Spezialseminar
Themenbereich: Kommunale Wirtschaft und Einrichtungen, Beihilferecht
Kommunales Beteiligungsmanagement
Schwerpunkte
-
Instrumente des Beteiligungsmanagements:
- Beteiligungsausschuss
- Beteiligungsrichtlinien
- Beteiligungscontrolling
- Berichtswesen (Quartalsberichterstattung)
- Zielvereinbarungen
- Anreizsystem
- Leistungsvergütung
- Portfoliomanagement
- Optimierungsmöglichkeiten
- Organisation des Beteiligungsmanagements
- Modell einer steuerungsoptimierten Konzernstruktur
- Zusammenarbeit von Beteiligungsmanagement und Aufsichtsräten
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern die Komponenten und die Funktionsweise eines effizienten Beteiligungsmanagements vorzustellen sowie die Möglichkeiten und Grenzen einer Optimierung der Beteiligungssteuerung, z. B. über strategische Zielvereinbarungen, aufzuzeigen. Hinsichtlich eines effektiven Beteiligungscontrollings steigt die Verantwortung der Kommunen mit der zunehmenden Ausgliederung von Aufgaben aus dem Kernhaushalt und ihrer Verlagerung in Beteiligungsgesellschaften.
Bürgermeister, Hauptverwaltungsbeamte, Kämmerer, Leiter und Mitarbeiter von Beteiligungsverwaltungen und Rechnungsprüfungsämtern
GmbHG sowie GemO des jeweiligen Bundeslandes

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Josefine Oley gern zur Verfügung.
Termine
17.06.2021 (Do)
10:00 bis 16:30 Uhr
29.09.2021 (Mi)
10:00 bis 16:30 Uhr
23.11.2021 (Di)
10:00 bis 16:30 Uhr
265,00 €
Präsenz
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03.05.2022 (Di)
10:00 bis 16:30 Uhr
10.08.2022 (Mi)
10:00 bis 16:30 Uhr
265,00 €
Präsenz
anmelden
29.11.2022 (Di)
10:00 bis 16:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.