Fachseminar
Themenbereich: Buchführung und Bilanz / Kosten- und Leistungsrechnung
Excel-Tipps und Tricks für die Erstellung und Prüfung kommunaler Jahres- und Gesamtabschlüsse
Schwerpunkte
- Effizientes Arbeiten mit Tastenkombinationen (Short Cuts)
- Grundlagen Pivottabellen
- Journal Entry Testing und Benfordanalysen
- Sortierungen, Filter, Spezialfilter
- Arbeiten mit Funktionen: Summen / SummeWenns / SVerweis / WVerweis / DBSumme
- Bedingte Formatierungen
- Datenimport / Datenexport / Schutz von Daten
- Name /Teilergebnisse / Daten überprüfen
Ziel des Seminars ist es, neben theoretischem Wissen, vor allem praktische Lösungsansätze für typische Erstellungs- und Prüfungsfragen zu vermitteln. Das Augenmerk richtet sich ganz konkret auf die berufliche Praxis der örtlichen und überörtlichen Abschlussprüfer und Mitarbeiter im kommunalen Finanz- und Rechnungswesen. Für die Erstellung und Prüfung kommunaler Jahres- und Gesamtabschlüsse ist "MS-Excel" ein unerlässlicher Helfer bei diversen Auswertungen, Analysen, Berechnungen sowie Formatierungsfragen und hat dadurch in den letzten Jahren für eine effiziente Aufgabenerledigung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Im Seminar kommt MS-Excel, Version 2016, zum Einsatz, wobei die Seminarinhalte auf die Version 2013 übertragbar sind.
Örtliche und überörtliche Rechnungsprüfer kommunaler Institutionen sowie Mitarbeiter der Fachdienste Finanzen und Rechnungswesen, die schwerpunktmäßig mit der Erstellung von Jahresabschlüssen und/oder Gesamtabschlüssen befasst sind. Grundkenntnisse in MS-Excel werden vorausgesetzt, Spezialkenntnisse sind nicht erforderlich.
keine

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Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anita Baron gern zur Verfügung.
Termine
08.09.2021 (Mi)
10:00 bis 16:30 Uhr
08.12.2021 (Mi)
10:00 bis 16:30 Uhr
265,00 €
Präsenz
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Inhouse-Schulung
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Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.