Einführungsseminar
Themenbereich: Personalwesen
Beihilfe für Beamte. Beihilferecht des Bundes - systematische Einführung
Inhouse-Schulung anfragen
Schwerpunkte
- Einführung in die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
- Neuerungen im Beihilferecht
- Tarifliches Beihilferecht
- Ambulante Leistungen
- Sonstige Aufwendungen
- Reha/Pflegeleistungen/Vorsorge/künstliche Befruchtung
- IGeL-Leistungen
- Analogberechnungen
Dozentin für dieses Thema

Simone Eckhardt
Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer mit den rechtlichen Grundlagen des Beihilferechts vertraut zu machen und sie zu befähigen, grundsätzliche beihilferechtliche Fragen zu beantworten und Ansprüche festzustellen. Die Beihilfeleistungen als eigenständiges Krankenversicherungssystem für Beamte und Richter des Bundes erfolgen im Gegensatz zum grundsätzlichen Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung als Kostenerstattung. Die schrittweise vollzogenen Leistungseinschränkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung finden sich auch im Beihilferecht, beispielsweise bei Arzneimitteln, Zahnersatz sowie bei Eigenanteilen und Zuzahlungen wieder. Die aktuellen Änderungen der Bundesbeihilfeverordnung finden im Seminar Beachtung.
Bearbeiter von Beihilfeanträgen, Personalsachbearbeiter, Beamte, Beamtenanwärter; Betreuer; sonstige Interessenten ohne oder mit geringen Vorkenntnissen
keine

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Lubov Mordkovich gern zur Verfügung.
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Termine
07.11.2022 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
08.11.2022 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
24.04.2023 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
25.04.2023 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
27.11.2023 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
28.11.2023 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
Inhouse-Schulung
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Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.