das Zuwendungsrecht benötigen.
§§ 23, 44 BHO/LHO'en nebst Verwaltungsvorschriften
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
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