Spezialseminar
Themenbereich: Kommunale Wirtschaft und Einrichtungen, Beihilferecht
Kommunales Beteiligungsmanagement
Inhouse-Schulung anfragen
Schwerpunkte
-
Instrumente des Beteiligungsmanagements:
- Beteiligungsausschuss
- Beteiligungsrichtlinien
- Beteiligungscontrolling
- Berichtswesen (Quartalsberichterstattung)
- Zielvereinbarungen
- Anreizsystem
- Leistungsvergütung
- Portfoliomanagement
- Optimierungsmöglichkeiten
- Organisation des Beteiligungsmanagements
- Modell einer steuerungsoptimierten Konzernstruktur
- Zusammenarbeit von Beteiligungsmanagement und Aufsichtsräten
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern die Komponenten und die Funktionsweise eines effizienten Beteiligungsmanagements vorzustellen sowie die Möglichkeiten und Grenzen einer Optimierung der Beteiligungssteuerung, z. B. über strategische Zielvereinbarungen, aufzuzeigen. Hinsichtlich eines effektiven Beteiligungscontrollings steigt die Verantwortung der Kommunen mit der zunehmenden Ausgliederung von Aufgaben aus dem Kernhaushalt und ihrer Verlagerung in Beteiligungsgesellschaften.
Bürgermeister, Hauptverwaltungsbeamte, Kämmerer, Leiter und Mitarbeiter von Beteiligungsverwaltungen und Rechnungsprüfungsämtern
GmbHG sowie GemO des jeweiligen Bundeslandes

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Susan Lindner gern zur Verfügung.
Termine
10.08.2022 (Mi)
10:00 bis 16:30 Uhr
265,00 €
Düsseldorf
Veranstaltungsort in Nähe des Hauptbahnhofs wird noch bekannt gegeben
Düsseldorf
Präsenz
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28.02.2023 (Di)
10:00 bis 16:30 Uhr
295,00 €
Düsseldorf
Veranstaltungsort in Nähe des Hauptbahnhofs wird noch bekannt gegeben
Düsseldorf
Präsenz
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Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.